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WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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walter33
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WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von walter33 » Di 27. Aug 2024, 18:47

Hallo !

habe gerade in einem Urteil folgendes gelesen:
Die Erstausstellung der Waffenbesitzkarte erfolgte am 15.10.2021 für drei Waffen der Kategorie B
Dachte es gibt immer nur 2 ?????? Hätte auch gerne mehr gehabt !

madmaxxx
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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von madmaxxx » Di 27. Aug 2024, 19:07

Man hat Anspruch auf 2, bei bestimmen Voraussetzungen kann die Behörde auch 3 oder mehr ausstellen (zb. Sportschütze mit ausreichenden Nachweise).
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ruz
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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von ruz » Di 27. Aug 2024, 19:56

Grundsätzlich ist vieles möglich. 2022 ist in meinem persönlichen Umfeld, also nicht gehört/erzählt bekommen/Schwager vom Bekannten, ein WP für drei Waffen ausgestellt worden.
Wie immer; so lange die Begründung angenommen wird, geht einiges.
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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von gewo » Di 27. Aug 2024, 20:02

Genau genommen ein gesetzesverstoss.

Bis zum 14.12.2019 hatten die behoerden ein ermessen bei der stückzahl bei der erstausstellung. Das hat tw zur ausstellung von nur 1 platz auf wbk oder wo geführt.

In der novelle wurde das ermessen rausgenommen, da steht jetzt „ist auf zwei plätze auszustellen“
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combatmiles
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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von combatmiles » Di 27. Aug 2024, 20:56

war vor 2019 bei meinem WP schon so dass ist auf zwei festzusetzen...
Mein SB hat gesagt: ich weiß eh dass es nicht rechtens is, aber ich muss es probiern ( von oben) und da du dich auskennst wirst es eh klagen und deswegen geb i dir de 2Plätze glei...
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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von SectionThree » Mi 28. Aug 2024, 08:03

Wie schon erwähnt: Aktuell muss die Behörde zwei Plätze genehmigen (nicht mehr, nicht weniger), und muss auf Antrag nach 5 Jahren auf insgesamt 5 erhöhen.
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von Promo » Mi 28. Aug 2024, 12:04

walter33 hat geschrieben:
Di 27. Aug 2024, 18:47
Hallo !

habe gerade in einem Urteil folgendes gelesen:
Die Erstausstellung der Waffenbesitzkarte erfolgte am 15.10.2021 für drei Waffen der Kategorie B
Dachte es gibt immer nur 2 ?????? Hätte auch gerne mehr gehabt !
Ich kenne Fälle, da gab es bei Erstausstellung auch über 100 Plätze. War z.B. mal ein Sammler, der (gemeinsam mit seiner Sammlung) von Deutschland nach Österreich gezogen ist. Liegt alles im Ermessen der Behörde ...
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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von gewo » Mi 28. Aug 2024, 12:12

Promo hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2024, 12:04
Ich kenne Fälle, da gab es bei Erstausstellung auch über 100 Plätze. War z.B. mal ein Sammler, der (gemeinsam mit seiner Sammlung) von Deutschland nach Österreich gezogen ist. Liegt alles im Ermessen der Behörde ...
eigentlich seit der 2019er Novelle nimmer:
WaffG 1996 §23 hat geschrieben: § 23. (1)Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2)Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen.
kein ermessen
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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von Promo » Mi 28. Aug 2024, 13:32

gewo hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2024, 12:12
eigentlich seit der 2019er Novelle nimmer:
WaffG 1996 §23 hat geschrieben: § 23. (1)Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2)Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen.
kein ermessen
.. musst halt den 23/2 in voller Länge wiedergeben:
Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
Auch logisch, dass es nicht immer gelten kann, da es ansonsten im Widerspruch zum Erbenprivileg wäre. Ein Erbe könnte beispielsweise die Erstausstellung der WBK erst nach Einantwortungsurkunde beantragen.
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Warnschuss
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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von Warnschuss » Mi 28. Aug 2024, 22:58

SectionThree hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2024, 08:03
Wie schon erwähnt: Aktuell muss die Behörde zwei Plätze genehmigen (nicht mehr, nicht weniger), und muss auf Antrag nach 5 Jahren auf insgesamt 5 erhöhen.
Ein Bekannter aus dem Bezirk Baden hat aufgrund dieser Regelung nur eine Erweiterung von 2 auf 4 Plätze bekommen, obwohl er eine Erweiterung auf 5 Plätze beantragt hat. Ich nehme mal an, dass die Behörde die im Gesetz stehende Formulierung „auf höchstens fünf“ als Ermessensspielraum aufgefasst hat.

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gunlove
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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von gunlove » Mi 28. Aug 2024, 23:11

walter33 hat geschrieben:
Di 27. Aug 2024, 18:47
Hallo !

habe gerade in einem Urteil folgendes gelesen:
Die Erstausstellung der Waffenbesitzkarte erfolgte am 15.10.2021 für drei Waffen der Kategorie B
Dachte es gibt immer nur 2 ?????? Hätte auch gerne mehr gehabt !
Die Möglichkeit die mir spontan einfällt, wäre das Erben von Waffen. Zumindest ist mir ein Fall bekannt, wo es so war. Erstausstellung für drei Waffen der Kategorie B.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von FdH22 » Mi 28. Aug 2024, 23:44

gunlove hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2024, 23:11
walter33 hat geschrieben:
Di 27. Aug 2024, 18:47
Hallo !

habe gerade in einem Urteil folgendes gelesen:
Die Erstausstellung der Waffenbesitzkarte erfolgte am 15.10.2021 für drei Waffen der Kategorie B
Dachte es gibt immer nur 2 ?????? Hätte auch gerne mehr gehabt !
Die Möglichkeit die mir spontan einfällt, wäre das Erben von Waffen. Zumindest ist mir ein Fall bekannt, wo es so war. Erstausstellung für drei Waffen der Kategorie B.
Stimmt.
In einem mir bekannten Fall wurde der Erbin die WBK auf 4 Kategorie B ausgestellt.

Interessant in diesem Fall war, das der Erblasser 5 Plätze hatte davon aber nur 4 belegt waren.
Die Lehre draus: "leere" Plätze werden nicht vererbt. Leider :mrgreen:

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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von bino71 » Do 29. Aug 2024, 21:18

Warnschuss hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2024, 22:58
SectionThree hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2024, 08:03
Wie schon erwähnt: Aktuell muss die Behörde zwei Plätze genehmigen (nicht mehr, nicht weniger), und muss auf Antrag nach 5 Jahren auf insgesamt 5 erhöhen.
Ein Bekannter aus dem Bezirk Baden hat aufgrund dieser Regelung nur eine Erweiterung von 2 auf 4 Plätze bekommen, obwohl er eine Erweiterung auf 5 Plätze beantragt hat. Ich nehme mal an, dass die Behörde die im Gesetz stehende Formulierung „auf höchstens fünf“ als Ermessensspielraum aufgefasst hat.
Interessant, weil ich habe ohne Probleme bei der gleichen BH 5 bekommen und soweit ich weiß haben sich die Sachbearbeiter nicht geändert.

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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von Bernhard » Fr 30. Aug 2024, 12:16

Promo hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2024, 13:32
Auch logisch, dass es nicht immer gelten kann, da es ansonsten im Widerspruch zum Erbenprivileg wäre. Ein Erbe könnte beispielsweise die Erstausstellung der WBK erst nach Einantwortungsurkunde beantragen.

Zumindest bei mir war zur Erweiterung der Einantwortungsbeschluss nicht notwendig. Ich habe mit einer Amtsbestätigung vom Notar, dass es ein Erbübereinkommen gibt, mit dem ich die Waffe erben werde, die Erweiterung beantragt und genehmigt bekommen.

Erst im nächsten Schritt (Antrag auf Ausfolgung der Waffe, die bei der Polizei lag) habe ich den Einantwortungsbeschluss mitgeschickt.

Der ganze Prozess war ziemlich unproblematisch.

lg Bernhard
--
Ich bin im rechtlichen Bereich reiner Theoretiker. Daher sind alle Äußerungen, insbesondere hinsichtlich Waffen- und Verwaltungsrecht, meine persönliche Rechtsansicht ohne Anspruch auf allgemeine Geltung.

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Re: WBK Neuaustellung mit 3 Plätze ?

Beitrag von Promo » Fr 30. Aug 2024, 12:53

Das was du schilderst ist auch normal. Das war aber nicht, was die Fragstellung und Diskussion war. Hier in diesem Thread ging es nicht um die Erweiterung, sondern um die (Erst)ausstellung. Es wurde teilweise in diesem Thread die Rechtsansicht vertreten, dass bei der Erstausstellung nie mehr als 2 Plätze sein dürfen. Wenn also ein Erbe, der vor Erbantritt nicht bestehender Inhaber von WBK/WP war, die Ausstellung beantragt hätte und mehr als 2 Waffen der Kat.B vererbt bekommen hätte, dann wäre dies im Widerspruch gewesen. Insoweit habe ich darauf hingewiesen, dass diese Auslegung falsch sei, da es beispielsweise im Erbfall eben anders zu sehen ist.
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