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Kaufanfragen ohne Erwerbserlaubnis

Alles was sonst nirgends wirklich reinpasst! Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
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MrRiesa
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Kaufanfragen ohne Erwerbserlaubnis

Beitrag von MrRiesa » So 1. Sep 2024, 16:59

Wie verfahrt ihr bei Anfragen von Käufern die keine Erwerbserlaubnis (WBK, WP für kat
B) haben, meldet ihr das an die Polizei, DSN, den Website Betreiber oder gar nicht..würd mich mal interessieren...

Laubmasta_reloaded
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Re: Kaufanfragen ohne Erwerbserlaubnis

Beitrag von Laubmasta_reloaded » So 1. Sep 2024, 17:27

Ich weise darauf hin, dass das ohne Erwerbserlaubnis nicht möglich ist.

Fertig.

Melden tu ich da gar nix.

glockfun
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Re: Kaufanfragen ohne Erwerbserlaubnis

Beitrag von glockfun » So 1. Sep 2024, 18:02

MrRiesa hat geschrieben:
So 1. Sep 2024, 16:59
Wie verfahrt ihr bei Anfragen von Käufern die keine Erwerbserlaubnis (WBK, WP für kat
B) haben, meldet ihr das an die Polizei, DSN, den Website Betreiber oder gar nicht..würd mich mal interessieren...
Wenn die Website reporting vorsieht kann man es machen wenn eindeutig Kriminelle Absicht erkennbar. Kann aber oft Unwissen oder Unfähigkeit sein. Ignorieren oder hinweisen das es nicht geht ist einfacher.

Ein kann ich das ohne WBK kaufen wirst vielleicht nicht melden. Wenn jemand schon in der Anfrage eine Straftat in den Raum stellt schon.

Müssen tust nicht viel. Eher der Händler ist manchmal in der Pflicht (zb wen jemand kat c mit hinweis auf waffenverbotsanfrage versucht zu erwerben und nicht vom erwerbsversuch zurücktritt)


Früher war "Altbestand" der Szenebegriff für nicht gemeldete Flinten (sowie diverse kat C Repetierer bis hin zu 22lr voere Halbautomaten). Der alte Besitzer oder dann auch der neue Erwerber wäre in der Meldepflicht (bei B sogar ärger). Mittlerweile muss man ja ein Häkchen auf der Plattform setzen für im ZWR gemeldet. Denke so sichert aich der Betreiber ab, wer das nicht anklickt hat es entweder vergessen oder eben wissentlich eine illegal in Besitz befindliche Waffe versucht zu verkaufen. Vor allem da dem Innehaber das Nachmelden oder Abgeben ohne Strafe als Option zur Verfügung stünde ist der Verkaufsversuch mit diesem Wissen an sich schon ziemlich sicher eine Straftat

MrRiesa
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Re: Kaufanfragen ohne Erwerbserlaubnis

Beitrag von MrRiesa » So 1. Sep 2024, 21:51

Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
So 1. Sep 2024, 17:27
Ich weise darauf hin, dass das ohne Erwerbserlaubnis nicht möglich ist.

Fertig.

Melden tu ich da gar nix.
Seh ich auch so.. hab gestern am Stand unter Kollegen erwähnt das ich das jetzt 2x an einem Tag hatte und ein älterer Bekannter war direkt schockiert also ich auf seinw Frage "was machst da jetzt, meldest du das" mit "nix" antwortete.. aber wollte gerne wissen wie eng andere das sehen..

glockfun
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Re: Kaufanfragen ohne Erwerbserlaubnis

Beitrag von glockfun » Fr 13. Sep 2024, 19:39

Man möchte meinen nach dem Vorfall in München zögern die Deppen mit Anfragen aber es kommen munter weiter dumme Fragen (subtil nach nicht Erlaubten) oder Bitten nach Versand von Dingen nach Deutschland die dort nicht frei sind. Man kann sich das als Unwissen schönreden aber ehrlicherweise ist es kriminell.

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rhodium
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Re: Kaufanfragen ohne Erwerbserlaubnis

Beitrag von rhodium » Sa 14. Sep 2024, 12:26

Also wenn jemand nach einem ersten Hinweis, dass der Artikel WBK-pflichtig ist, weiter ohne WBK einkaufen will, würde ich das definitiv melden. Ich zeige auch jemanden an der alkoholisiert Auto fährt und sich uneinsichtig zeigt. Das hat nichts mit Denunziantentum zu tun, sondern ist die Pflicht eines gesetzestreuen Bürgers.

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Re: Kaufanfragen ohne Erwerbserlaubnis

Beitrag von moretti » Di 17. Dez 2024, 18:19

Ich würde Ihm, oder Ihr gar nicht antworten und das war's. Bin kein gewerblicher Händler und vom Ordnungsamt, oder der Polizei bin ich auch nicht. Bezahlt werde ich für den Beruf, den ich ausübe.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

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Re: Kaufanfragen ohne Erwerbserlaubnis

Beitrag von MrRiesa » Mi 18. Dez 2024, 08:40

.. ich wurde in dieser Angelegenheit übrigens vom DSN kontaktiert, die wollten weitere Auskünfte.. in Anbetracht des Datums der Kaufanfrage, wenige Tage vor München und das der Täter von München nur wenige KM entfernt wohnte, könnte man sich einiges zusammenreimen...

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