ExaktPromo hat geschrieben: ↑Do 5. Sep 2024, 17:55Gegen diese Person lag lt. LPD Salzburg ein aufrechtes Waffenverbot vor. Eine Anzeige nach §278b StGB hingegen wurde behördlicherseits eingestellt - womöglich hat hier die StA mit Diversion und Auflagen gearbeitet. Für mich ein Beweis, dass das österr. WaffG funktioniert, die österreichischen Strafverfolgungsbehörden aber möglicherweise noch Luft nach oben haben.
+1
Dafür ist ein Waffengesetz da um auch Verbot zu regeln und das hat es getan