Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!

Als WBK-Besitzer WP beantragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Online
Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3164
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von combatmiles » Mi 18. Sep 2024, 13:20

Herakles hat geschrieben:
Mi 18. Sep 2024, 13:14
Alle die bereits eine Ausbildung an Waffen hatten (ehemalige Polizisten, Sicherheitsbeamte, Soldaten, usw.) sollten auch berechtigt sein eine Waffe zu führen. Alle anderen mit entsprechender Zusatzausbildung und Prüfung.

reload-smile reload-smile
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

Benutzeravatar
SectionThree
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 91
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von SectionThree » Mi 18. Sep 2024, 18:46

Über Details kann man ja diskutieren ... In Österreich haben wir das grundlegende Problem, dass man eine WP, also das, was in den USA "concealed carry license" heißt, im Prinzip als Normalsterblicher nicht bekommt. Nicht einmal mit Schulung, Gutachten, Ausbildung, abgeleistetem Präsenzdienst, klarerweise keine Vorstrafen, usw. Und das ist das Grundproblem, das sich zu unseren Lebzeiten aber auch eher nicht mehr ändern wird.
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.

Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)

FdH22
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1513
Registriert: Mo 2. Mai 2022, 21:28

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von FdH22 » Mi 18. Sep 2024, 21:00

trenck hat geschrieben:
Mi 18. Sep 2024, 12:32
Voxeren hat geschrieben:
Mi 18. Sep 2024, 10:47
Meine persönliche Meinung ist, dass nicht nur bestimmte Berufe, in denen ein Waffenpass (WP) sinnvoll ist, den Zugang dazu haben sollten, sondern auch der „normale“ Bürger. Allerdings unter einer Voraussetzung:

Jeder Bürger, der einen Waffenpass haben möchte, sollte verpflichtet sein, eine Art freiwilliger Polizeidienst zu leisten.
Davon halte ich absolut nix. Selbstverteidigung mit Schusswaffe ja, aber ein Heer von Hilfspolizisten, die vom Staat auch gegen die eigenen Bürger eingesetzt werden könnten, lässt mir die Grausbirnen aufsteigen. Klingt wie der "Freiwillige Helfer der Volkspolizei" in der seinerzeitigen DDR V1.0:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilli ... lkspolizei

trenck
Auch mir steigen bei diesen Gedanken die Grausbirnen auf.
Hilfssheriffe: Danke NEIN! :naughty:

mikonis
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 559
Registriert: Do 25. Jul 2013, 21:16

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von mikonis » Do 19. Sep 2024, 01:51

trenck hat geschrieben:
Mi 18. Sep 2024, 12:32
Voxeren hat geschrieben:
Mi 18. Sep 2024, 10:47
Meine persönliche Meinung ist, dass nicht nur bestimmte Berufe, in denen ein Waffenpass (WP) sinnvoll ist, den Zugang dazu haben sollten, sondern auch der „normale“ Bürger. Allerdings unter einer Voraussetzung: Jeder Bürger, der einen Waffenpass haben möchte, sollte verpflichtet sein, eine Art freiwilliger Polizeidienst zu leisten.
Davon halte ich absolut nix. Selbstverteidigung mit Schusswaffe ja, aber ein Heer von Hilfspolizisten, die vom Staat auch gegen die eigenen Bürger eingesetzt werden könnten, lässt mir die Grausbirnen aufsteigen. Klingt wie der "Freiwillige Helfer der Volkspolizei" in der seinerzeitigen DDR V1.0:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilli ... lkspolizei

trenck
Sehr interessanter wikipedia-Artikel, den du da ausgegraben hast.

Die Freiwilligen Helfer in der DDR hatten anscheinend Aufgaben die weit über polizeiliche Dienstleistungen (Verkehrsdienst, Großveranstaltungen etc.) hinausgingen: Erziehungsmaßnahmen und Bespitzelung. Man kann wirklich jedes freiwillige Engagement pervertieren.

@Voxeren, wieso hat die freiwillige Hilfspolizei in den Niederlanden so gut funktioniert? Wie war die Akzeptanz in der Bevölkerung?
Bild

Benutzeravatar
Voxeren
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 12
Registriert: Do 14. Okt 2021, 11:02
Wohnort: Baden bei Wien

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Voxeren » Do 19. Sep 2024, 07:36

@mikonis: Für die Menschen auf der Straße gab es keinen Unterschied, sie waren genauso uniformiert. Für uns, die regulären Polizisten, waren sie vollwertige Kollegen, mit denen wir gut zusammenarbeiten konnten. Aus Interesse habe ich gerade gegoogelt, und siehe da, es existiert noch immer, und alle sind damit zufrieden. Link: https://www.politie.nl/informatie/polit ... orden.html

Ich frage mich, was euch an dieser Idee so stört? Glaubt ihr wirklich, dass jeder, der nach nur fünf abgegebenen Schüssen eine WBK erhält, auch im öffentlichen Raum verantwortungsvoll mit einer Waffe umgehen kann?

Ich bin froh, dass das nicht der Fall ist! Viele wissen nicht einmal, was eine Notwehrsituation tatsächlich bedeutet – dafür braucht man eine fundierte Ausbildung. Und nein, ein Soldat hat diese Ausbildung nicht automatisch erhalten! Es geht um das Mitführen einer Waffe im öffentlichen Raum!

Ich kannte einen Polizeischüler, der im Zug angefangen hat, mit seiner Pistole (ohne Munition) zu spielen. Er wurde sofort entlassen. Das zeigt, dass der Umgang mit Waffen in der Öffentlichkeit uns alle betrifft, und nicht jeder ist zuverlässig genug, diese Verantwortung zu tragen.

Benutzeravatar
trenck
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5472
Registriert: Di 11. Mai 2010, 22:49

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von trenck » Do 19. Sep 2024, 08:31

Voxeren hat geschrieben:
Do 19. Sep 2024, 07:36
Ich frage mich, was euch an dieser Idee so stört? Glaubt ihr wirklich, dass jeder, der nach nur fünf abgegebenen Schüssen eine WBK erhält, auch im öffentlichen Raum verantwortungsvoll mit einer Waffe umgehen kann?
Das hat auch keiner verlangt. In den obenstehenden Postings wurde stets betont, dass die Erteilung eines Waffenpasses an die vorherige erfolgreiche Absolvierung eines einschlägigen Kurses gekoppelt werden sollte. Ähnlich dem Führerschein beim Autofahren.

Und ich habe deutlich mehr Vertrauen in die Fähigkeit meiner Mitmenschen, mit einer Waffe im öffentlichen Raum verantwortungsvoll umzugehen, als dass selbige Mitmenschen mit der Macht über mich verantwortungsvoll umgehen, die ihnen der Staat bei einer Ernennung zum Hilfssheriff verleiht.

trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2751
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Promo » Do 19. Sep 2024, 10:53

Organe der öffentlichen Aufsicht sind in Österreich beeidet und genießen in der Ausübung ihres Dienstes Beamtenstatus. Dies wäre für den hypothetischen Fall der "Hilfspolizei" auch anzuwenden und würde diesfalls besonderer Regelungen bedürfen; die aktuellen "Organe der öffentlichen Aufsicht" (Jagdschutzorgan, Fischereischutzorgan, Forstschutzorgan, etc.) sind zwar idR dahingehend privilegiert, als dass diese aufgrund ihrer Funktion einen Waffenpass erhalten, jedoch in der Praxis einen eindeutig und sauber abgegrenzten Tätigkeitsumfang haben und dadurch eingeschränkt Gefahren ausgesetzt sind und relativ wenig Überschneidungen zur Exekutive haben (bzw. ohnedies im Bedarfsfall diese hinzuziehen müssen). Im Übrigen haben wir bereits jetzt diverse Gemeindewachkörper welche unter Verweis auf § 47 in der Ausübung ihres Dienstes Waffen führen könnten. Eine "Polizei zweiter Klasse" erachte ich als nicht durchsetzbar und von der Bevölkerung auch sicher nicht gewollt, zudem es juristisch enormen Aufwand bedeuten würde.

Ich teile die Auffassung, dass Personen, die ohnedies "berufliche Waffenträger" im öffentlichen Dienst sind, jedenfalls ein Recht auf einen Waffenpass haben sollten, unabhängig ob dies Polizei, Justizwache, Zoll oder Bundesheer, etc. ist (GWD, Miliz und Polizeischüler usw. ausgenommen, also dauerhafte hauptberufliche Anstellung und abgeschlossene Ausbildung). Auch würde ich persönlich Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern ein Privileg hinsichtlich WP zugestehen, da eine selbst im Waffenbesitz und -umgang geübte Justiz auch im Interesse aller Waffenbesitzer sein sollte und ich persönlich mir dadurch qualitativ höherwertige Judikatur im Bereich WaffG erwarten würde (sowie in eventu weniger ideologisch "gegen Waffen" getrieben).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Online
Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3164
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von combatmiles » Do 19. Sep 2024, 11:11

Promo hat geschrieben:
Do 19. Sep 2024, 10:53

Ich teile die Auffassung, dass Personen, die ohnedies "berufliche Waffenträger" im öffentlichen Dienst sind, jedenfalls ein Recht auf einen Waffenpass haben sollten, unabhängig ob dies Polizei, Justizwache, Zoll oder Bundesheer, etc. ist (GWD, Miliz und Polizeischüler usw. ausgenommen, also dauerhafte hauptberufliche Anstellung und abgeschlossene Ausbildung). Auch würde ich persönlich Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern ein Privileg hinsichtlich WP zugestehen, da eine selbst im Waffenbesitz und -umgang geübte Justiz auch im Interesse aller Waffenbesitzer sein sollte und ich persönlich mir dadurch qualitativ höherwertige Judikatur im Bereich WaffG erwarten würde (sowie in eventu weniger ideologisch "gegen Waffen" getrieben).
stimme ich zu... Richter und Staatsanwälte haben aber mWn eh ein Anrecht auf WP... bzw geht es bei denen lustigerweise gaanz easy..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2539
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Glock1768 » Do 19. Sep 2024, 12:01

ich kämpfte als Zivilist für meinen WP ... leider ohne Erfolg.

Warum sollte ein VERANTWORTUNGSVOLLER MENSCH keine Waffe mit sich führen dürfen?
Was ist in den letzten Jahrzehnten durch Waffenpaßbesitzer passiert?

Die Tschechen haben in Ihre Bevölkerung mehr Vertrauen als die unsrige Gesetzgebung ... sehr traurig!

Wenn ich sehe, wie viele Dienstwaffenbesitzer mit Ihren Waffen umgehen, welche Fertigkeiten diese haben ... na gute Nacht!

Es gab einmal eine Zeit wo die Erlangung eines Waffenpasses für Zivilisten möglich war!

Was ist passiert?

Nichts!

Ein Gesetz hat so locker wie möglich und nur so streng wie absolut notwendig zu sein ... wir leben leider in inversen Zeiten!

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2751
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Promo » Do 19. Sep 2024, 12:55

Glock1768 hat geschrieben:
Do 19. Sep 2024, 12:01
Es gab einmal eine Zeit wo die Erlangung eines Waffenpasses für Zivilisten möglich war!
Bitte um Erläuterung welche Zeit du meinst und wieso es damals leichter war für Zivilisten einen WP ausgestellt zu bekommen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
trenck
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5472
Registriert: Di 11. Mai 2010, 22:49

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von trenck » Do 19. Sep 2024, 13:24

Promo hat geschrieben:
Do 19. Sep 2024, 10:53
Auch würde ich persönlich Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern ein Privileg hinsichtlich WP zugestehen, da eine selbst im Waffenbesitz und -umgang geübte Justiz auch im Interesse aller Waffenbesitzer sein sollte und ich persönlich mir dadurch qualitativ höherwertige Judikatur im Bereich WaffG erwarten würde (sowie in eventu weniger ideologisch "gegen Waffen" getrieben).
Ich sehe keinen Grund, warum Angehörige dieser Personengruppe nicht auch eine Ausbildung absolvieren müssen, bevor sie einen Waffenpass kriegen. Ich z.B. wette, dass ich im Umgang mit einer Faustfeuerwaffe sicherer bin als mindestens 90% in dieser Personengruppe.

trenck
Zuletzt geändert von trenck am Do 19. Sep 2024, 13:32, insgesamt 1-mal geändert.
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei

Benutzeravatar
trenck
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5472
Registriert: Di 11. Mai 2010, 22:49

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von trenck » Do 19. Sep 2024, 13:28

Promo hat geschrieben:
Do 19. Sep 2024, 12:55
Glock1768 hat geschrieben:
Do 19. Sep 2024, 12:01
Es gab einmal eine Zeit wo die Erlangung eines Waffenpasses für Zivilisten möglich war!
Bitte um Erläuterung welche Zeit du meinst und wieso es damals leichter war für Zivilisten einen WP ausgestellt zu bekommen.
Ich bin zwar nicht Glock1768, aber: in den 1970ern und 1980ern war es für Taxler, Juweliere, etc. kein Problem, einen WP zu kriegen. Die Gesetzeslage hat sich seither nicht geändert, sehr wohl aber das Verhalten der Beamtenschaft in den Waffenreferaten, die sich halt zeitgeistkonform an das linke Motto "so wenige Waffen wie möglich im Volk" anpasst.

trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2539
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Glock1768 » Do 19. Sep 2024, 13:30

trenck hat geschrieben:
Do 19. Sep 2024, 13:28
Promo hat geschrieben:
Do 19. Sep 2024, 12:55
Glock1768 hat geschrieben:
Do 19. Sep 2024, 12:01
Es gab einmal eine Zeit wo die Erlangung eines Waffenpasses für Zivilisten möglich war!
Bitte um Erläuterung welche Zeit du meinst und wieso es damals leichter war für Zivilisten einen WP ausgestellt zu bekommen.
Ich bin zwar nicht Glock1768, aber: in den 1970ern und 1980ern war es für Taxler, Juweliere, etc. kein Problem, einen WP zu kriegen. Die Gesetzeslage hat sich seither nicht geändert, sehr wohl aber das Verhalten der Beamtenschaft in den Waffenreferaten, die sich halt zeitgeistkonform an das linke Motto "so wenige Waffen wie möglich im Volk" anpasst.

trenck
exakt ... es war einfacher ... habe einige Bekannte mit WP die diesen damals recht leicht so bekommen haben ... Gesetze haben sich nicht geändert, jedoch deren Auslegung

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1737
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von fast12 » Do 19. Sep 2024, 14:04

Der Waffenpass ist übrigens ein gutes Beispiel, wie sich nur durch Judikatur die Lage komplett verändern kann - ohne dass sich das Gesetz ändert...

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2751
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Promo » Do 19. Sep 2024, 14:05

Glock1768 hat geschrieben:
Do 19. Sep 2024, 13:30
exakt ... es war einfacher ... habe einige Bekannte mit WP die diesen damals recht leicht so bekommen haben ... Gesetze haben sich nicht geändert, jedoch deren Auslegung
Das wär eben meine Frage gewesen, ich habe nämlich keine großartigen Änderungen der Gesetzeslage gesehen.

Grundsätzlich gilt anzumerken, dass die Auslegung idR durch die Judikatur mit geformt wird. Und da sind wir dann halt wieder bei dem, was ich weiter vorne gesagt habe: die Justiz sieht offenbar keine Notwendigkeit. Wenn sie selbst aber den Mehrwert erkennt, dann sollte die Auslegung des Gesetzes möglicherweise auch positiver dem privaten Waffenbesitz gegenüber sein.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Antworten