

Auch mir steigen bei diesen Gedanken die Grausbirnen auf.trenck hat geschrieben: ↑Mi 18. Sep 2024, 12:32Davon halte ich absolut nix. Selbstverteidigung mit Schusswaffe ja, aber ein Heer von Hilfspolizisten, die vom Staat auch gegen die eigenen Bürger eingesetzt werden könnten, lässt mir die Grausbirnen aufsteigen. Klingt wie der "Freiwillige Helfer der Volkspolizei" in der seinerzeitigen DDR V1.0:Voxeren hat geschrieben: ↑Mi 18. Sep 2024, 10:47Meine persönliche Meinung ist, dass nicht nur bestimmte Berufe, in denen ein Waffenpass (WP) sinnvoll ist, den Zugang dazu haben sollten, sondern auch der „normale“ Bürger. Allerdings unter einer Voraussetzung:
Jeder Bürger, der einen Waffenpass haben möchte, sollte verpflichtet sein, eine Art freiwilliger Polizeidienst zu leisten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilli ... lkspolizei
trenck
Sehr interessanter wikipedia-Artikel, den du da ausgegraben hast.trenck hat geschrieben: ↑Mi 18. Sep 2024, 12:32Davon halte ich absolut nix. Selbstverteidigung mit Schusswaffe ja, aber ein Heer von Hilfspolizisten, die vom Staat auch gegen die eigenen Bürger eingesetzt werden könnten, lässt mir die Grausbirnen aufsteigen. Klingt wie der "Freiwillige Helfer der Volkspolizei" in der seinerzeitigen DDR V1.0:Voxeren hat geschrieben: ↑Mi 18. Sep 2024, 10:47Meine persönliche Meinung ist, dass nicht nur bestimmte Berufe, in denen ein Waffenpass (WP) sinnvoll ist, den Zugang dazu haben sollten, sondern auch der „normale“ Bürger. Allerdings unter einer Voraussetzung: Jeder Bürger, der einen Waffenpass haben möchte, sollte verpflichtet sein, eine Art freiwilliger Polizeidienst zu leisten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilli ... lkspolizei
trenck
Das hat auch keiner verlangt. In den obenstehenden Postings wurde stets betont, dass die Erteilung eines Waffenpasses an die vorherige erfolgreiche Absolvierung eines einschlägigen Kurses gekoppelt werden sollte. Ähnlich dem Führerschein beim Autofahren.
stimme ich zu... Richter und Staatsanwälte haben aber mWn eh ein Anrecht auf WP... bzw geht es bei denen lustigerweise gaanz easy..Promo hat geschrieben: ↑Do 19. Sep 2024, 10:53
Ich teile die Auffassung, dass Personen, die ohnedies "berufliche Waffenträger" im öffentlichen Dienst sind, jedenfalls ein Recht auf einen Waffenpass haben sollten, unabhängig ob dies Polizei, Justizwache, Zoll oder Bundesheer, etc. ist (GWD, Miliz und Polizeischüler usw. ausgenommen, also dauerhafte hauptberufliche Anstellung und abgeschlossene Ausbildung). Auch würde ich persönlich Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern ein Privileg hinsichtlich WP zugestehen, da eine selbst im Waffenbesitz und -umgang geübte Justiz auch im Interesse aller Waffenbesitzer sein sollte und ich persönlich mir dadurch qualitativ höherwertige Judikatur im Bereich WaffG erwarten würde (sowie in eventu weniger ideologisch "gegen Waffen" getrieben).
Bitte um Erläuterung welche Zeit du meinst und wieso es damals leichter war für Zivilisten einen WP ausgestellt zu bekommen.
Ich sehe keinen Grund, warum Angehörige dieser Personengruppe nicht auch eine Ausbildung absolvieren müssen, bevor sie einen Waffenpass kriegen. Ich z.B. wette, dass ich im Umgang mit einer Faustfeuerwaffe sicherer bin als mindestens 90% in dieser Personengruppe.Promo hat geschrieben: ↑Do 19. Sep 2024, 10:53Auch würde ich persönlich Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern ein Privileg hinsichtlich WP zugestehen, da eine selbst im Waffenbesitz und -umgang geübte Justiz auch im Interesse aller Waffenbesitzer sein sollte und ich persönlich mir dadurch qualitativ höherwertige Judikatur im Bereich WaffG erwarten würde (sowie in eventu weniger ideologisch "gegen Waffen" getrieben).
Ich bin zwar nicht Glock1768, aber: in den 1970ern und 1980ern war es für Taxler, Juweliere, etc. kein Problem, einen WP zu kriegen. Die Gesetzeslage hat sich seither nicht geändert, sehr wohl aber das Verhalten der Beamtenschaft in den Waffenreferaten, die sich halt zeitgeistkonform an das linke Motto "so wenige Waffen wie möglich im Volk" anpasst.
exakt ... es war einfacher ... habe einige Bekannte mit WP die diesen damals recht leicht so bekommen haben ... Gesetze haben sich nicht geändert, jedoch deren Auslegungtrenck hat geschrieben: ↑Do 19. Sep 2024, 13:28Ich bin zwar nicht Glock1768, aber: in den 1970ern und 1980ern war es für Taxler, Juweliere, etc. kein Problem, einen WP zu kriegen. Die Gesetzeslage hat sich seither nicht geändert, sehr wohl aber das Verhalten der Beamtenschaft in den Waffenreferaten, die sich halt zeitgeistkonform an das linke Motto "so wenige Waffen wie möglich im Volk" anpasst.
trenck
Das wär eben meine Frage gewesen, ich habe nämlich keine großartigen Änderungen der Gesetzeslage gesehen.