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Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wolf1971
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von Wolf1971 » Fr 27. Sep 2024, 12:27

kemira hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 08:31
Ist eine vorübergehende Stillegung der WBK überhaupt möglich?
das glaub ich nicht - abgeben und später neu machen - würde ich persönlich nicht machen - wer weiß ob man dann wieder eine bekommt
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

spareribs
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von spareribs » Fr 27. Sep 2024, 15:03

racepics hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 10:17
spareribs hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 09:54
Lästig ist nur der unnötige Waffenführerschein, wennst keine Waffe hast dann vertschüssen sich die Ordnungshüter eh schnell....
JAEIN
So schlecht finde ich den Waffenführerschein nicht, in 5 Jahren kann sich ja vom gesetzlichen ja einiges tun und in knapp 1 1/2 Stunden ist man wieder am aktuellen Stand.

Abgesehen davon schadet es ja nicht wenn man alle 5 Jahre die Safe-queen auf Funktion prüft ;-) bzw ohne eigene Waffe zumindest ein paar Schüsse abgibt
Schon möglich , wenn man sich nicht sonst informiert und seine Waffen im Tresor schlummern lässt ...Ich selber schiesse mehr als genug :-)
Ohne Hirn ist gut marschieren :mrgreen:

ACP
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von ACP » Fr 27. Sep 2024, 17:26

Was wenn jemand genau zum Zeitpunkt der Überprüfung im Ausland ist, und keine Möglichkeit hat zum Termin (oder zum Ersatztermin 6 Wochen später) nach Österreich zu kommen?

bino71
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von bino71 » Fr 27. Sep 2024, 17:47

Ein WaFü ist 6 Monate gültig, das bekommt man schon hin.

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von ACP » Fr 27. Sep 2024, 17:49

bino71 hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 17:47
Ein WaFü ist 6 Monate gültig, das bekommt man schon hin.
Angenommen man kann auch 6 Monate später nicht kommen, was dann?

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von AUG-andy » Fr 27. Sep 2024, 18:18

ACP hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 17:49
bino71 hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 17:47
Ein WaFü ist 6 Monate gültig, das bekommt man schon hin.
Angenommen man kann auch 6 Monate später nicht kommen, was dann?
Karte weg.
Ewig hinhalten und nicht erscheinen wird es nicht spielen.
Kann die Behörde als Verweigerung werten.
Es gibt auch Pflichten als WBK Besitzer.
Sonst wären die Kontrollen ja überflüssig.
Einen Termin ausmachen ist doch nicht so schwer.
Zuletzt geändert von AUG-andy am Fr 27. Sep 2024, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von ACP » Fr 27. Sep 2024, 18:21

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 18:18
ACP hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 17:49
bino71 hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 17:47
Ein WaFü ist 6 Monate gültig, das bekommt man schon hin.
Angenommen man kann auch 6 Monate später nicht kommen, was dann?
Karte weg.
Kann die Behörde als Verweigerung werten.
Es gibt auch Pflichten als WBK Besitzer.
Sonst wären die Kontrollen ja überflüssig.
Einen Termin ausmachen ist doch nicht so schwer.
Ja klar.
Wollte es nachgefragt haben, auch für Leute die den Thread später einmal finden vielleicht interessant.

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von combatmiles » Fr 27. Sep 2024, 18:34

hab Kollegen die waren über 1 Jahr im Ausland... Einfach der BH geschrieben, die Überprüfung erfolgte nach Rückkehr nach AT..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von SectionThree » Fr 27. Sep 2024, 18:57

ACP hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 17:49
Angenommen man kann auch 6 Monate später nicht kommen, was dann?
Es gibt ein Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der Zuverlässigkeit. Im Zuge dessen ist auch ein Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen zu erbringen. Das wird in 99% der Fälle „die (Schulungs-) Bestätigung eines Gewerbetreibenden … der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist“ sein, aber es gibt auch andere Möglichkeiten. Es ist zB nicht ersichtlich, warum etwa ein Waffenkurs im aktuellen Aufenthaltsstaat nicht auch eine Möglichkeit sein sollte. Jedenfalls wird man mit der Behörde reden müssen, weil die muss man letztlich überzeugen.
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.

Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von gewo » Fr 27. Sep 2024, 19:31

SectionThree hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 18:57
…Es ist zB nicht ersichtlich, warum etwa ein Waffenkurs im aktuellen Aufenthaltsstaat nicht auch eine Möglichkeit sein sollte. Jedenfalls wird man mit der Behörde reden müssen, weil die muss man letztlich überzeugen….
Grundsätzlich ist das nicht von der Hand zu weisen.
Da allerdings zum sachgemäß Umgang Theorie und Praxis gehören und die Theorie aus der Unterweisung der Bestimmungen des österreichischen WaffenRechts besteht, würde ich ernste Zweifel anmelden, das was auch immer für eine Organisation im Ausland die entsprechenden Informationen über das österreichische waffenrecht unterweisen kann…
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von titan » Fr 27. Sep 2024, 21:27

Naja, Wenn Bewerbslisten oder Trainingsbücher als Nachweis anerkannt werden, warum nicht auch irgendwas aus dem Ausland. Fakt ist, der Waffenführerschein ist ja in vielen Fällen einigermaßen Lebensfremd, (z.B. wenn man ein Leben lang Polizist gewesen ist..)

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von AUG-andy » Fr 27. Sep 2024, 22:00

titan hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 21:27
Naja, Wenn Bewerbslisten oder Trainingsbücher als Nachweis anerkannt werden, warum nicht auch irgendwas aus dem Ausland. Fakt ist, der Waffenführerschein ist ja in vielen Fällen einigermaßen Lebensfremd, (z.B. wenn man ein Leben lang Polizist gewesen ist..)
Ein Polizist im Ruhestand ist auch nicht immer UpToDate bezüglich Waffenrecht. ;)
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von titan » Fr 27. Sep 2024, 22:30

Das ist ja nur ein Teil, und informieren kann man sich selbst auch. Als Polizeibeamter ist man ja kein dummer Wiederkäuer.

Edit Tippfehler
Zuletzt geändert von titan am Sa 28. Sep 2024, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von ACP » Sa 28. Sep 2024, 01:34

Kann man den Termin eigentlich frühzeitig erledigen, damit man dann 5 Jahre Ruhe hat?

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von AUG-andy » Sa 28. Sep 2024, 10:15

ACP hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2024, 01:34
Kann man den Termin eigentlich frühzeitig erledigen, damit man dann 5 Jahre Ruhe hat?
Anrufen und fragen.
Muss jeder selber mit seiner Behörde abklären.
Manche sind flexibel, manche machen Dienst nach Vorschrift.
Typisch österreichisch. :lol:
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