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Waffenführerschein Anforderungen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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KarawankenHippie
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Waffenführerschein Anforderungen

Beitrag von KarawankenHippie » Fr 27. Sep 2024, 21:59

Hallo zusammen und guten Abend.

Mich interessiert seit längerem, welche konkreten Anforderungen hinsichtlich der Schulung zum "Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen" - also den sogenannten Waffenführerschein - als Voraussetzung zur Erlangung einer WBK bzw. eines WP bestehen, damit dieser seitens der Behörde akzeptiert wird.
Wie die meisten von euch wissen gibt es regional enorme Unterschiede, was den Umfang und die Dauer dieser Schulung betrifft. Bei vielen ist das Ganze in ca. 15 min. erledigt und der Teilnehmer ist danach genauso schlau wie davor. Andere Seminare dauern widerum 2h oder länger und bieten tatsächlich ausführliche und brauchbare Inhalte.

Was aber sind nun die Mindeststandards für derartige Kurse bzw. gibt es dazu überhaupt offizielle Informationen? Im RIS findet sich dazu nicht wirklich etwas.
Ich vermute einmal, dass die Gewerbeberechtigung für den Waffenhandel jedenfalls eine Voraussetzung ist. Ebenso muss der Kurs wohl aus einem theoretischen und praktischen Teil bestehen.
Wie aber haben diese konkret auszusehen?
Um ein Extrembeispiel zu nennen: Reicht z.B. ein kurzes Gespräch über das Waffenrecht oder die Schulung der praktischen Handhabung einer Pistole "auf dem trockenen" bzw. mit Blank Munition wie es teilweise von Waffenhändlern praktiziert wird?

Bin gespannt auf eure Meinungen zu diesem Thema.
Schönes Wochenende

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SectionThree
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Re: Waffenführerschein Anforderungen

Beitrag von SectionThree » Fr 27. Sep 2024, 22:08

KarawankenHippie hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 21:59
Was aber sind nun die Mindeststandards für derartige Kurse bzw. gibt es dazu überhaupt offizielle Informationen?
Aus der 2. WaffG-DVO: Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde. (Meine Hervorhebungen)

Mehr Details dazu sind mir nicht bekannt.
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.

Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)

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Re: Waffenführerschein Anforderungen

Beitrag von AUG-andy » Fr 27. Sep 2024, 22:15

Es gibt keine Meinungen nur Tatsachen. ;)
Wie du geschrieben hast, gibt es in der Praxis große Unterschiede.
Von 5 Minuten bis zu einem halben Tag.
Die Leute wählen dann meistens die kurze und einfache Variante, schon allein wegen der knappen Zeit die jeder hat.
Weil es keine einheitlichen Standards gibt, kann das jeder Händler gestalten und handhaben wie er möchte.
MfG
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Re: Waffenführerschein Anforderungen

Beitrag von FdH22 » Fr 27. Sep 2024, 22:19

@ Hippie,
Es kann auch ein OSM bestimmter Vereine (zB HSV, PSV u. a.....) eine Bestätigung über den sachgem. Umgang mit der Waffe ausstellen. Wurde von der Behörde zur Ausstellung der WBK (Wien u. NÖ bei 2 Familienmitglieder) akzeptiert. :)
Ist ca 10 Jahre her, ob´s noch so ist k.A. :?:

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Re: Waffenführerschein Anforderungen

Beitrag von gewo » Sa 28. Sep 2024, 13:02

Es gibt keine definierten mindestanforderungen ausser dass es eine „theoretische“ und eine „praktische“ schulung geben muss.

Ein waffenführerschein ausgestellt durch einen waffenhandelsbetrieb muss die behoerde per gesetz anerkennen.

Dass der praktische teil durch entsprechend vorliegende bewerbsergebnisse oder unterschrift des oSM ersetzt werden kann ist an einigen behoerden ueblich.

Es gibt seit kurzem eine neue ausbildungsordnung fuer das waffengewerbe, darin sind einige themen gelistet die bei der prüfung beherrscht werden muessen.
Die themen sollten in jedem ordentlichen theoretischen teil des waffenführerschein vortrags enthalten sein,
Im wesentlichen sind das:
Kategorien
Kauf
Transport
Verwahrung
Verwahrubgsüberprüfungen
Sicherheitsregeln

Im praktischen teil geht es darum eine waffe handhaben zu können.
Ladezustand prüfen und erkennen
Laden
Entladen
Verschluss repetieren
Schiessen
Und vor allem das verstehen wie der zuführvorgang funktioniert und zu welchem zeitpunkt sich die patrone warum wo befindet.
Nach meinem verständnis ist weder die anzahl der abgegebenen schüsse noch die treffergenauigkeit ein thema sondern vor allem
- das verständniss zur funktion,
- die sicherheit in der bedienung und
- die einhaltung der sicherheitsregeln

Scharf geschossen mit einer kat B waffe muss aber, und wenns nur 3 oder 5 patronen sind, egal.

Schreckschuss wäre fail,
Denn das ist keine kat B waffe.

Es ist kein geheimniss dass die „gefälligkeitsstempeln“, vor allem bei den auffrischungen weit verbreitet sind.

Was hier wohl kaum bedacht wird:
Ähnlich wie beim Melden von schusswaffen ins ZWR ist die ausstellung von derartigen waffenführerscheinbestätigungen eine tätigkeit die unter die auf einem gesetz basierende“amtliche beleihungen“ fällt.
Das bedeutet das ein vorsätzlicher missbrauch (abstempeln ohne theoretische schulung oder ohne schiessen) durch den Händler, OSM oder schiesstrainer genauso unter den 302stgb fällt wie die allseits bekannte „wechselsystemausfolgung“ am LG Eisenstadt.


Dh falls eine behoerde es mal genau wissen will und der WBK inhaber aussagt es wurde nur „gefälligkeitshalber“ abgestempelt und
- entweder nur geschossen aber niczt geschult, oder
- nur geschult aber nicht mit kat B geschossen, oder
- weder noch
dann steht für den der gestempelt hat eine strafrechtliche verurteilung mit einer Mindest(!)strafe von sechs monaten haft im raum.

Warum mir im schnitt von 5 waffenführerscheinkunden oft zwei im anschluss gestehen sie hätten das alles früher noch nie gehört ist mir komplett unverständlich
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Re: Waffenführerschein Anforderungen

Beitrag von gewo » Sa 28. Sep 2024, 13:25

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 22:15
Es gibt keine Meinungen nur Tatsachen. ;)
Wie du geschrieben hast, gibt es in der Praxis große Unterschiede.
Von 5 Minuten bis zu einem halben Tag.
Die Leute wählen dann meistens die kurze ok und einfache Variante, schon allein wegen der knappen Zeit die jeder hat.
Weil es keine einheitlichen Standards gibt, kann das jeder Händler gestalten und handhaben wie er möchte.
Jaein

Gerade bei amtlichen beleihungen die in einem bundesgesetz festgeschrieben sind - noch dazu in einem streng reglementierten gewerbe wie unserem - wird im fall des falles (anzeige) sehr wohl ein mindestwissen über die interpretation der gesetzestexte vorausgesetzt.

Es gibt dazu, eine Menge hervorragend klingende und von keinem Menschen zu verstehen juristische Fachbezeichnungen,
Aber auf gut Deutsch:
Es ist für jene die mit der Umsetzung von gesetzen zu tun haben auch dann von Bedeutung, was der Gesetzgeber mit einem Gesetz bezwecken möchte wenn es dazu keine konkreten ausführungen gibt.

Nur deswegen, weil zb im Gesetz zur Verwahrung nur steht:
Sie muss sicher erfolgen,
heißt das nicht, dass es dafür keine Regeln gibt.

Genauso wenig darf nicht davon ausgegangen werden das nur deshalb, weil es keine punktuellen, inhaltlichen, zeitlichen oder sonstigen Vorgaben für die Waffen Führerscheinkurse gibt diese quasi frei nach Schnauze durch berechtigte gemacht werden können, wie die wollen.

Die Intention des Gesetzgebers, nämlich rechtliche Schulung und praktische Schießen ist gut erkennbar. Diesen beiden Intention müssen solche Kurse zu mindestens entsprechen.

Über den Rest entscheidet im fall des falles dann zuerst die Staatsanwaltschaft und dann der Verwaltungsgerichtshof.
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Re: Waffenführerschein Anforderungen

Beitrag von titan » Sa 28. Sep 2024, 14:02

MMn gehört der praktische Teil auf "Ladezustand überprüfen und Sicherheit herstellen reduziert". Eine Waffe beherrschen müssen, um sie besitzen zu dürfen, ist mMn Lebensfremd.

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Re: Waffenführerschein Anforderungen

Beitrag von trenck » Sa 28. Sep 2024, 14:37

Nur damit hier kein falscher Eindruck entsteht: ich hatte bisher drei Auffrischungskurse zum Waffenführerschein, einer davon bei einem hierorts nicht ganz unbekannten Händler ;) . Jeder davon hat sich über zwei Stunden oder mehr erstreckt. Der Vortragende war jeweils absolut kompetent und die praktische Übung mit den sechs Schüssen hat ebenfalls stattgefunden. Gefälligkeits-Unterschriften gab es keine.

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Re: Waffenführerschein Anforderungen

Beitrag von titan » Sa 28. Sep 2024, 15:25

Die allermeisten Händler machen das eh korrekt.

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