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Import von Armbrust

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Import von Armbrust

Beitrag von Bulletmonk » Mo 7. Okt 2024, 10:15

Hallo zusammen

möglicherweise eine blöde Frage oder ich mache mir zuviele gedanken deswegen

aber wenn ich jetzt online eine Armbrust in DE bestelle. Kann es da zu problemen kommen wenn die nach AT geschickt wird?

Immerhin zählt sie laut Gesetzt zu den Waffen und nicht dass da dann Probleme aufkommen weil nicht erlaubt oder anmelde pflichtig usw.

danke für die Antworten

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Glock1768
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Re: Import von Armbrust

Beitrag von Glock1768 » Mo 7. Okt 2024, 10:38

Sie zählt nicht zu den Schusswaffen und fällt nicht ins WaffG ...

sollte damit aus meiner Sicht so problemlos sein wie Schreckschusswaffen, AirSoft oder Druckluftwaffen aus Deutschland online zu kaufen

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titan
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Re: Import von Armbrust

Beitrag von titan » Mo 7. Okt 2024, 10:52

Sehe ich nicht so. Grundsätzlich ist der Versandhandel von Waffen in AT verboten (nicht der Versand), von einer Importgenehmigung mal abgesehen. Das beträfe demnach auch ausländische Händler. Weiters ist zu klären, ob die Armbrust nicht unter das WaffG fällt (speichert Energie bis zur Schussabgabe, mehr als 40J), auch wenn es sich dabei nicht um eine Schusswaffe im Sinne des WaffG handelt.

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Re: Import von Armbrust

Beitrag von kemira » Mo 7. Okt 2024, 11:01

titan hat geschrieben:
Mo 7. Okt 2024, 10:52
Sehe ich nicht so. Grundsätzlich ist der Versandhandel von Waffen in AT verboten (nicht der Versand)
Gilt die Österreichische Gewerbeordnung auch für deutsche Händler?
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: Import von Armbrust

Beitrag von Glock1768 » Mo 7. Okt 2024, 11:04

titan hat geschrieben:
Mo 7. Okt 2024, 10:52
Sehe ich nicht so. Grundsätzlich ist der Versandhandel von Waffen in AT verboten (nicht der Versand), von einer Importgenehmigung mal abgesehen. Das beträfe demnach auch ausländische Händler. Weiters ist zu klären, ob die Armbrust nicht unter das WaffG fällt (speichert Energie bis zur Schussabgabe, mehr als 40J), auch wenn es sich dabei nicht um eine Schusswaffe im Sinne des WaffG handelt.
das ist korrekt GewO §50 ... jedoch, unterliegt der ausländische Waffenhändler dieser???

Soweit ich weiß nein!

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Re: Import von Armbrust

Beitrag von titan » Mo 7. Okt 2024, 11:20

Keine Ahnung, aber immerhin handelt es sich hier um ein reglementiertes Gewerbe. Da gäbe es auch noch ein paar andere Dinge gewerblich zu beachten. Grundsätzlich gelten für einen Händler jene Regeln des Landes, in dem er seine Konzession besitzt. Demnach ist alles ab der Grenze eigentlich auch nicht "sein Fischteich", wo er demnach tun und lassen kann, was er möchte.

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Re: Import von Armbrust

Beitrag von spareribs » Mo 7. Okt 2024, 12:43

Ich habe meine in Österreich gekauft, war billiger als bei go gun in Deutschland ....

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Re: Import von Armbrust

Beitrag von glockfun » Mo 7. Okt 2024, 13:38

Gewerbeordnung §50
(2)Absatz 2 Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen (ausgenommen Kontaktlinsen), Waffen und Munition sowie pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher ist unzulässig.

Die Gewerbeordnung gilt für Gewerbetreibende im Inland. Private oder Gewerbe im Ausland sind davon nicht betroffen. Damit ist auch weder der Versandhandel ins Ausland oder aus dem Ausland herein explizit ausgeschlossen. Daher darf unter Einhaltung aller Außenhandels und Ziellandesbestimmungen fallweise ein Händler aus dem Inland in einem anderen Land eine Waffe eine Privatperson zusenden. Oder umgekehrt hierher. Dazu benötigt es eh vorab entsprechender Bewilligungen und behördlicher Freigaben.

Wenn man also eine Armbrust von einem Händler im Ausland per Versand erstehen will fragt man ein besten genau bei dem nach und hängt ihm die Arbeit (Auskunft/Recherche) um. Der will ja ein Geschäft machen oder eben nicht.
Zuletzt geändert von glockfun am Mo 7. Okt 2024, 21:01, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Import von Armbrust

Beitrag von spareribs » Mo 7. Okt 2024, 15:19

Ein bisserl wirr, was du da schreibst ....CZ also Dienstwaffe und was sagt das aus ?

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Re: Import von Armbrust

Beitrag von Bulletmonk » Mo 7. Okt 2024, 16:30

danke mal die antworten.

offenbar doch kein leichtes thema. ich werde die tage mal zu anderen händlern gehen für waffen und böden/armbrüste und frag da mal nach.

Wenn ich was genaues habe dann lasse ich euch das wissen :)

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Re: Import von Armbrust

Beitrag von Glock1768 » Mo 7. Okt 2024, 18:39

was erwartest du dir jetzt von einem Händler?

Ernsthaft?

Ja, ich berate dich jetzt im Detail und dann bestätige ich Dir, dass du 20% günstiger problemlos im Online-Ausland eh auch kaufen darfst!?!?!

Der arbeitet doch auch nicht gegen sein Geschäft ...

Und selbst wenn ... die Beratungsqualität im Bereich des WaffG geben nicht wenige Waffenhändler bei den Waffenführerscheinschulungen eindruckvoll zum besten ...

also vorsichtig sein ;)

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Re: Import von Armbrust

Beitrag von glockfun » Mo 7. Okt 2024, 20:59

spareribs hat geschrieben:
Mo 7. Okt 2024, 15:19
Ein bisserl wirr, was du da schreibst ....CZ also Dienstwaffe und was sagt das aus ?
Hast recht, abgeschweift
Habs korrigiert und allgemeiner formuliert.

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