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Guardian Angel (Waffe)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Guardian Angel (Waffe)
Ich sah diese interessante Waffe in der Auslage eines Waffengeschäftes liegen und recherchierte etwas im Internet.
Klein wie eine Browning Baby, aber viel leichter und sehr abgerundet ist diese zweischüssige Waffe leicht zu führen und überall mitnehmbar, sogar zum Joggen.
Eine C-Waffe im Taschenformat.
In den USA bei den Joggern sehr beliebt, in der BRD nur zur Tierabwehr erlaubt, wie schaut es in Österreich aus?
Angeblich gegen Grizzly Bären wirkungsvoller als eine 38 Special, ich würde mich aber nicht darauf verlassen.
Gegen einen Messerstecher aber ausreichend?
Wenn eine Waffe gegen Rottweiler wirkt, dann wohl auch gegen einen Messerstecher? Denn ein Messerstecher hat gegen einen Rottweiler keine Chance.
Klein wie eine Browning Baby, aber viel leichter und sehr abgerundet ist diese zweischüssige Waffe leicht zu führen und überall mitnehmbar, sogar zum Joggen.
Eine C-Waffe im Taschenformat.
In den USA bei den Joggern sehr beliebt, in der BRD nur zur Tierabwehr erlaubt, wie schaut es in Österreich aus?
Angeblich gegen Grizzly Bären wirkungsvoller als eine 38 Special, ich würde mich aber nicht darauf verlassen.
Gegen einen Messerstecher aber ausreichend?
Wenn eine Waffe gegen Rottweiler wirkt, dann wohl auch gegen einen Messerstecher? Denn ein Messerstecher hat gegen einen Rottweiler keine Chance.
Re: Guardian Angel (Waffe)
Wenn mich nicht alles täuscht hat diese "Waffe" dem Martin Sellner ein Waffenverbot eingebracht.Donau hat geschrieben: ↑Do 24. Okt 2024, 22:36Ich sah diese interessante Waffe in der Auslage eines Waffengeschäftes liegen und recherchierte etwas im Internet.
Klein wie eine Browning Baby, aber viel leichter und sehr abgerundet ist diese zweischüssige Waffe leicht zu führen und überall mitnehmbar, sogar zum Joggen.
Eine C-Waffe im Taschenformat.
In den USA bei den Joggern sehr beliebt, in der BRD nur zur Tierabwehr erlaubt, wie schaut es in Österreich aus?
Angeblich gegen Grizzly Bären wirkungsvoller als eine 38 Special, ich würde mich aber nicht darauf verlassen.
Gegen einen Messerstecher aber ausreichend?
Wenn eine Waffe gegen Rottweiler wirkt, dann wohl auch gegen einen Messerstecher? Denn ein Messerstecher hat gegen einen Rottweiler keine Chance.
Für Legalwaffenbesitzer ein eindeutiges Zeichen solche Waffen und den Gebrauch des Notwehrrechts zu meiden:
https://www.salzburg24.at/news/welt/waf ... t-55441693
Re: Guardian Angel (Waffe)
Warum bist stattdessen nicht einfach in den Laden gegangen und hast dich erkundigt anstatt hier von Grizzlybären und co zu philosophieren?
Das ist der Bereich für Waffenrecht und entsprechende Fragen.
BTW deine Texte lesen sich manchmal als hättest eine KI beauftragt ...
Re: Guardian Angel (Waffe)
Wird rechtlich wie Pfefferspray behandelt. Hätte er damals ein normales Pfefferspray benutzt wäre die Sache nicht anders ausgegangen.Poirot hat geschrieben: ↑Do 24. Okt 2024, 23:03...
Wenn mich nicht alles täuscht hat diese "Waffe" dem Martin Sellner ein Waffenverbot eingebracht.
Für Legalwaffenbesitzer ein eindeutiges Zeichen solche Waffen und den Gebrauch des Notwehrrechts zu meiden:
https://www.salzburg24.at/news/welt/waf ... t-55441693
Pfeffersprays sind Waffen, allerdings nicht reguliert, sprich du kannst sie (bis auf ein paar Ausnahmen) überall dabeihaben, wenn du kein Waffenverbot hast.
Re: Guardian Angel (Waffe)
Genau so wurde mir das auch am örtlichen Polizieposten erklärt, mein Händler war da dacore.rider650 hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2024, 07:02Wird rechtlich wie Pfefferspray behandelt. Hätte er damals ein normales Pfefferspray benutzt wäre die Sache nicht anders ausgegangen.Poirot hat geschrieben: ↑Do 24. Okt 2024, 23:03...
Wenn mich nicht alles täuscht hat diese "Waffe" dem Martin Sellner ein Waffenverbot eingebracht.
Für Legalwaffenbesitzer ein eindeutiges Zeichen solche Waffen und den Gebrauch des Notwehrrechts zu meiden:
https://www.salzburg24.at/news/welt/waf ... t-55441693
Pfeffersprays sind Waffen, allerdings nicht reguliert, sprich du kannst sie (bis auf ein paar Ausnahmen) überall dabeihaben, wenn du kein Waffenverbot hast.
Wir hatten(haben) hier in der Gegend immer wieder Probleme mit nicht angeleinten/freilaufenden Hunden die deren Besitzern durch absoluten Ungehorsam aufn Kopf 'geschissen haben und andere Hunde angegangen sind.
Aus diesem Grund wollte ich mir so ein Abwehrsystem zulegen, wäre es damit im Falle einer Abwehr zum Einsatz gekommen hätte es auf jeden Fall eine Anzeige gegen mich gegeben, so der angesprochene Beamte.
Grad für einen Legal Waffenbesitzer immer eine unangenehme Situation

Ich hab mich schlussendlich gegen einen Pfefferspray entschieden und mich bei einer Hundeschule zu Alternativen beraten lassen.
Re: Guardian Angel (Waffe)
@ Poirot, Rider:
Bei Demonstrationen gilt:
§9a VersG (Versammlungsgesetz)
An den im § 2 erwähnten Versammlungen dürfen Bewaffnete nicht teilnehmen; ebenso dürfen Personen nicht teilnehmen, die Gegenstände bei sich haben, die geeignet sind und den Umständen nach nur dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben.
Denke nicht das beim erwähnten Waffenverbot diese spezielle Waffe der Grund dafür war.
Grüße
Bei Demonstrationen gilt:
§9a VersG (Versammlungsgesetz)
An den im § 2 erwähnten Versammlungen dürfen Bewaffnete nicht teilnehmen; ebenso dürfen Personen nicht teilnehmen, die Gegenstände bei sich haben, die geeignet sind und den Umständen nach nur dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben.
Denke nicht das beim erwähnten Waffenverbot diese spezielle Waffe der Grund dafür war.
Grüße
Re: Guardian Angel (Waffe)
Wir haben vor allem auf Wald- und Feldwegen das gleiche Problem. Auf Bitten den Hund anzuleinen kommen dann meist patzige Antworten.the_law hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2024, 07:54Genau so wurde mir das auch am örtlichen Polizieposten erklärt, mein Händler war da dacore.rider650 hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2024, 07:02Wird rechtlich wie Pfefferspray behandelt. Hätte er damals ein normales Pfefferspray benutzt wäre die Sache nicht anders ausgegangen.Poirot hat geschrieben: ↑Do 24. Okt 2024, 23:03...
Wenn mich nicht alles täuscht hat diese "Waffe" dem Martin Sellner ein Waffenverbot eingebracht.
Für Legalwaffenbesitzer ein eindeutiges Zeichen solche Waffen und den Gebrauch des Notwehrrechts zu meiden:
https://www.salzburg24.at/news/welt/waf ... t-55441693
Pfeffersprays sind Waffen, allerdings nicht reguliert, sprich du kannst sie (bis auf ein paar Ausnahmen) überall dabeihaben, wenn du kein Waffenverbot hast.
Wir hatten(haben) hier in der Gegend immer wieder Probleme mit nicht angeleinten/freilaufenden Hunden die deren Besitzern durch absoluten Ungehorsam aufn Kopf 'geschissen haben und andere Hunde angegangen sind.
Aus diesem Grund wollte ich mir so ein Abwehrsystem zulegen, wäre es damit im Falle einer Abwehr zum Einsatz gekommen hätte es auf jeden Fall eine Anzeige gegen mich gegeben, so der angesprochene Beamte.
Grad für einen Legal Waffenbesitzer immer eine unangenehme Situation...
Ich hab mich schlussendlich gegen einen Pfefferspray entschieden und mich bei einer Hundeschule zu Alternativen beraten lassen.
Hat die Beratung etwas ergeben? Bitte um Info.
lg Ares
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis
~~~
Dulce bellum inexpertis
Re: Guardian Angel (Waffe)
Er war kein Demonstrationsteilnemer wie den Medienartikeln zu entnehmen ist.tousibaer hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2024, 08:03@ Poirot, Rider:
Bei Demonstrationen gilt:
§9a VersG (Versammlungsgesetz)
An den im § 2 erwähnten Versammlungen dürfen Bewaffnete nicht teilnehmen; ebenso dürfen Personen nicht teilnehmen, die Gegenstände bei sich haben, die geeignet sind und den Umständen nach nur dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben.
Denke nicht das beim erwähnten Waffenverbot diese spezielle Waffe der Grund dafür war.
Grüße
Unbekannt ist aber wie der Fall ausgegangen ist und ob die Notwehr anerkannt wurde. Das mediale Schweigen danach deutet darauf hin.
Nachtrag: das Waffenverbot wurde aufgehoben - habe eine Medienmeldung dazu gefunden.
-
- .223 Rem
- Beiträge: 230
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Re: Guardian Angel (Waffe)
Ich denke, dass in diesem Fall (auch wenn es natürlich nicht so sein sollte) die Person an sich (mit) eine Rolle gespielt hat.
"Dem Sellner eins auszuwischen" rangiert ja in gewissen Kreisen (und da gehört ein guter Teil der Uniabsolventen dazu) irgendwo zwischen "cooler Move" und Heldentat.
"Dem Sellner eins auszuwischen" rangiert ja in gewissen Kreisen (und da gehört ein guter Teil der Uniabsolventen dazu) irgendwo zwischen "cooler Move" und Heldentat.
LG,
Andi
Andi
Re: Guardian Angel (Waffe)
Natürlich spielt die Person bzw die politische Seite eine Rolle.Grerdinger hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2024, 09:08Ich denke, dass in diesem Fall (auch wenn es natürlich nicht so sein sollte) die Person an sich (mit) eine Rolle gespielt hat.
Sieht man ja auch bei der aktuellen Regierungsbildung.
Das ist das demokratische Grundprinzip.
Re: Guardian Angel (Waffe)
Ich kann mich sn die Bilder in den Medien erinnern, der von mir erwähnte "Guardian Angel" sieht ganz anders aus.
Zuletzt geändert von Donau am Fr 25. Okt 2024, 10:50, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Guardian Angel (Waffe)
Gerade als Jogger ierscheint man optisch als eine fliehende Beute und das führt leider immer wieder zu Angriffen von Hunden. Da wäre es gut, etwas eingesteckt zu haben.
Aber auch gegen gewalttätige Menschen sollte man etwas besitzen dürfen, um sich und seine Familie verteidigen zu können, das wurde in den Städten leider ein Thema.
Ich denke, wenn so eine kleine doppelläufuge Pfefferspray Pistole für die Abwehr eines Hundes ausreicht, dann auch für die Abwehr eines Messerstechers, Machetenmannes oder Schlägers?
a) Stimmt das?
b) Wie sieht das alles rechtlich aus? Gibt es schon Judikatur dazu?
Ich habe schon zwei leicht divergierende Rechtsansichten von Waffenhändlern gehört, und ein Polizist sagte mir, dass das kein Problem sei und er einen Pfefferdpray dabei hat, der aber wie er gehört habe nicht gegen Täter im Drogenrausch wirke.
Pistolen sind uns Zivilisten ja nicht mehr erlaubt, dann doch hoffentlich wenigstens die Pfeffersprays.
Einmal hörte ich den wohlmeinenden aber unüberlegten Tipp, am besten sei es davonlaufen. Doch ein reifer Mann kann nicht so schnell laufen wie ein 20 jähriger Gewalttäter, und soll ein Vater davonrennen und sein Kind zurücklassen ???
- Skill Issue
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Re: Guardian Angel (Waffe)
Es gibt keine ultimative Lösung zur Selbstverteidigung, die uns Normalsterblichen noch erlaubt ist.
Weglaufen ist oft keine Option (Familie, Angreifer ist schneller, etc.)
Pfefferspray/Elektroschocker sind oft unwirksam (siehe diverse Bodycam-Videos von US-Polizisten).
Messer auch kaum eine Option - bei einer Messerstecherei gibt es keine Gewinner.
Im Endeffekt müssen wir als gesetzestreue Bürger einfach damit leben, dass wir uns nicht gegen alle möglichen Gefahren schützen dürfen und hoffen, dass wir nie in die Situation kommen und der Staat sein Bestes (

- Glock1768
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- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Guardian Angel (Waffe)
und genau damit hab ich massivste Probleme ... der Staat verweigert vielfach die Realität bei vielen Themen und der kleine Bürger hat nur noch Pflichten und immer weniger Rechte ...Skill Issue hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2024, 11:08Es gibt keine ultimative Lösung zur Selbstverteidigung, die uns Normalsterblichen noch erlaubt ist.
Weglaufen ist oft keine Option (Familie, Angreifer ist schneller, etc.)
Pfefferspray/Elektroschocker sind oft unwirksam (siehe diverse Bodycam-Videos von US-Polizisten).
Messer auch kaum eine Option - bei einer Messerstecherei gibt es keine Gewinner.
Im Endeffekt müssen wir als gesetzestreue Bürger einfach damit leben, dass wir uns nicht gegen alle möglichen Gefahren schützen dürfen und hoffen, dass wir nie in die Situation kommen und der Staat sein Bestes () tut.
ich muss mich verletzen lassen damit der Täter "save" davon kommt ... wo bitte leben wir!?!?!?!?
Wenn ein Täter einen Angriff auf meine Familie, mich und all die gemäß Strafgesetz schützenswerten Werte beginnt hat dieser mit negativen Folgen für SICH zu rechnen ... Verteidigung muss angemessen sein, keine Frage!!! ... aber auch das Werkzeug MUSS geeignet sein diesen Angriff schnellstens und zuverlässig zu stoppen oder anzuwehren!
Und bei vielen Szenarien ist hier einfach eine Kurzwaffe eine sehr gute Möglichkeit (auch, um den Täter/Angreifer auf Distanz zu halten)
Aber ja ...
Re: Guardian Angel (Waffe)
das "können" alleine tut schon genug weh - aber das "dürfen" als mündiger Bürger - das schlägt schon in den MagenSkill Issue hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2024, 11:08Es gibt keine ultimative Lösung zur Selbstverteidigung, die uns Normalsterblichen noch erlaubt ist.
Weglaufen ist oft keine Option (Familie, Angreifer ist schneller, etc.)
Pfefferspray/Elektroschocker sind oft unwirksam (siehe diverse Bodycam-Videos von US-Polizisten).
Messer auch kaum eine Option - bei einer Messerstecherei gibt es keine Gewinner.
Im Endeffekt müssen wir als gesetzestreue Bürger einfach damit leben, dass wir uns nicht gegen alle möglichen Gefahren schützen dürfen und hoffen, dass wir nie in die Situation kommen und der Staat sein Bestes () tut.

"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"