Im aktuellen Monatsmagazin einer Interessensvereinigung wird von einem aktuellen Fall berichtet, in dem wegen Verlust der Zuverlässigkeit die Entziehung der WBK eingeleitet wurde. Ob zusätzlich auch Strafanzeige wegen Überbestand erstattet wurde, ergibt sich aus dem Bericht nicht, ist aber (wegen expliziter Berufung auf § 50 WaffG) gut denkbar. BH Neunkirchen.fast12 hat geschrieben: ↑So 3. Nov 2024, 16:30Das Urteil vom LG Eisenstadt ist jetzt schon ein paar Monate alt - sind inzwischen Fälle bekannt bei denen Waffenbehörden aufgrund des Besitzes von WS + passenden Griffstücken wegen "Platzüberschreitung" gegen LWB vorgegangen sind? Falls ja - wie ist der Status?
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Kein Wechselsystem mehr möglich?
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Bin über Wechselsysteme jetzt nicht so im Bilde da es mich nicht betrifft, aber würde es nicht jede Stückzahbegrenzung als ad absurdum führen wenn mann alle Einzelteile einer Waffe als Wechselsystem registrieren kann und bei Bedarf zusammenbaut ??
War doch bis jetzt so oder.
War doch bis jetzt so oder.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Bitte @ColtPhyton - da du bei dem Thema ja nicht im Bild bist, lies dich doch bitte erst mal ein wenn es dich interessiert. zB hier im Forum oder in der aktuellen Ausgabe der "I W OE" Nachrichten.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Warum fragst du (Coltpytbon) das? Das Thema wurde bereits x mal ohne konkretes Ergebniss durchgekaut.
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- 9mm Para
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Danke habe es eh gleich gefunden, wusste nur nicht das dieses Thema schon so intensiv behandelt wurde. Werde aber in Zukunft besser recherchieren bevor ich eine Frage stellen.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Man muss sich ja nur einmal vorstellen, wie viel sicherer Österreich auf einen Schlag wird, wenn wir Legalwaffenbesitzer mutwillig entwaffnen und vielleicht auch noch für eine Zeit lang einzusperren.chrtha hat geschrieben: ↑So 3. Nov 2024, 16:48Im aktuellen Monatsmagazin einer Interessensvereinigung wird von einem aktuellen Fall berichtet, in dem wegen Verlust der Zuverlässigkeit die Entziehung der WBK eingeleitet wurde. Ob zusätzlich auch Strafanzeige wegen Überbestand erstattet wurde, ergibt sich aus dem Bericht nicht, ist aber (wegen expliziter Berufung auf § 50 WaffG) gut denkbar. BH Neunkirchen.fast12 hat geschrieben: ↑So 3. Nov 2024, 16:30Das Urteil vom LG Eisenstadt ist jetzt schon ein paar Monate alt - sind inzwischen Fälle bekannt bei denen Waffenbehörden aufgrund des Besitzes von WS + passenden Griffstücken wegen "Platzüberschreitung" gegen LWB vorgegangen sind? Falls ja - wie ist der Status?
Unser lieber Staat weiß wirklich, was wir alle wollen.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
No na ned. Aber wundere dich nicht wenn du kräftigen Gegenwind bekommst weil du eine Ansicht vertrittst die einigen hier eine gedankliche Seifenblase zerstört.ColtPhyton hat geschrieben: ↑So 3. Nov 2024, 17:17Bin über Wechselsysteme jetzt nicht so im Bilde da es mich nicht betrifft, aber würde es nicht jede Stückzahbegrenzung als ad absurdum führen wenn mann alle Einzelteile einer Waffe als Wechselsystem registrieren kann und bei Bedarf zusammenbaut ??
War doch bis jetzt so oder.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
nur die waffenrechtlich relevanten Teile waren und sind registrierungspflichtig sowie ich weis..ColtPhyton hat geschrieben: ↑So 3. Nov 2024, 17:17Bin über Wechselsysteme jetzt nicht so im Bilde da es mich nicht betrifft, aber würde es nicht jede Stückzahbegrenzung als ad absurdum führen wenn mann ??
War doch bis jetzt so oder.
Griffstücke oder andere Teile sind das meines Wissens nach nicht..
also weit weg von "alle Einzelteile einer Waffe als Wechselsystem registrieren kann und bei Bedarf zusammenbaut"
zumal der eventuelle Zusammenbau lediglich am behördlichen Schiessstand erlaubt wäre.. aber was weis ich schon ..

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Warten wir doch mal ab bis es endlich eine belastbare Rechtssprechung hierzu gibt. Wir drehen uns immer wieder im Kreis, da es hierbei einfach 2 rudimentäre Rechtsansichten gibt, welche beide ein Für und Wider haben.
Wer jetzt schon auf Nummer sicher gehen will, soll bitte sofern möglich, sein WS als vollständige B Waffe im ZWR ummelden und Thema erledigt.
@gewo - was kostet eine Ummeldung vom WS auf einen B Platz bzw was ist hierfür von Nöten?
Wer jetzt schon auf Nummer sicher gehen will, soll bitte sofern möglich, sein WS als vollständige B Waffe im ZWR ummelden und Thema erledigt.
@gewo - was kostet eine Ummeldung vom WS auf einen B Platz bzw was ist hierfür von Nöten?
From My Cold, Dead Hands
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Hier gibt es zwei preise
Einen für von uns verkauften Griffstueck/wechselsysteme
Und einen fuer „fremde“ ummeldungen
Liegt aber beides im niedrigen zweistelligem €urobereich.
Der ordnung halber:
bezahlt wird damit nicht die ZWR meldung selbst (die ist gratis) sondern der entstehende zusatzaufwand
Fuer details ruf mich einfach an
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ich bin ganz bei Dir, dass wir jetzt noch nicht wissen, wie die höchstgerichtliche Rechtsprechung Wechselsysteme nach dem Meinungsumschwung des BMI beurteilen wird.Lexman1 hat geschrieben: ↑Mo 4. Nov 2024, 17:26Warten wir doch mal ab bis es endlich eine belastbare Rechtssprechung hierzu gibt. Wir drehen uns immer wieder im Kreis, da es hierbei einfach 2 rudimentäre Rechtsansichten gibt, welche beide ein Für und Wider haben.
Wer jetzt schon auf Nummer sicher gehen will, soll bitte sofern möglich, sein WS als vollständige B Waffe im ZWR ummelden und Thema erledigt.
@gewo - was kostet eine Ummeldung vom WS auf einen B Platz bzw was ist hierfür von Nöten?
Die „Zusammenführung“ von Verschluss und Griffstück in diesem Zusammenhang ist keine schlechte Idee, aber meines Erachtens auch nicht ganz die „Nummer sicher“, weil damit auch gegenüber der Behörde dokumentiert wird, dass es bis zur Registrierung der vollständigen Waffe das „Wechselsystem“ bestehend aus registrierten Verschluss und freiem Griffstück bei einem Besitzer gegeben hat.
Wenn man seine Griffstücke schon nicht entsorgen/abgeben will (wie eine meines Erachtens völlig überzogene Empfehlung lautet), ist es vorläufig vermutlich sicherer, abzuwarten - und die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen (getrennte Verwahrung etc.) weiter einzuhalten.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ist ja nicht so dass meine Behörde nicht wüsste, dass ich ein Wechselsystem habe - steht ja fett im ZWR als 'Wechselsystem'. Wenn die Handlungsbedarf sehen, werden sie sich schon melden. Falls es eine Gesetzesänderung gibt werde ich das ebenfalls mitbekommen. Aufgrund von Parolen im Internet und Briefen von irgendwem an irgendwen werde ich sicher nichts tun.
- combatmiles
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
ich hab enstprechend der zum Kaufzeitpunkt gültigen Rechtslage (die Rechtsmeinung einer Behörde zählt nicht) ein Wechselsystem erworben und sauber als Wechselsystem eingetragen.
Ich habe zur gültigen Rechtslage ein freies Griffstück bzw sogar mehrere davon.
Ich hatte und habe immer noch freie Plätze.
Ich betone nochmals: alles entspricht der derzeitigen Rechtslage!
Das möchte ich sehen ob mir da eine Behörde einen Strick draus drehen will...
Ich habe zur gültigen Rechtslage ein freies Griffstück bzw sogar mehrere davon.
Ich hatte und habe immer noch freie Plätze.
Ich betone nochmals: alles entspricht der derzeitigen Rechtslage!
Das möchte ich sehen ob mir da eine Behörde einen Strick draus drehen will...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Zum ersten Absatz: ??? Auf dem Planeten gibt es X Griffstücke. Manche Händler verkaufen die gerade zu Dutzenden/Hunderten. Die kosten/kosteten im EK wenige Euro. Glock zb niedrig zweistellig. Du bringst ein WS zum Händler, der komplettiert sie. Vermutlich Bearbeitung (Ankauf/Rückverkauf wäre auch Thema). Du bringst ein Zubehör zum Händler und bekommst/erwirbst eine ganze Waffe. Das Zubehör musst/hast vorher.legal bessesen und für die Waffe gilt beim Erweb ebenso das du diese besitzen darfst. Dein legaler Umgang mit Schusswaffen ist amtlich dokumentiert!chrtha hat geschrieben: ↑Di 5. Nov 2024, 00:22
Die „Zusammenführung“ von Verschluss und Griffstück in diesem Zusammenhang ist keine schlechte Idee, aber meines Erachtens auch nicht ganz die „Nummer sicher“, weil damit auch gegenüber der Behörde dokumentiert wird, dass es bis zur Registrierung der vollständigen Waffe das „Wechselsystem“ bestehend aus registrierten Verschluss und freiem Griffstück bei einem Besitzer gegeben hat.
Wenn man seine Griffstücke schon nicht entsorgen/abgeben will (wie eine meines Erachtens völlig überzogene Empfehlung lautet), ...
Zum zweiten Absatz: Wo bitte kommt der Topfen mit dem Vernichten her? Diese Propaganda hat ein anderer User mehrfach genannt und auf IWehschowissen geschoben. Rückfragen darauf nie erläutert. Habe weder in der Publikationen, Anfragen dort und persönlichen Gespräch oder auf GunCon irgendwas von dem gehört. §50.(1) ist ein anderes Thema falls jemand eindeutig für sich feststellt etwas zu haben das nicht sein sollte (gilt ja ganz allgemein und nicht nur bei WS)
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Von hier:glockfun hat geschrieben: ↑Di 5. Nov 2024, 06:44
Zum zweiten Absatz: Wo bitte kommt der Topfen mit dem Vernichten her? Diese Propaganda hat ein anderer User mehrfach genannt und auf IWehschowissen geschoben. Rückfragen darauf nie erläutert. Habe weder in der Publikationen, Anfragen dort und persönlichen Gespräch oder auf GunCon irgendwas von dem gehört. §50.(1) ist ein anderes Thema falls jemand eindeutig für sich feststellt etwas zu haben das nicht sein sollte (gilt ja ganz allgemein und nicht nur bei WS)
Abgeben ist doch Vernichtung, oder nicht?
https://iwoe.at/wichtige-neuheiten-im-z ... lsystemen/
Ich kann lediglich darauf hinweisen, daß nach § 50 Abs. 1 und Abs. 1a WaffG jemand nicht zu bestrafen ist, der freiwillig, bevor eine zur Strafverfolgung berufene Behörde vom Verschulden erfahren hat, die Waffen oder sonstigen Gegenstände der Behörde abliefert. Diese Regelung wird „Goldene Brücke“ genannt und ermöglicht es allenfalls illegal besessene Waffen bei der Behörde abzugeben und dadurch straffrei zu werden.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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