Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526

Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Master-chief1000
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 77
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 21. Dez 2024, 12:47

Ich habe mir bei brownells.at ein Glock Griffstück bestellt und mir wurde nun mitgeteilt das sie es nur versenden nachdem eine Ausweiskopie "im besten Fall der WBK" übermittelt wird, weil es sich laut ihnen um einen waffenrechtlichen Gegenstand ab 18 handelt.

Ist euch so etwas auch schon passiert?

Wäre das nicht als Verstoß gegen die DSGVO zu werten, weil der Gegenstand eben nicht waffenrechtlich relevant ist und damit Daten erhoben werden welche nicht unbedingt notwendig sind?

"Datensparsamkeit ("Datenminimierung")
Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sein. Sie müssen auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein." https://www.usp.gv.at/betrieb-und-umwel ... chutz.html

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1523
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von titan » Sa 21. Dez 2024, 13:11

Es ist ein Waffenteil mit einer Erwerbsbeschränkung. Warum beschwertst du dich?

Master-chief1000
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 77
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 21. Dez 2024, 13:22

Nach welchem Gesetz ist ein Glockgriffstück ein Waffenteil mit einer Erwerbsbeschränkung?

Ich Beschwer mich weil ich gern so wenig wie möglich von meinen Daten preisgebe.

Poirot
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 499
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Poirot » Sa 21. Dez 2024, 13:42

Master-chief1000 hat geschrieben:
Sa 21. Dez 2024, 13:22
Nach welchem Gesetz ist ein Glockgriffstück ein Waffenteil mit einer Erwerbsbeschränkung?
Vorausschauend.
Mich würde es nicht wundern wenn die Cops auch schon vorausschauend das kommende Taschenfeitelverbot exekutieren und das Finanzamt schon beginnt die Vermögenssteuern einzuheben :lol: Im Gegenzug werden die Cofag Förderungen verlängert und auch die vielen insolvente Firmen sind künftig bezugsberechtigt :headslap:
Aber erst nach Weihnachten. Inzwischen ist man beschäftigt die Christkindlmärkte vor Anschlägen zu sichern...
...wird sich ändern und irgendwer freut sich darüber...

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1523
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von titan » Sa 21. Dez 2024, 14:35

Nein das meine ich nicht. Du kannst ja auch nicht mit 16 ein Luftgewehr kaufen, nur weil du es bestellen und bezahlen kannst, oder?

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1728
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von fast12 » Sa 21. Dez 2024, 14:40

@titan - vll. zur Einstimmung mal das WaffG uberfliegen bevorst im Bereich Waffenrecht postests?

@Master-Chief - hast Brownells mal gefragt wieso sie das machen? Die werden ja den Grund wissen...

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7363
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von AUG-andy » Sa 21. Dez 2024, 14:44

Entweder akzeptieren oder bleiben lassen.
Ist das selbe wenn ich privat eine Kategorie C Waffe nur an WBK Besitzer mit österreichischer Staatsbürgerschaft verkaufen will.
Meine Spielregeln. Genauso sichert sich jetzt Brownells ab, sicher wegen einer Verschärfung in der nächsten Zeit.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1523
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von titan » Sa 21. Dez 2024, 15:04

fast12 hat geschrieben:
Sa 21. Dez 2024, 14:40
@titan - vll. zur Einstimmung mal das WaffG uberfliegen bevorst im Bereich Waffenrecht postests?
Nein wozu? Nur weil ein Waffenteil nicht den Beschränkungen des §2 WaffG unterliegt, ist der noch lange nicht pauschal für jedermann frei erwerbbar. Also verstehe ich im Zusammenhang mit der ursprünglichen Fragestellung das Problem mit der Alterskontrolle nicht, noch was dich da jetzt so aufregt? Ein Bürger ohne Hauptwohnsitz in AT, Mindestalter nicht erreicht, Asylstatus, etc. wird jedenfalls bereits jetzt kein Waffenteil in AT kaufen - egal ob Erwerbsbeschränkt oder nicht. So what?

Benutzeravatar
Dante-Mante
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 124
Registriert: Di 20. Mär 2018, 02:12
Wohnort: Babylon

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Dante-Mante » Sa 21. Dez 2024, 15:30

Master-chief1000 hat geschrieben:
Sa 21. Dez 2024, 12:47
Ich habe mir bei brownells.at ein Glock Griffstück bestellt und mir wurde nun mitgeteilt das sie es nur versenden nachdem eine Ausweiskopie "im besten Fall der WBK" übermittelt wird, weil es sich laut ihnen um einen waffenrechtlichen Gegenstand ab 18 handelt.

Ist euch so etwas auch schon passiert?

Wäre das nicht als Verstoß gegen die DSGVO zu werten, weil der Gegenstand eben nicht waffenrechtlich relevant ist und damit Daten erhoben werden welche nicht unbedingt notwendig sind?

"Datensparsamkeit ("Datenminimierung")
Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sein. Sie müssen auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein." https://www.usp.gv.at/betrieb-und-umwel ... chutz.html
US-Exportklassifizierung: 0A509.c: Dieses Produkt unterliegt der Aufsicht der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und ist ausschließlich für den Export in das Bestimmungsland zur Verwendung durch den endgültigen Empfänger oder Endverbraucher, der beim Kauf festgelegt wird, bestimmt. Dieses Produkt darf ohne vorherige Erlaubnis der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer autorisierten US-Behörde über den endgültigen Empfänger oder Endverbrauchers hinaus nicht wiederverkauft, übertragen, oder in einer anderen Weise in Drittländer oder an Dritte überlassen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Artikel verbaut bzw. in einen anderen Artikel integriert wurde.

und der endgültige Empfänger bist du, die Amis werden wahrscheinlich dein Ausweis haben wollen um es nach Ö exportieren zu können. Bist nicht der einzige der sein Ausweis geschickt hat also keine Sorge :) .
Wer mit der Wahrheit geht, erzeugt Leben
Von den Sumerern

Master-chief1000
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 77
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 21. Dez 2024, 15:44

Danke Dante-Mante für den Kommentar. Macht Sinn das es anscheinend an Export Richtlinien der USA liegt. Irritiert hat mich das sie nicht auf Export angesprochen haben, sondern explizit auf ein Alterslimit für das Produkt von 18 (was ja meineswissen auf den Griffstückverkauf in Österreich nicht zutreffend ist).

Und Titan. Was genau soll dein Vergleich zum Luftgewehr bezwecken wenn Luftgewehre in Österreich wie du schon geschrieben hast Einschränkungen unterliegen? Und zu deinem zweiten Kommentar. Solange ein Griffstück nicht waffenrechtlich relevant ist, ist es sehr wohl von jedem erwerbbar egal welches Alter.

kawaz
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 431
Registriert: Do 20. Dez 2012, 12:33

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von kawaz » Sa 21. Dez 2024, 15:59

Sorry für Off-topic
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 21. Dez 2024, 14:44
privat eine Kategorie C Waffe nur an WBK Besitzer mit österreichischer Staatsbürgerschaft verkaufen will.
Das hab ich bei Austria Arms früher auch oft auf der HP gelesen mittlerweile nicht mehr...war ein Bullshit.

Wenn ein privater Verkäufer eine WBK bei Verkauf einer C Waffe verlangt ist das OK aber...

wer nimmt schon neben seiner WBK seinen Staatsbürgerschaftsnachweis oder Pass zum Kauf einer Waffe der Kategorie C mit. Die WBK's werden den Ausländern ohne österreichische Staatsbürgerschaft NICHT nachgeschimissen.....

Bin kein gebürtiger Österreicher habe seit vielen Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft sowie die WBK aber mir würde nicht mal im Traum einfallen meinen Pass zum Kauf einer Flinte mitzunehmen ...vor der Einbürgerung ja - jetzt no way

Master-chief1000
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 77
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 21. Dez 2024, 16:04

Und an Aug-Andy. Dein Kommentar geht genauso komplett an meiner Frage vorbei. Das du dir als Privatverkäufer viel selbst überlegen kannst mag sein. Als Unternehmer hat man sich aber an Gesetze zu halten und kann nicht beliebig Daten seiner Kunden sammeln, falls es nicht notwendig für den Erwerb sein sollte.

swerdeofwar
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 306
Registriert: Do 10. Jun 2010, 13:45

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von swerdeofwar » Sa 21. Dez 2024, 17:06

Master-chief1000 hat geschrieben:
Sa 21. Dez 2024, 16:04
Und an Aug-Andy. Dein Kommentar geht genauso komplett an meiner Frage vorbei. Das du dir als Privatverkäufer viel selbst überlegen kannst mag sein. Als Unternehmer hat man sich aber an Gesetze zu halten und kann nicht beliebig Daten seiner Kunden sammeln, falls es nicht notwendig für den Erwerb sein sollte.
Den Amerikanischen Behörden wird aber die DSGVO am A... vorbei gehen, für die ist das Griffstück der waffenrechtlich Relevante Teil nicht etwa Lauf und Verschluss.
Und ja, das man bei Brownells für den Kauf eines in Österreich frei erwerbbaren Lowers eine WBK vorweisen mußte, ist schon vorgekommen.
Kauf das Griffstück halt oder halt nicht, deine Entscheidung.

Master-chief1000
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 77
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 21. Dez 2024, 17:17

Den Amerikanischen Behörden natürlich. Aber nicht einer Firma mit Sitz in Niederösterreich und das ist Brownells.at laut Impressum.

Und zur Information, wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde hat man sich von beiden Seiten an Gesetze zu halten. Als Käufer genauso wie als Verkäufer. Und da spielt für mich (und bestimmt auch andere) Datenschutz sehr wohl eine Rolle.

Benutzeravatar
Kapselpracker
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1593
Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
Wohnort: Wien

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Kapselpracker » Sa 21. Dez 2024, 17:41

Dante-Mante hat geschrieben:
Sa 21. Dez 2024, 15:30
....
und der endgültige Empfänger bist du, die Amis werden wahrscheinlich dein Ausweis haben wollen um es nach Ö exportieren zu können. Bist nicht der einzige der sein Ausweis geschickt hat also keine Sorge :) .
Was ist mit den Ersatzteilen die Brownells schon auf Lager hat, welche Ausweise hat Brownells da den Amis geschickt?
Nicht nur Griffstücke unterliegen einer Exportbeschränkung seitens der Amis.
Bild

Antworten