Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!

Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1233
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Exitus » Sa 21. Dez 2024, 22:33

Master-chief1000 hat geschrieben:
Sa 21. Dez 2024, 17:17
Den Amerikanischen Behörden natürlich. Aber nicht einer Firma mit Sitz in Niederösterreich und das ist Brownells.at laut Impressum.

Und zur Information, wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde hat man sich von beiden Seiten an Gesetze zu halten. Als Käufer genauso wie als Verkäufer. Und da spielt für mich (und bestimmt auch andere) Datenschutz sehr wohl eine Rolle.
Was glaubst denn was mit deinen ach so wertvollen Daten passiert?
Die werden mit dem Kaufbeleg hinterlegt und das war’s.
Wenn das Griffstück plötzlich an einer illegalen Waffe in Deutschland auftaucht bekommst du natürlich Probleme.
Hast du einen Weiterverkauf vor?
Wenn dir das Geschäftsgebaren eines Händlers nicht passt dann such dir einen anderen.
Ich kenne allerdings auch kein Gesetz das einen Händler verpflichtet jeden alles zu verkaufen.
Vielleicht kommst du ihm mit seiner Weigerung einfach suspekt vor und er vermutet das du Schindluder mit dem Griffstück treibst.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von gewo » So 22. Dez 2024, 08:26

Das kann auch mit der geänderten Rechtsmeinung des BMI zum Griffstück bzw Wechselsystem Verkauf vom 20.08.2024 zu tun haben.

Vorher gabs eine schriftliche Unterlage dass das erlaubt ist.

Danach eben eine dass es verboten ist Griffstücke und Wechselsysteme zu verkaufen, aber nur das Wechselsystem einzutragen.

Wenn es verboten ist zu einem besessenen Wechselsystem ein Griffstück zu verkaufen, ohne das im ZWR als waffe einzutragen
stellt sich die Frage für den Händler
- muss er kontrollieren (ZWR) dass kein passendes Wechselsystem im besitz ist, dazu bräuchte er deine Ausweisdaten, ohne die kommt er ned an deinen Waffenbestand
- wie kann er später nachweisen dass er ein griffstück nicht an jemand verkauft der ein passendes wechselsystem dafuer hat (auch dazu braucht er deine personendaten). Die Theorie dass man nur für etwas bestraft werden wird das einem nachgewiesen wurde ist was für Blumenkinder.
Alleine die Abwehr der Eröffnung eines Strafverfahrens durch entsprechende Schriftsätze während der Beweisaufnahme durch die Kripo kostet dem Händler einen mittelhohen vierstelligen Eurobetrag. Wenn das nicht gelingt und es kommt zu einem verfahren dann reden wir von satt fünfstelligen Anwaltskosten bis zum Freispruch.
Auf die Abgabe eines Griffstücks zu einem passenden Wechselsystem - ohne dann im ZWR eine waffe zu melden - steht für den Händler eine mindeststrafe von sechs monaten Haft. Keiner der seine sieben sinne beinand hat riskiert das, bzw lässt es auf ein verfahren ankommen.

Eins von beiden wird es wohl sein.

Das mit den US bestimmungen ist eher unsinn, es werden keine end user daten aus den USA verlangt. Die deklaration „verkauf an private endkunden in österreich“ reicht aus.
Soweit mir bekannt.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

angryscientist
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 141
Registriert: Di 31. Mai 2016, 10:04

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von angryscientist » So 22. Dez 2024, 10:42

gewo hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 08:26
[..]Das kann auch mit der geänderten Rechtsmeinung des BMI zum Griffstück bzw Wechselsystem Verkauf vom 20.08.2024 zu tun haben.[..]
Ich muss mich entschuldigen, aber ich habe es noch immer nicht verstanden.

Wenn ich bei Dir einfach nur ein Griffstück (oder AR Lower) kaufe, musst Du heute schon, als Händler, prüfen, dass ich kein WS dafür bereits habe? Oder ist es nur ein Thema bei der ZWR Meldung, wenn ich bei Dir Upper und Lower gleichzeitig kaufe?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von gewo » So 22. Dez 2024, 10:56

angryscientist hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 10:42
gewo hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 08:26
[..]Das kann auch mit der geänderten Rechtsmeinung des BMI zum Griffstück bzw Wechselsystem Verkauf vom 20.08.2024 zu tun haben.[..]
Ich muss mich entschuldigen, aber ich habe es noch immer nicht verstanden.

Wenn ich bei Dir einfach nur ein Griffstück (oder AR Lower) kaufe, musst Du heute schon, als Händler, prüfen, dass ich kein WS dafür bereits habe? Oder ist es nur ein Thema bei der ZWR Meldung, wenn ich bei Dir Upper und Lower gleichzeitig kaufe?
Es gibt einige verfahren der staatsanwaltschaften in div bundesländern gegen händler weil sie wechselsysteme inkl griffstücke ausgefolgt haben aber nur wechselsysteme eingetragen haben.

Sollte so ein verfahren zu einer verurteilung führen dann lässt sich daraus durchaus ableiten dass der haendler verpflichtet ist darauf zu achten dass beim käufer kein passendes wechselsystem im besitz steht zu dem ein passendes griffstück dazu verkauft wird.
Genauso wie ich darauf achten muss das ich zb einem seit 30 jahren in österreich lebenden und arbeitenden serben keinen pfefferspray und kein messer und keine schreckschusswaffe verkaufen darf ( wenn er nicht eine EU-daueraufenthaltsgenehmigung erhalten hat).

„Frei erhältlich“ ist immer relativ und eine Frage der Perspektive.

Wir zb verkaufen seit ende juli 2024 überhaupt keine griffstücke mehr da wir das im ZWR nicht nachsehen können ( wir sind nicht zertifiziert). Problem - für uns - gelöst.

Wechselsysteme verkaufen wir natürlich, aber eben ohne griffstück dazu.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2539
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Glock1768 » So 22. Dez 2024, 11:20

Ich finde unser Rechtssystem immer erschreckender …

Das Gesetz definiert das Griffstück als frei … unsere Rechtssprechung hat sich an Gesetzen und Verordnungen zu orientieren und diese als Grundlage für Entscheidungen zu nehmen …

Ich bekomme jedoch immer mehr den Eindruck, das Gesetze durch Richter immer mehr frei interpretiert werden (sprich ignoriert werden) und der Richterspruch immer Gesetzgebender wird …

Diese Entwicklung finde ich extrem gefährlich.

Ich darf Griffstück frei besitzen, Wechselsysteme aufgrund des WaffG ebenso … zusammenbau nur auf einem beh. Gen. schiessstand … passt, wird eingehalten, weil Gesetz …

Nur die Möglichkeit eines Zusammenbaues zuhause ist kein Strafbestand …

Wo kommen wir hier bitte hin, wenn das unser neuer Rechtsstaat wird???

Wie verhält es sich mit unseren HighCap-Magazinen wenn meine Waffen in Kat B registriert sind? Ein Zusammenfügen zuhause ist nicht zulässig, nur am Schiessstand … gemäß Interpretation des obigen Vorgehens werde ich hier künftig auch verurteilt, weil ich ja die Möglichkeit hierzu auch zuhause hätte???

Ich werde wegen Schnellfahren bestraft, weil mein PKW eine höhere Bauartgeschwindigkeit als 130km/h hat … genau in diese Richtung geht es hier …

angryscientist
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 141
Registriert: Di 31. Mai 2016, 10:04

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von angryscientist » So 22. Dez 2024, 12:52

gewo hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 10:56
Es gibt einige verfahren der staatsanwaltschaften in div bundesländern gegen händler weil sie wechselsysteme inkl griffstücke ausgefolgt haben aber nur wechselsysteme eingetragen haben.

Sollte so ein verfahren zu einer verurteilung führen dann lässt sich daraus durchaus ableiten dass der haendler verpflichtet ist darauf zu achten dass beim käufer kein passendes wechselsystem im besitz steht zu dem ein passendes griffstück dazu verkauft wird.
Und das geht rückwirkend?

Für die Sache mit dem Serben gibt es (nehme ich an) heute eine klare gesetzliche Regelung, aber für die Griffstücke noch nicht, somit müsste der Verkauf weiterhin ungeachtet des Besitzes eines WS erlaubt sein, oder?

Ich meine - es steht Dir natürlich frei, selbst zu entscheiden, wie Du Geschäfte machst, ich möchte nur die Rechtslage verstehen.

D.h. AR Lower bekomme ich bei Dir auch keine?

FdH22
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1512
Registriert: Mo 2. Mai 2022, 21:28

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von FdH22 » So 22. Dez 2024, 12:53

Glock1768 hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 11:20
Ich finde unser Rechtssystem immer erschreckender …

Das Gesetz definiert das Griffstück als frei … unsere Rechtssprechung hat sich an Gesetzen und Verordnungen zu orientieren und diese als Grundlage für Entscheidungen zu nehmen …

Ich bekomme jedoch immer mehr den Eindruck, das Gesetze durch Richter immer mehr frei interpretiert werden (sprich ignoriert werden) und der Richterspruch immer Gesetzgebender wird …

Diese Entwicklung finde ich extrem gefährlich.

Ich darf Griffstück frei besitzen, Wechselsysteme aufgrund des WaffG ebenso … zusammenbau nur auf einem beh. Gen. schiessstand … passt, wird eingehalten, weil Gesetz …

Nur die Möglichkeit eines Zusammenbaues zuhause ist kein Strafbestand …

Wo kommen wir hier bitte hin, wenn das unser neuer Rechtsstaat wird???

Wie verhält es sich mit unseren HighCap-Magazinen wenn meine Waffen in Kat B registriert sind? Ein Zusammenfügen zuhause ist nicht zulässig, nur am Schiessstand … gemäß Interpretation des obigen Vorgehens werde ich hier künftig auch verurteilt, weil ich ja die Möglichkeit hierzu auch zuhause hätte???

Ich werde wegen Schnellfahren bestraft, weil mein PKW eine höhere Bauartgeschwindigkeit als 130km/h hat … genau in diese Richtung geht es hier …
Das ist die schöne neue Zeit. :tipphead:
Spätestens 2035 wird jeder Mensch mit Penis wegen der Möglichkeit Missbrauch zu verüben präventiv bestraft :doh: .

Wenn´s ned so traurig wäre könnt´ma direkt lachen. :lol:

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2539
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Glock1768 » So 22. Dez 2024, 13:06

Ich finde es nicht mehr lustig …

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von gewo » So 22. Dez 2024, 13:08

Es hat keinen sinn über rechtsstaat hin und rechtsstaat her zu sudern.

Für mich ist das schlicht eine frage der relation risiko zu ertrag.

Auf einem depperten glock griffstück hab ich nach ablieferung der mwstr einen DB1 von vielleicht 25,- euro. Da kommen jetzt noch die anteiligen geneinkosten weg weil so a betrieb der hat halt auch mieten, gehälter, versicherungen und vor allem steuern zu zahlen.

Es reicht hier eine gewisse wahrscheinlichkeit, dass es evt. zu einem €€€€€,- rechtsaufwand zur abwehr ungerechtfertigter verfolgung durch die STA kommt um kaufmännisch ganz logisch zu entscheiden den verkauf NICHT zu machen.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2539
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Glock1768 » So 22. Dez 2024, 13:14

Gewo, alles gut …war nicht gegen Dich … dies ist Deine Entscheidung, dies steht dir frei so zu entscheiden und das respektiere ich …

Ich meinte die Entwicklung … denn, unter Rechtsstaatlichkeit und vorallem Rechtssicherheit verstehe ich etwas ganz anderes …

Im Bezug auf unsere Wechselsysteme nämlich vor allem die damalige eindeutige Rechtsansicht des BMI …

angryscientist
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 141
Registriert: Di 31. Mai 2016, 10:04

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von angryscientist » So 22. Dez 2024, 13:21

gewo hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 13:08
Es reicht hier eine gewisse wahrscheinlichkeit, dass es evt. zu einem €€€€,- rechtsaufwand zur abwehr ungerechtfertigter verfolgung durch die STA kommt um kaufmännisch ganz logisch zu entscheiden den verkauf NICHT zu machen.
Ja eh. Ich hinterfrage auch nicht Deine Entscheidung, ich versuche nur die Lage zu verstehen.

Wenn aber der Status Quo geändert wird, wird es im Vorhinein bekannt sein, wie die Änderung aussieht? Oder anders formuliert, kann der Status Quo über Nach geändert werden (Erlass o.Ä.)?

Ich würde gerne rechtzeitig entsprechend einkaufen..

DumbDummy
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 121
Registriert: Mi 6. Nov 2019, 15:14
Wohnort: Wien

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von DumbDummy » So 22. Dez 2024, 21:32

gewo hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 10:56

Es gibt einige verfahren der staatsanwaltschaften in div bundesländern gegen händler weil sie wechselsysteme inkl griffstücke ausgefolgt haben aber nur wechselsysteme eingetragen haben.
Betrifft das Verkäufe die nach dem 20.08.2024 stattgefunden haben oder bereits davor?

Benutzeravatar
Spiky
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1727
Registriert: So 11. Mär 2018, 16:28
Wohnort: 1180

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Spiky » So 22. Dez 2024, 22:53

gewo hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 10:56
Es gibt einige verfahren der staatsanwaltschaften in div bundesländern gegen händler weil sie wechselsysteme inkl griffstücke ausgefolgt haben aber nur wechselsysteme eingetragen haben.
Ich versteh' da was nicht
Woher weiss die Behörde, dass bzw. an wen ein Griffstück verkauft wurden wenn nur das Zubehör im ZWR steht?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von gewo » So 22. Dez 2024, 23:38

wir sind hier ziemlich off topic leute ....
kein mnensch weiss ob die ausweisforderung ueberhaupt damit was zu hatte
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

MrRiesa
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1227
Registriert: Fr 19. Mär 2021, 15:15

Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von MrRiesa » So 22. Dez 2024, 23:39

Spiky hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 22:53
gewo hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 10:56
Es gibt einige verfahren der staatsanwaltschaften in div bundesländern gegen händler weil sie wechselsysteme inkl griffstücke ausgefolgt haben aber nur wechselsysteme eingetragen haben.
Ich versteh' da was nicht
Woher weiss die Behörde, dass bzw. an wen ein Griffstück verkauft wurden wenn nur das Zubehör im ZWR steht?
In dem konkreten Fall von dem ich weiß, hat ein ein Händler eine komplette Glock44 als WS verkauft und das so im ZWR eingetragen.. der Käufer, Wbk Neuling, hat sich dann bei der Behörde erkundigt ob das stimmt was ihm der Händler sagt, das er jetzt noch 2 Waffen kaufen dürfe...

Antworten