Spiky hat geschrieben: ↑So 22. Dez 2024, 22:53
gewo hat geschrieben: ↑So 22. Dez 2024, 10:56
Es gibt einige verfahren der staatsanwaltschaften in div bundesländern gegen händler weil sie wechselsysteme inkl griffstücke ausgefolgt haben aber nur wechselsysteme eingetragen haben.
Ich versteh' da was nicht
Woher weiss die Behörde, dass bzw. an wen ein Griffstück verkauft wurden wenn nur das Zubehör im ZWR steht?
es gibt eine geschichte aus dem maerchenbuch dazu
sie hat mit keinem realen fall zu tun und ist reine fiktion
es war einmal im niederoesterreichland wo milch und honig fliesst und die sonne nie untergeht.
da wurde ein buerger von seinem fuersten aufgefordert anzugeben ob er ein griffstueck zu seinem laut ZWR im besitz befindlichen wechselsystem hat.
und anstelle das der buerger in diesem maerchen geantwortet hat:
"....lieber fuerst,
danke fuer dein schreiben
ad1: ich gebe hiermit an, dass ich keine gasdruckbeaufschlagten gehaeuse oder griffstuecke besitze
ad2: nicht gasdruck beaufschlagte griffstuecke sind nicht von den bestimmungen des waffengesetzes erfasst, daher: "relevanz der frage?"
ad3: bitte ggf mittels bescheid antworten, fuer briefchen schreiben hab ich keine zeit
mit freundlichen gruessen
dein buerger..."
hat er seinem fuerst mitgeteilt dass er das griffstueck, gemeinsam mit dem wechselsystem, aber nicht zusammengebaut, vom haendler erhalten hat.
moeglicherweise hat es in diesem maerchen auch eine rolle gespielt dass sein fuerst ihm gleich vorweg erklaert hat dass er alle seine waffen einziehen und ihm sein dokument wegnehmen wird auf jahre hinaus, WENN, ja wenn er nicht in einer niederschrift erklaert wie genau das jetzt gelaufen ist mit dem wechselsystem und mit dem passenden griffstueck und dem haendler.
wenn er das aber tun wuerde dann waere die sache erledigt fuer ihn.
so wie jeder andere waffenbesitzkarteninhaber es in diesem maerchen tun wuerde wenn seine WBK am spiel steht hat er diese moeglichkeit natuerlich genutzt und hat die gewuneschten auskuenfte gegeben.
sein fuerst hat daraufhin den haendler angezeigt und es wurden ermittlungen aufgenommen.
nun trug es sich aber hin, dass der haendler das griffstueck sogar auf die (selbe) rechnung geschrieben hat und die position "ausfolgung als wechsselsystem" hin zugefuegt hatte.
fuer die vom fuersten gewollte verurteilung waere aber ein VORSATZ ETWAS VERBOTENES ZU TUN erforderlich gewesen.
nur dann koenne es zu einer verurteilung kommen.
der vorsatz konnte dem haendler so aber nicht unterstellt werden, denn er hatte alles offen und vollstaendig auf die rechnung geschrieben.
daher wurde das verfahren eingestellt.
Mit leichtem Herzen und frei von aller Last sprang er nun fort, bis er daheim bei seinem laden war.
in anderen maerchenlaendern gab es auch verfahren.
wie die geschichten dort ausgegangen sind weiss ich nicht, ich glaube da laufen noch welche.
dort war die situation aber eine andere soweit mir bekannt
denn wie man dem fuersten erklaeren will, dass man der meinung war alles ist korrekt und nach vorschrift, wenn man seriennummern aus griffstuecken raus fraest bzw die griffstuecke erst in der folgewoche per post an den buerger nachsendet, oder griffstuecke in der folge an vereinbarte dritte beteiligte abgibt, das stelle ich mir interessant vor.
entweder man ist ueberzeugt davon alles richtig zu machen.
dann schreibt man schwarz auf weiss auf die rechnung was sache ist und braucht solche spielchen nicht.
oder man ist der meinung das ganze waere ein graubereich und evt sogar illegal.
dann macht man es nicht.
hier das gericht mit seiner freien beweiswuerdigung davon zu ueberzeugen dass man eh der meinung war alles ist korrekt und dem gesetz entsprechend, das wird eine spannende geschichte ... Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute."