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Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Master-chief1000
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Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Master-chief1000 » So 22. Dez 2024, 23:51

Spiky hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 22:53
gewo hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 10:56
Es gibt einige verfahren der staatsanwaltschaften in div bundesländern gegen händler weil sie wechselsysteme inkl griffstücke ausgefolgt haben aber nur wechselsysteme eingetragen haben.
Ich versteh' da was nicht
Woher weiss die Behörde, dass bzw. an wen ein Griffstück verkauft wurden wenn nur das Zubehör im ZWR steht?
Exakt das gleich hab ich auch schon in einem anderen Post gefragt. Für mich gibts eigtl nur 3 Optionen.

1. Bei einer Verwahrungskontrolle findet die Behörde WS mit passendem Griffstück.
2. Behörde schießt ins blaue und befragt Käufer und Verkäufer und einer macht den 31er.
3. Behlörde überprüft Rechnungen weil daraus ja auch Rückschlüsse gemacht werden könnten.

Und zu Gewo danke für die Antworten. Das der gleichzeitige Verkauf von Griffstück und WS zu Verfahren geführt hat war mir bewusst. Der Verkauf ausschließlich eines Griffstücks bei dem der Kunde bereits ein WS besitzt ist mir bis jetzt neu. Kommt mir rechtlich schon weit hergeholt vor einem Händler für den reinen Verkauf eines Freien Gegenstands zu verurteilen, bloß weil der Kunde ihn zu einem platzüberschreitenden Gegenstand zusammenbauen könnte. Würde mich echt interessieren ob mit der Argumentation ein Händler bereits verurteilt wurde (gleichzeitiger Verkauf klar).

Master-chief1000
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Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Master-chief1000 » So 22. Dez 2024, 23:53

gewo hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 23:38
wir sind hier ziemlich off topic leute ....
kein mnensch weiss ob die ausweisforderung ueberhaupt damit was zu hatte
Hast recht ist mittlerweile Off Topic. Habs bereits oben geschrieben die Ausweisforderung des Händlers bezog sich laut ihm ausschließlich darum das der Gegenstand "angeblich" ab 18 ist. Die Ausweisdaten werden angeblich sogar direkt nach dem Kauf gelöscht. Kein Bezug auf die WS, Griffstück Thematik.

twin2000
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Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von twin2000 » Mo 23. Dez 2024, 00:06

Spiky hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 22:53
gewo hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 10:56
Es gibt einige verfahren der staatsanwaltschaften in div bundesländern gegen händler weil sie wechselsysteme inkl griffstücke ausgefolgt haben aber nur wechselsysteme eingetragen haben.
Ich versteh' da was nicht
Woher weiss die Behörde, dass bzw. an wen ein Griffstück verkauft wurden wenn nur das Zubehör im ZWR steht?
es gibt eine geschichte aus dem maerchenbuch dazu
sie hat mit keinem realen fall zu tun und ist reine fiktion

es war einmal im niederoesterreichland wo milch und honig fliesst und die sonne nie untergeht.

da wurde ein buerger von seinem fuersten aufgefordert anzugeben ob er ein griffstueck zu seinem laut ZWR im besitz befindlichen wechselsystem hat.

und anstelle das der buerger in diesem maerchen geantwortet hat:
"....lieber fuerst,
danke fuer dein schreiben
ad1: ich gebe hiermit an, dass ich keine gasdruckbeaufschlagten gehaeuse oder griffstuecke besitze
ad2: nicht gasdruck beaufschlagte griffstuecke sind nicht von den bestimmungen des waffengesetzes erfasst, daher: "relevanz der frage?"
ad3: bitte ggf mittels bescheid antworten, fuer briefchen schreiben hab ich keine zeit
mit freundlichen gruessen
dein buerger..."

hat er seinem fuerst mitgeteilt dass er das griffstueck, gemeinsam mit dem wechselsystem, aber nicht zusammengebaut, vom haendler erhalten hat.

moeglicherweise hat es in diesem maerchen auch eine rolle gespielt dass sein fuerst ihm gleich vorweg erklaert hat dass er alle seine waffen einziehen und ihm sein dokument wegnehmen wird auf jahre hinaus, WENN, ja wenn er nicht in einer niederschrift erklaert wie genau das jetzt gelaufen ist mit dem wechselsystem und mit dem passenden griffstueck und dem haendler.
wenn er das aber tun wuerde dann waere die sache erledigt fuer ihn.

so wie jeder andere waffenbesitzkarteninhaber es in diesem maerchen tun wuerde wenn seine WBK am spiel steht hat er diese moeglichkeit natuerlich genutzt und hat die gewuneschten auskuenfte gegeben.

sein fuerst hat daraufhin den haendler angezeigt und es wurden ermittlungen aufgenommen.

nun trug es sich aber hin, dass der haendler das griffstueck sogar auf die (selbe) rechnung geschrieben hat und die position "ausfolgung als wechsselsystem" hin zugefuegt hatte.

fuer die vom fuersten gewollte verurteilung waere aber ein VORSATZ ETWAS VERBOTENES ZU TUN erforderlich gewesen.
nur dann koenne es zu einer verurteilung kommen.

der vorsatz konnte dem haendler so aber nicht unterstellt werden, denn er hatte alles offen und vollstaendig auf die rechnung geschrieben.
daher wurde das verfahren eingestellt.
Mit leichtem Herzen und frei von aller Last sprang er nun fort, bis er daheim bei seinem laden war.

in anderen maerchenlaendern gab es auch verfahren.
wie die geschichten dort ausgegangen sind weiss ich nicht, ich glaube da laufen noch welche.
dort war die situation aber eine andere soweit mir bekannt
denn wie man dem fuersten erklaeren will, dass man der meinung war alles ist korrekt und nach vorschrift, wenn man seriennummern aus griffstuecken raus fraest bzw die griffstuecke erst in der folgewoche per post an den buerger nachsendet, oder griffstuecke in der folge an vereinbarte dritte beteiligte abgibt, das stelle ich mir interessant vor.

entweder man ist ueberzeugt davon alles richtig zu machen.
dann schreibt man schwarz auf weiss auf die rechnung was sache ist und braucht solche spielchen nicht.
oder man ist der meinung das ganze waere ein graubereich und evt sogar illegal.
dann macht man es nicht.

hier das gericht mit seiner freien beweiswuerdigung davon zu ueberzeugen dass man eh der meinung war alles ist korrekt und dem gesetz entsprechend, das wird eine spannende geschichte ... Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute."

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Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von hape » Mo 23. Dez 2024, 10:24

Ein schöne Geschichte zu Weihnachten. Wie geht die Geschichte für den fürstdienenden Bürger aus niederösterreichland weiter? Konnte auch der mit seinem Wechselsystem, dass durch die glückliche Fügung auf der Rechnung nun ja legal überlassen wurde, dem nächsten Schießstand mit leichtem Herzen entgegenspringen?

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Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von Spiky » Mo 23. Dez 2024, 15:13

twin2000 hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2024, 00:06
denn wie man dem fuersten erklaeren will, dass man der meinung war alles ist korrekt und nach vorschrift, wenn man seriennummern aus griffstuecken raus fraest bzw die griffstuecke erst in der folgewoche per post an den buerger nachsendet, oder griffstuecke in der folge an vereinbarte dritte beteiligte abgibt, das stelle ich mir interessant vor.
Eigentlich ist das nicht die Frage.
Der Händler wird behaupten, dass er ein unbeschädigtes Griffstück einem ihm unbekannten Kunden ordnungsgemäss verkauft hat.
Der Kunde hätte ja bei der Übernahme dass öffensichtlich beschädigte Griffstück ablehnen können.
Der Kunde wird in diesem Fall sich etwas einfallen lassen müssen ("ich hab's so vom Händler bekommen" wird wohl nicht erklärbar sein)

ABER

Es bleibt die Frage wie die Fürsten Kenntnis davon haben, wo sich (un)beschädigte Griffstücke befinden sollen.

Nachdem GEWO dies aufgeworfen hat, wär's nicht schlecht er würde das auch begründen (ein anderer ausser ihm wird's wohl nicht können)

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Re: Brownells verlangt bei Griffstückbestellung Ausweiskopie

Beitrag von twin2000 » Mo 23. Dez 2024, 15:24

hape hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2024, 10:24
Ein schöne Geschichte zu Weihnachten. Wie geht die Geschichte für den fürstdienenden Bürger aus niederösterreichland weiter? Konnte auch der mit seinem Wechselsystem, dass durch die glückliche Fügung auf der Rechnung nun ja legal überlassen wurde, dem nächsten Schießstand mit leichtem Herzen entgegenspringen?
Der fuerst war den knechte wohl gewogen und belohnte ihn fuer seine tat mit einem zusaetzlichen platz auf seinem dokumente und half ihm so aus seiner misslichen lage.

und wenn sie nicht gestorben sind dann leben sie noch heute

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