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Meldung der Griffstücke an die Behörde?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Spiky
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Meldung der Griffstücke an die Behörde?

Beitrag von Spiky » Mo 23. Dez 2024, 00:05

gewo hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 23:38
wir sind hier ziemlich off topic leute ....
kein mnensch weiss ob die ausweisforderung ueberhaupt damit was zu hatte
Dass wir wieder on topic sind ein eigenes Thema:
Spiky hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 22:53
gewo hat geschrieben:
So 22. Dez 2024, 10:56
Es gibt einige verfahren der staatsanwaltschaften in div bundesländern gegen händler weil sie wechselsysteme inkl griffstücke ausgefolgt haben aber nur wechselsysteme eingetragen haben.
Ich versteh' da was nicht
Woher weiss die Behörde, dass bzw. an wen ein Griffstück verkauft wurde wenn nur das Zubehör im ZWR steht?

twin2000
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Re: Meldung der Griffstücke an die Behörde?

Beitrag von twin2000 » Mo 23. Dez 2024, 00:17

Weil ich hier immer wieder was von Rechnungen lese:
Es gibt keine Durchgriffsmöglichkeit der Waffenbehörden auf Händlerrechnungen zuzugreifen.

Waffenbehörden haben das Recht
- den Warenbestand zu prüfen (physisch)
- die Waffenbücher zu prüfen
Das wars

sie koennen gerne versuchen mittels bescheid vorlagen zu erzwingen
gegen diese bescheid kann man entsprechende rechtsmittel ergreifen

Bei begründetem Verdacht einer Malversation können behoerden aber immer einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft auf verfolgung des haendlers gem § 302 stgb stellen und wenn die STA das verfahren aufnimmt, dann kann das gericht natuerlich die vorlage von weiteren dokumenten erzwingen bzw wird der haendler freiwillig dokumente aller art (auch eingangs- und ausgangsrechnungen) zur entlastung vorlegen wollen.

ohne strafverfahren keine rechnungen
so einfach ist das

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Spiky
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Re: Meldung der Griffstücke an die Behörde?

Beitrag von Spiky » Mo 23. Dez 2024, 00:29

twin2000 hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2024, 00:17
Weil ich hier immer wieder was von Rechnungen lese:
(...)
Auf meiner/meinen steht Barverkauf
und sonst nix
ohne Personalien, etc.

also sollte das Gegenstück vom Händler ähnlich sein

<Paranoia>
reine Panikmache?
</Paranoia>

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Skill Issue
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Re: Meldung der Griffstücke an die Behörde?

Beitrag von Skill Issue » Mo 23. Dez 2024, 11:52

twin2000 hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2024, 00:17
Bei begründetem Verdacht einer Malversation
Also jedes Mal, wenn ein Wechselsystem besteht, wo keine der gemeldeten Waffen auf der WBK dazu passen?

Jede als WS gemeldete Pistole und jeder als WS gemeldete HA/Upper wäre ja schon ein begründeter Verdacht, sofern nicht eine dazu passende Waffe auf der WBK steht.

Allein damit wären viele Behörden in ganz Österreich mehr als nur ausgelastet.

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titan
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Re: Meldung der Griffstücke an die Behörde?

Beitrag von titan » Mo 23. Dez 2024, 12:12

Also, wie sich inzwischen die Paranoia breit macht, ist schon erstaunlich. Sorgt einfach für geordnete Verhältnisse und gut is es.

yoda
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Re: Meldung der Griffstücke an die Behörde?

Beitrag von yoda » Mo 23. Dez 2024, 15:49

Wenn Dinge frei sind, so wie Bananen beim Billa, können sie genau so verkauft werden, wird bar bezahlt reicht also ein Beleg wie beim Billa mit einem gleichwertigen Detaillieruntsgrad - ohne Name.

Abgesehen davon können freie Dinge ohne jegliche Aufzeichnung weiterverkauft werden, d.h. eine Rückverfolgung ist quasi unmöglich.

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