Aha... wie will der kontrollierende Sherrif das feststellen?
Soweit ich weiß, dient die Kontrolle lediglich der Überprufung der sicheren Verwahrung und dem Abgleich mit der / den Meldung/en von Kurzwaffen im ZWR

https://www.oesterreich.gv.at/themen/ge ... 50120.html
Teilzitat:
" ....
Ob Schusswaffen der Kategorie B sicher verwahrt werden, wird grundsätzlich alle fünf Jahre im Rahmen der Prüfung der Verlässlichkeit der Waffeninhaberin/des Waffeninhabers kontrolliert. Darüber hinaus ist eine solche Überprüfung auch dann möglich, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen Zweifel an der sicheren Verwahrung der Waffen bestehen.
Ergibt die Überprüfung, dass Waffen nicht sicher verwahrt werden, kann die Waffenbesitzkarte bzw. der Waffenpass entzogen werden.
....."
Teilztat Ende
Ok, natürlich kann man unsichere Verwahrung auch mit "unvorsichtigem Umgang" gleichsetzen wollen...
Aber das ist dann wohl ein völlig anderer Zusammenhang