den safe kann sie ja ruhig herzeigen, solang sie keinen zugriff auf die waffen hat...
(blöd wirds, wenn dort auch der schmuck drin is, sie den code kennt und ihr das auch rausrutscht)
rider650 hat geschrieben: ↑Mo 21. Okt 2024, 09:23Ich habe schon von sehr vielen Kontrollen mit Termin gehört, wo die Leute die Waffen schon zur Kontrolle ausgelegt haben.Skill Issue hat geschrieben: ↑Do 17. Okt 2024, 12:22...
Ohne jetzt groß kritisieren zu wollen, ich denke auch, dass du da einem übermotivierten Polizisten unnötige Angriffsfläche geben kannst.
Da kann sehr schnell vorgeworfen werden, dass du die Waffen immer in der Wohnung herumkugeln hast und die Verlässlichkeit in Frage gestellt werden.
Ich habe aber noch von keinem einzigen Fall gehört, wo die Polizisten unterstellt hätten, der ausgelegte Zustand wäre der Verwahrzustand - was auch Sinn macht in Anbetracht der Tatsache, wie lächerlich diese Unterstellung wäre.
Den Polizisten möchte ich sehen, der es schafft, einem Richter glaubhaft zu machen, dass meine Waffen stets mit offenem Verschluss in Reih und Glied auf dem Tisch neben dem Waffenschrank aufbewahrt werden, während besagter Waffenschrank nur zur Zierde dient, weil er das ja beim ausgemachten Kontrolltermin so vorgefunden hat.
Vielleicht kann sie das, aber warum sollte sie? Die werden trotzdem nochmal kommen zur eigentlichen Waffenkontrolle - es nützt nichts, kann aber schaden wenn ihr irgendwas rausrutscht oder übereifrige Polizisten meinen irgendwas zu sehen oder zu riechen. Der Waffenbesitzer ist nicht da, sie hat keinen Zugriff, die Polizisten nicht über die Schwelle lassen, sie sollen eine Karte mit Telefonnummer zur Terminvereinbarung dalassen - das ist die einzig richtige Vorgehensweise.
Genau aus diesem Grund*) ist meine BEVA auch seit einiger Zeit im Besitz einer WBK.
Und noch schöner ist es, wen die LAP auch noch mehr Plätze (Erbschaft) hat als du selbst, und sie dir die Plätze für deine Spielereien zur Verfügung stellt, weil sie kein Interesse hat.Centershot hat geschrieben: ↑Mo 21. Okt 2024, 15:58Genau aus diesem Grund*) ist meine BEVA auch seit einiger Zeit im Besitz einer WBK.
Exakt richtig gesagt...eine Frau/Partnerin mit eigener WBK ist die beste Lösung!![]()
Behördenabhängig.
Entweder machst schnell einen Bewerb wo du 2 Listen bekommst, oder du fragst bei der Überprüfung ob du die nachreichen kannst,PeterAUT hat geschrieben: ↑Do 2. Jan 2025, 00:07Hallo,
bei mir steht in Kürze die erste Überprüfung an.
Ich bin seit knapp 5 Jahren in einen Sportschützen Verein, gehe manchmal 3x die Woche schießen und manchmal 1x im Monat. (wegen beruflicher Auslastung)
Die sichere Verwahrung ist kein Thema, besitze 3 Safes wo ich Pistolen und Munition lagere. (Manchmal mehr als 10.000 Schuss, das ich auch gemeldet habe)
Ich habe aber keinen Nachweis für Bewerbe.
Genügt eine Bestätigung vom Verein über mein Training oder muss ich erneut einen Kurs für die WBK machen?
Gibt ja ein Feld für Praxis und eines für Theorie.
Danke!
Servus...PeterAUT hat geschrieben: ↑Do 2. Jan 2025, 09:00Also ich rede nicht von einem Trainingsbuch, in dem Forum wird eh gut erklärt, dass das kaum akzeptiert wird.
Trainingsbuch führe ich zwar, ist aber ohne Stempel, ich geh meist um 22:00 trainieren
Eine Bestätigung das ich Sportschütze bin.
Ich rede von dem hier: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... ragraf=11b