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waffe verschrotten Griffstück?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: waffe verschrotten Griffstück?
Mal so gefragt: was kostet heutzutage der Umbau einer „abgeranzten“ Pistole auf Deko und gibt es dafür noch einen Markt?
Re: waffe verschrotten Griffstück?
Mal davon abgesehen, dass es fast kein Unternehmen gibt, welches nach aktuellen Richtlinien umbaut: es würde enorm viel kosten, dass man danach etwas hat, was als Kat.C im ZWR eingetragen ist, und danach noch weniger wert ist, als es vorher schon gekostet hat. Leider hat die EU-RL zur Deaktivierung von Schusswaffen dazu beigetragen, dass es effizienter ist, die waffenrechtlich relevanten Teile durch Dummy-Teile zu ersetzen, zudem eine derartige "Deko-Waffe" auch nicht erfasst werden muss, mehr Hantiermöglichkeiten (z.B. kein in der Waffe dauerhaft fixiertes Magazin, etc.) bietet, und auch weniger kostet.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: waffe verschrotten Griffstück?
Mach das über einen Büchsenmacher.
Der kann auch Waffen verschrotten und aus dem ZWR austragen.
Wenn du nur Teile einer Waffe zur Polizei bringst und drauf verzichtest, kann es passieren, dass die Waffe dann als ganzes nicht aus dem ZWR ausgetragen wird, weil der Prozess dahinter viel komplizierter ist und einige Menschen daran beteiligt sein werden, die sich im WaffG nicht unbedingt sehr gut auskennen. Es müsste ja jemand erkennen, dass die relevanten Teile wie Lauf und Verschluss de facto die ganze Waffe sind, und sie demnach nicht mehr existieren kann. Und dann hast evtl. ein vermeidbares Problem.
Der kann auch Waffen verschrotten und aus dem ZWR austragen.
Wenn du nur Teile einer Waffe zur Polizei bringst und drauf verzichtest, kann es passieren, dass die Waffe dann als ganzes nicht aus dem ZWR ausgetragen wird, weil der Prozess dahinter viel komplizierter ist und einige Menschen daran beteiligt sein werden, die sich im WaffG nicht unbedingt sehr gut auskennen. Es müsste ja jemand erkennen, dass die relevanten Teile wie Lauf und Verschluss de facto die ganze Waffe sind, und sie demnach nicht mehr existieren kann. Und dann hast evtl. ein vermeidbares Problem.
Re: waffe verschrotten Griffstück?
Kling gut, aber wer macht das zu einem "christlichen" Preis ?Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2025, 14:57Mach das über einen Büchsenmacher.
Der kann auch Waffen verschrotten und aus dem ZWR austragen.
Wenn du nur Teile einer Waffe zur Polizei bringst und drauf verzichtest, kann es passieren, dass die Waffe dann als ganzes nicht aus dem ZWR ausgetragen wird, weil der Prozess dahinter viel komplizierter ist und einige Menschen daran beteiligt sein werden, die sich im WaffG nicht unbedingt sehr gut auskennen. Es müsste ja jemand erkennen, dass die relevanten Teile wie Lauf und Verschluss de facto die ganze Waffe sind, und sie demnach nicht mehr existieren kann. Und dann hast evtl. ein vermeidbares Problem.
Gewo hat da schon mal geschrieben , das das nicht so einfach ist und teuer ist ......falls ich mich nicht irre ....
Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: waffe verschrotten Griffstück?
Mir wurde eher im Umkehrschluss von einigen Personen erzählt, dass manche Gewerbetreibende für die Vernichtung von Waffen eine Pauschale kassieren. Wenn die Waffe vorher auch noch ausgeschlachtet wurde, dann für mich umso nachvollziehbarer. Wieso soll jemand für Arbeit (Vernichtung + ZWR) keinen Lohn bekommen. Mal davon abgesehen, dass es für Gewerbetreibende im ZWR nicht die Funktion gibt eine Waffe zu löschen, weil sie vernichtet wäre. Er kann diese lediglich im ZWR auf sein eigenes Gewerbe "ankaufen", im eigenen Waffenbuch einen Eingang vermerken, und beim Ausgang dann die Vernichtung erfassen. Im ZWR bleibt es als Karteileiche weiterhin auf das betreffende Gewerbe erfasst.Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2025, 14:57Mach das über einen Büchsenmacher.
Der kann auch Waffen verschrotten und aus dem ZWR austragen.
Wenn du nur Teile einer Waffe zur Polizei bringst und drauf verzichtest, kann es passieren, dass die Waffe dann als ganzes nicht aus dem ZWR ausgetragen wird, weil der Prozess dahinter viel komplizierter ist und einige Menschen daran beteiligt sein werden, die sich im WaffG nicht unbedingt sehr gut auskennen. Es müsste ja jemand erkennen, dass die relevanten Teile wie Lauf und Verschluss de facto die ganze Waffe sind, und sie demnach nicht mehr existieren kann. Und dann hast evtl. ein vermeidbares Problem.
Daher ist aus meiner Sicht das Abgeben der waffenrechtlich relevanten Teile bei der zuständigen Behörde der einfachere Weg - kostenfrei und auch die einzige Stelle, die es im ZWR sauber berichtigen kann.
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Re: waffe verschrotten Griffstück?
Mach wie du willst.
Einmal kostet es etwas Geld, dafür ist es erledigt,
einmal ist es gratis, nur könntest du bei der nächsten Überprüfung damit konfrontiert werden, dass es eben nicht erledigt wurde. Dann solltest du die Verzichtserklärung griffbereit haben, dann ist die Sache auch gegessen.
Einmal kostet es etwas Geld, dafür ist es erledigt,
einmal ist es gratis, nur könntest du bei der nächsten Überprüfung damit konfrontiert werden, dass es eben nicht erledigt wurde. Dann solltest du die Verzichtserklärung griffbereit haben, dann ist die Sache auch gegessen.