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Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
- hari
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
gut auf den Punkt gebracht @Grerdinger
Jedem sei seine Meinung unbenommen, aber hier schaffen es ja manche nichtmal Mord und Totschlag auseinander zu halten. Welches Pony @Trijikon bei diesem Titel geritten hat weiss er wohl nur selbst.
Jedem sei seine Meinung unbenommen, aber hier schaffen es ja manche nichtmal Mord und Totschlag auseinander zu halten. Welches Pony @Trijikon bei diesem Titel geritten hat weiss er wohl nur selbst.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Einem Nachbarn hat vor ein paar Jahren zu Silvester eine Kugel ins Küchenfenster geschossen. Fenster kaputt, viele Scherben in der Küche auf dem Boden und auf dem Tisch und auf den Kuchen, ein Loch in der gegenüberliegenden Wand. Die Leute riefen die Polizei, ein betrunkener alter Jäger hatte von seinem Grundstück zu Silvester ein paar Leuchtpatronen aus seiner BBF in den Himmel abfeuern wollen und durch eine Fehlbedienung im mitternächtlichen Rausch kam es dazu, daß sich ein scharfer Schuß löste.Grerdinger hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 16:081. @Trijikon: Was genau hat das Jagdgesetz mir dem gegenständlichen Artikel zu tun? Genau: Gar nichts.
Weil die StA St. Pölten nämlich lediglich festgestellt hat, dass keine strafbare Handlung im Sinne das (Bundes-)StGB stattgefunden hat.
2. Dass dem Jäger deswegen nichts passiert, ist ja noch nicht bekannt. Ein Waffenverbot zB. ist nicht von einer strafrechtlichen Verurteilung abhängig.
3. Falls sich wieder mal irgend jemand fragt, warum man (aka "die Politik") mit uns Legalwaffenbesitzern machen kann was man will: Einfach mal diesen Thread durchlesen und sich ein paar Namen (ja, AUG-andy und Trijikon - ihr seid gemeint) merken.
Geringer Sachschaden, aber großer Schreck. Der Schütze bekam ein Waffenverbot
Das Waffenverbot hatte nichts mit dem Landesjagdgesetz zu tun, das war Bundessache.
Dem Jäger hat das Waffenverbot sicher viel mehr weh getan als wenn er eine Vorstrafe mit ein paar Tausend Euro bekommen hätte
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Nur mal zum Nachdenken.
Voriges Jahr wurde hier im Forum ein Fall diskutiert wo ein Landwirt mehrere Rehkitze anmähte.
Da gab es hier im Forum Stimmen die den Verantwortlichen durch einen Mähdrescher jagen wollten oder zumindest Ihm seine Nutztiere wegnehmen und ins Gefängnis stecken.
So weit ich informiert bin gab es auch strafrechtliche Konsequenzen für den Landwirt.
Wenn aber ein Jäger auf ein Pony schießt und noch dazu so schlecht das es nur krankgeschossen würde und vom Tierarzt erlöst werden musste soll das nur ein kleines Versehen sein?
Aus meiner Sicht gibt es nur drei Erklärungen für so einen Vorfall. Vorsatz, Unfähigkeit oder Gleichgültigkeit.
Was auch immer davon zutrifft, so ein Mensch sollte keine Feuerwaffen im öffentlichen Raum abfeuern dürfen.
Den Vorwurf der Doppelmoral müssen sich hier einige schon gefallen lassen.
Voriges Jahr wurde hier im Forum ein Fall diskutiert wo ein Landwirt mehrere Rehkitze anmähte.
Da gab es hier im Forum Stimmen die den Verantwortlichen durch einen Mähdrescher jagen wollten oder zumindest Ihm seine Nutztiere wegnehmen und ins Gefängnis stecken.
So weit ich informiert bin gab es auch strafrechtliche Konsequenzen für den Landwirt.
Wenn aber ein Jäger auf ein Pony schießt und noch dazu so schlecht das es nur krankgeschossen würde und vom Tierarzt erlöst werden musste soll das nur ein kleines Versehen sein?
Aus meiner Sicht gibt es nur drei Erklärungen für so einen Vorfall. Vorsatz, Unfähigkeit oder Gleichgültigkeit.
Was auch immer davon zutrifft, so ein Mensch sollte keine Feuerwaffen im öffentlichen Raum abfeuern dürfen.
Den Vorwurf der Doppelmoral müssen sich hier einige schon gefallen lassen.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Vor etlichen Jahren wurde im Raume Oberwart/Bgld ein Grundwehrdiener des Bundesheeres während einer Nachtübung von einem Jäger tödlich getroffen, der den GWD mit einem Wildschwein verwechselt hatte. Welche strafrechtlichen Folgen und Strafausmaß der Fall genommen hatte ist mir nicht bekannt.
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- .223 Rem
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
@Plinker: Nein, gar nicht. Dass der Kamerad keine Waffen und keinen Ausgang/Revier mehr haben sollte, ist eine ganz andere Diskussion. Welcher ich auch volinhaltlich zustimmen würde.
Aber der eine Fall (Kitze in voller Absicht mit dem Mähwerk verstümmelt) ist halt etwas anderes als der gegenständliche Fall.
Mir gehts hier aber primär darüber, dass munter Rechtsmaterien vermischt werden, daraus falsche Schlüsse gezogen werden (und Jägern eine angebliche Sonderbehandlung abgedichtet) und dann frei von der Leber über "die da" hergezogen wird.
Aber der eine Fall (Kitze in voller Absicht mit dem Mähwerk verstümmelt) ist halt etwas anderes als der gegenständliche Fall.
Mir gehts hier aber primär darüber, dass munter Rechtsmaterien vermischt werden, daraus falsche Schlüsse gezogen werden (und Jägern eine angebliche Sonderbehandlung abgedichtet) und dann frei von der Leber über "die da" hergezogen wird.
LG,
Andi
Andi
- Steppenwolf
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Ja der Titel ist wirklich zu überdenken 
was mich interessiert, da es ja heißt er hat es mit einem Wildschwein verwechselt...Wie kann man ein Pferde-/ Ponnyschweif mit einem Wildschweinschwänzchen, oder Pinsel wie man so schön sagt, verwechseln?
Hat der Junge Jäger das vermeidliche Wildschwein richtig angesprochen? offensichtlich nicht, denn die Unterschiede sind eigentlich vorhanden. Den Umstand, dass es sich bei einer Pferdekuppel abspielte, er die Gegend eigentlich kannte , ebenso die Besitzer mit dem Pony usw. usw.... macht es nicht glaubwürdiger seine Aussage und vermutet sogar ganz andere eventuelle Hintergründe.
Bedarf es mehr Schulungen, andere Schulungen, zeitgerechtere Schulungen Jagdgesetzänderung?! keine Ahnung aber vermutlich ja.
In Deutschland würde so etwas nicht so leicht durchgewunken wie im guten alten Österreich wie der Bericht (da geht es zwar um ein Pferd aber das Wording ist ähnlich)
https://www.pirsch.de/news/schuss-auf-p ... -ein-37787
Soll die Gesetzeslage auf Bundesebene reformiert werden? Nein wieso auch.
Ein Reformierung speziell auf diesen Fall hin, würde eine Verkettung unzähliger andere Probleme hervorheben über die man erst gar nicht anfangen will.
Jäger braucht es, wer was anderes behauptet erkennt nicht das sein und wirken eines Jägers aber auch den vermutlichen wirtschaftlichen Schaden, wenn es sie nicht gäbe.
In Summe ghört erm a Watschn schon alleine weil er das Tier leiden hat lassen und nicht erlöst hat, was auch nicht gerade für ihn spricht.

was mich interessiert, da es ja heißt er hat es mit einem Wildschwein verwechselt...Wie kann man ein Pferde-/ Ponnyschweif mit einem Wildschweinschwänzchen, oder Pinsel wie man so schön sagt, verwechseln?
Hat der Junge Jäger das vermeidliche Wildschwein richtig angesprochen? offensichtlich nicht, denn die Unterschiede sind eigentlich vorhanden. Den Umstand, dass es sich bei einer Pferdekuppel abspielte, er die Gegend eigentlich kannte , ebenso die Besitzer mit dem Pony usw. usw.... macht es nicht glaubwürdiger seine Aussage und vermutet sogar ganz andere eventuelle Hintergründe.
Bedarf es mehr Schulungen, andere Schulungen, zeitgerechtere Schulungen Jagdgesetzänderung?! keine Ahnung aber vermutlich ja.
In Deutschland würde so etwas nicht so leicht durchgewunken wie im guten alten Österreich wie der Bericht (da geht es zwar um ein Pferd aber das Wording ist ähnlich)

https://www.pirsch.de/news/schuss-auf-p ... -ein-37787
Soll die Gesetzeslage auf Bundesebene reformiert werden? Nein wieso auch.
Ein Reformierung speziell auf diesen Fall hin, würde eine Verkettung unzähliger andere Probleme hervorheben über die man erst gar nicht anfangen will.
Jäger braucht es, wer was anderes behauptet erkennt nicht das sein und wirken eines Jägers aber auch den vermutlichen wirtschaftlichen Schaden, wenn es sie nicht gäbe.
In Summe ghört erm a Watschn schon alleine weil er das Tier leiden hat lassen und nicht erlöst hat, was auch nicht gerade für ihn spricht.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
>a (und fürs feig sein noch eine) abgesehen vom GlaslSteppenwolf hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 19:18..
In Summe ghört erm a Watschn schon alleine weil er das Tier leiden hat lassen und nicht erlöst hat, was auch nicht gerade für ihn spricht.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
nach aufmerksamen lesen dieses threads steht für mich folgendes fest:
1. Es gibt 2 user welche die Angelegenheit pragmatisch betrachten bzw handeln würden.
2. es gibt deutlich mehr als 2 user für welche das Zitat "Der Neid is a Hund" wohl am besten passt
1. Es gibt 2 user welche die Angelegenheit pragmatisch betrachten bzw handeln würden.

2. es gibt deutlich mehr als 2 user für welche das Zitat "Der Neid is a Hund" wohl am besten passt

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
FdH22 hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 19:46nach aufmerksamen lesen dieses threads steht für mich folgendes fest:
1. Es gibt 2 user welche die Angelegenheit pragmatisch betrachten bzw handeln würden.![]()
2. es gibt deutlich mehr als 2 user für welche das Zitat "Der Neid is a Hund" wohl am besten passt![]()
Bisher dachte ich, dass Laienrichter aus dem Volk (= Geschworene) so objektiv urteilen.
Wenn da ein Professor für Strafrecht der Juridischen Fakultät mitliest, wird er die aufgebrachte Stimmung hier bemerken und den Studenten in der Vorlesung davon berichten
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Dachte immer die wären das offizielle Hintertürl für die Scharia.Donau hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 19:52FdH22 hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 19:46nach aufmerksamen lesen dieses threads steht für mich folgendes fest:
1. Es gibt 2 user welche die Angelegenheit pragmatisch betrachten bzw handeln würden.![]()
2. es gibt deutlich mehr als 2 user für welche das Zitat "Der Neid is a Hund" wohl am besten passt![]()
Bisher dachte ich, dass Laienrichter aus dem Volk (= Geschworene) so objektiv urteilen.
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Irgendwann wär der Gaul sowieso gstorben, weiß ned was da für a Aufriss gmacht wead.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Du solltest Pressesprecher für den österreichischen Jagdverband werden.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 21:07Irgendwann wär der Gaul sowieso gstorben, weiß ned was da für a Aufriss gmacht wead.

Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
... oder KriegsreporterPlinker hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 21:54Du solltest Pressesprecher für den österreichischen Jagdverband werden.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 21:07Irgendwann wär der Gaul sowieso gstorben, weiß ned was da für a Aufriss gmacht wead.![]()
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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
jetzt sind´s schon 3 user welche die Angelegenheit pragmatisch betrachten.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2025, 21:07Irgendwann wär der Gaul sowieso gstorben, weiß ned was da für a Aufriss gmacht wead.
