Sollte man wiederholt einen wildernden Hund (der Besitzer ist ja meistens schon bekannt) im Revier haben, dann wird ihn sein Besitzer sicher gerne im 60 km entfernten Tierheim abholen und dort eine entsprechende Summe zum Auslösen zahlen. Das könnte unter Umständen auch öfter passieren

Das kannst du pauschal nicht sagen. Kommt auf das Landesjagdgesetz drauf an. Sonst könntest du ja zB Almen nicht bejagen.