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HILFE bez. WBK Entzug
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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HILFE bez. WBK Entzug
Hallo,
ich brauche mal bitte euer Schwarmwissen - ich habe bezüglich der 6 Wochen Regel
einen Fehler gemacht und nun will man mir die WBK entziehen.
Daher bräuchte ich in der Angelegenheit dringend rechtliche Unterstützung.
Kennt ihr vielleicht jemand, den ihr mir da in dieser Angelegenheit empfehlen könnt?
Wäre über jegliche Hilfe recht dankbar!
ich brauche mal bitte euer Schwarmwissen - ich habe bezüglich der 6 Wochen Regel
einen Fehler gemacht und nun will man mir die WBK entziehen.
Daher bräuchte ich in der Angelegenheit dringend rechtliche Unterstützung.
Kennt ihr vielleicht jemand, den ihr mir da in dieser Angelegenheit empfehlen könnt?
Wäre über jegliche Hilfe recht dankbar!
==| Si vis pacem para bellum |==
Re: HILFE bez. WBK Entzug
RA Rippel !!!
LG Wolfgang
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag

31,36,44VL,12/70
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Re: HILFE bez. WBK Entzug
Schließe mich Trijikon an!
Möchtest du uns verraten, welche Rechtsgrundlage die Waffenbehörde im Bescheid angeführt hat?
Jedoch sei auch gesagt: Besprich besser mit deinem rechtlichen Beistand, ob du das hier posten solltest.
Im Zweifel erst, wenn es "vorbei" ist.
Möchtest du uns verraten, welche Rechtsgrundlage die Waffenbehörde im Bescheid angeführt hat?
Jedoch sei auch gesagt: Besprich besser mit deinem rechtlichen Beistand, ob du das hier posten solltest.
Im Zweifel erst, wenn es "vorbei" ist.
Re: HILFE bez. WBK Entzug
Mhh, Rippel hat ja eine sehr krude Meinung betreffend Griffstücke. Empfehlung: Raoul Wagner; Rudolf Mayer, Bernhard Hofer.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
...
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

Re: HILFE bez. WBK Entzug
Dem Text des Erstellers entnehme ich, dass es wohl um eine Verletzung des § 28 Abs. 2 WaffG geht.
Steht daher in keinem Zusammenhang mit Zubehör oder Griffstücken.
Re: HILFE bez. WBK Entzug
Rechtsgrundlage ist immer das WaffG oder andere Gesetze. Was du meinst ist der Sachverhalt. Und grundsätzlich ist man gut beraten, sich dazu hier nicht öffentlich zu äußern.
Re: HILFE bez. WBK Entzug
Ich habe mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Allerdings meinte ich tatsächlich die Rechtsgrundlage.
Dass es nicht empfehlenswert ist, die Begründung inkl. Sachverhaltsdarstellung aus dem Bescheid öffentlich zu machen, ist mir bekannt.
Mir ging es lediglich darum, zu erfahren, welche Rechtsverletzung genau die Behörde erkannt haben möchte.
Dass das ohne Begründung nicht sonderlich viel beiträgt, ist mir ebenfalls klar.
Dass es nicht empfehlenswert ist, die Begründung inkl. Sachverhaltsdarstellung aus dem Bescheid öffentlich zu machen, ist mir bekannt.
Mir ging es lediglich darum, zu erfahren, welche Rechtsverletzung genau die Behörde erkannt haben möchte.
Dass das ohne Begründung nicht sonderlich viel beiträgt, ist mir ebenfalls klar.
Re: HILFE bez. WBK Entzug
Raoul wagner.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: HILFE bez. WBK Entzug
WBK entzug ist aber für a vertrödelt meldung normal ned drin.
Meldung verspätet kostet normal 180,- bis 360,- in der gegend.
Man muesste mal in die strafbestimmungen ins WaffG schaun.
Ab ca paragraph 50
Meldung verspätet kostet normal 180,- bis 360,- in der gegend.
Man muesste mal in die strafbestimmungen ins WaffG schaun.
Ab ca paragraph 50
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Re: HILFE bez. WBK Entzug
Versäumte Meldung für KAT C ist normal eine Verwaltungsübertretung wie GEWO schreibt.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 140
- Registriert: So 16. Okt 2022, 22:29
Re: HILFE bez. WBK Entzug
Ich will dem Threadersteller da jetzt nicht vorgreifen und schon gar nichts ausplaudern, aber um weitere Diskussionen vorzubeugen, es geht hier NICHT um eine versäumte Meldung.
Ich hoffe für den TE, das Missverständnis lässt sich aufklären und er kann seine Wbk behalten.. dennoch wäre ein Anwalt sehr ratsam.
Re: HILFE bez. WBK Entzug
Wenns um griffstücke geht dann den Raoul Wagner, der macht gefühlsmässig seit monaten nix anderes..
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- Registriert: So 23. Mär 2014, 11:04
- Wohnort: Früher WY nun Tulln
Re: HILFE bez. WBK Entzug
Was solls mit den Griffstücken jetzt wieder aufsich haben? Gibt ja keine neuen Gesetze diesbezüglich, außer das WS wurde zusammengebaut verwahrt. Somit ist es natürlich eine Platzüberschreitung über die erlaubten Plätze hinaus.
From My Cold, Dead Hands
Re: HILFE bez. WBK Entzug
Auf jeden Fall sollte man sich gegenüber der Behörde nicht selbst belasten. Keine telefonischen Auskünfte, keine voreiligen Angaben..