waere schoen wenn wir mal aufhoerten koennten vorauszusetzen, dass aussagen oder nicht-beanstandungen von exekutivekraeften im waffenrecht irgendeine bedeutung haetten.
die haben einen dienstauftrag, den mussen sie ggf dem buerger auch bekannt geben
mehr ham die nicht
und es gibt fuer diese beamten keine speziellen schulungen ueber verpflichtungen der buerger im zusammenhang mit der verwahrung.
die exekutive weiss schlicht ab einem gewissen rechtslevel nicht was legal ist und was nicht
das muessen sie auch nicht
das ist nicht ihre aufgabe
exekutivebeamte sind KEINE juristen
und wenn wir schon mal dabei sind:
auch die sachbearbeiter auf den behoerden sind KEINE juristen ...
die juristen sitzen im BMI
und selbst eine schriftliche rechtsicht des BMI ist bedeutungslos wenn irgendein gericht die sachlage anders sieht als das BMI.
richter sind frei in ihrer beweiswuerdigung