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Six Needler - Rechtslage in Österreich
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Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Druckluftwaffen, und bei dem Teil kann man gemäß §1 Waffengesetz von einer Waffe sprechen, sind nur frei wenn der "Geschossdurchmesser nicht 6mm oder mehr beträgt", d.h. wenn der hintere Teil des Geschosses >6mm hat man eine gute Chance dass es sich um eine Kat. B handelt.
Mal ganz abgesehen davon halte ich das Teil für vollkommen wertlos, der Typ bedient mit seinem Zeug halt ein sehr eigenes (um es freundlich zu sagen) Prepper Klientel, dass sich in DE mit irgendeinem Müll bewaffnen will. Die paar kleinen Nadelstiche merkt nichtmal jemand wenn das nicht gerade ins Auge geht, da ist jeder Pfefferspray wesentlich sinnvoller...
Mal ganz abgesehen davon halte ich das Teil für vollkommen wertlos, der Typ bedient mit seinem Zeug halt ein sehr eigenes (um es freundlich zu sagen) Prepper Klientel, dass sich in DE mit irgendeinem Müll bewaffnen will. Die paar kleinen Nadelstiche merkt nichtmal jemand wenn das nicht gerade ins Auge geht, da ist jeder Pfefferspray wesentlich sinnvoller...
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Also diese Nadeln merkt man wohl bestimmt … Ich denke die Prepperszene in Germanien greift da eher zur Armbrust, da spielt das Geld auch meistens nicht so die Rolle. In Deutschland gilt die 6 mm Regelung nicht, sondern nur die 7.5 Joule Beschränkung und Sprave hat ja Luftgewehre mit 50er (!) Kaliber im Angebot. Bei uns logischerweise Kat. C dafür dann aber auch mit offener Leistung von z.B. 600 Joule
Hier z.B. die AEA Megalodon in .50
https://gogun.de/1001686
Ich glaube kaum dass die österreichische Prepperszene da großes Interesse hat. Um das Geld gibt es ja eine solide Scoutbüchse in .308
Hier z.B. die AEA Megalodon in .50
https://gogun.de/1001686
Ich glaube kaum dass die österreichische Prepperszene da großes Interesse hat. Um das Geld gibt es ja eine solide Scoutbüchse in .308
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Ich befürchte eher dass so ein Trum das Herz von Halbstarken und Idioten höher schlagen lässt.
Die Nachbarskatze oder ein Jugendlicher müssen sich deswegen mehr fürchten als böse Raubmörder.
Die Nachbarskatze oder ein Jugendlicher müssen sich deswegen mehr fürchten als böse Raubmörder.
- Skill Issue
- .50 BMG
- Beiträge: 686
- Registriert: Mi 6. Sep 2023, 11:01
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Also genau wie bei Messern, Armbrüsten oder sonstigen frei erhältlichen Waffen?
Damit implizierst du ja indirekt, dass der Durchschnittsbürger entwaffnet werden soll, damit die genannten "Halbstarken und Idioten" nichts Dummes anstellen können.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
..immer wieder faszinierend..
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Ich unterstelle hier gar nichts. Meine Meinung ist dass so ein Six Needler weder für Sport noch zur Selbstverteidigung etwas taugt. Welcher Kundenkreis bleibt dann über?Skill Issue hat geschrieben: ↑Fr 7. Feb 2025, 12:30
Also genau wie bei Messern, Armbrüsten oder sonstigen frei erhältlichen Waffen?
Damit implizierst du ja indirekt, dass der Durchschnittsbürger entwaffnet werden soll, damit die genannten "Halbstarken und Idioten" nichts Dummes anstellen können.
Als damals Microcars in Umlauf kamen und jeder Alkoholiker denen der Führerschein entzogen wurde sich solche Fahrzeuge zulegten war ich auch froh als der Zugang dafür erschwert wurde.
Heißt das jetzt dass ich gegen den privaten Straßenverkehr bin?
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Kann man mMn nicht 1:1 vergleichen. Micro Cars erfüllen einen Zweck, den man bei dem Needler nicht erkennen kann. Auch nutzt eh keine vermeintlichen Lücken..
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Auf jeden Fall interessant....um 99 Euro probiere ich es aus ....schon mehr Geld für anderen Scheiss ausgegeben ....und wenns verboten wird ....schmeiss ich es in die Donau 

- Flying Dog
- .50 BMG
- Beiträge: 585
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
sic!
Und wie gesagt.. keine Kügelchen im Garten, keine Kügelchen im Keller.. ich sehe da durchaus einen Verwendungszweck.
Für Nachbars Viecher ist das Teil jedenfalls die geringste Sorge.

Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Wer mit sowas auf ein Tier schießt, gehört umgehend kastriert. Für solche Trotteln hab ich keinerlei Verständnis.
Abgesehen davon sehe ich den einzigen Zweck dieses Teils darin, Spaß zu haben. Zielscheiben, Dosen, Voodoo Puppen udgl. fallen mir da ein.
Abgesehen davon sehe ich den einzigen Zweck dieses Teils darin, Spaß zu haben. Zielscheiben, Dosen, Voodoo Puppen udgl. fallen mir da ein.
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Es gibt vieles das es nicht unbedingt braucht … das Ding ist halt ein Kuriosum für den Deutschen Markt. Also ich finde das ganz amüsant, aber für viel mehr als ein paar motivierte Schüsse auf Dosen wird es nicht gut sein, zumindest nicht wenn Kat. C eine legale Option wie bei uns ist.
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 57
- Registriert: So 19. Okt 2014, 11:00
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Aber auf Ratten oder Wühlmäuse darf man schon , oder ? gibt's da auch Bedenken ? 

Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Ich habe Bedenken weil diese Nadeln "nur" Verletzungen aber nicht den sofortigen Tod verursachen.

Daher betrachte ich es als Tierquälerei (auch wenn der Tod zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt).
Egal ob es sich um Ratten od. andere Schädlinge handelt.
