Hallo,
in unserer Sportschützengruppe kam es letztens zu einer Diskussion wo keiner ein Antwort hatte.
Ist das Führen von Schreckschusswaffen erlaubt für:
Personen ohne WBK
Personen mit WBK
Ist das irgendwo im Gesetzt geregelt? Wir könnten nichts finden.
LG
Das Forum ist ab sofort wieder in Betrieb. Es wurde heute Dienstag auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server umgesetzt. Solltet Ihr auf Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Ein Problem dem wir noch auf der Spur sind ist eine Meldung mit "Ungültiges Formular" welche manchmal beim ersten Login an den Server auftritt. Hier hilft es die Cockies zu löschen bzw. den Browser neu zu starten.
Ein Problem dem wir noch auf der Spur sind ist eine Meldung mit "Ungültiges Formular" welche manchmal beim ersten Login an den Server auftritt. Hier hilft es die Cockies zu löschen bzw. den Browser neu zu starten.
Führen von Schreckschusswaffen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 87
- Registriert: Do 2. Apr 2020, 10:10
- Flying Dog
- .50 BMG
- Beiträge: 588
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Führen von Schreckschusswaffen
Dazu gibt es bereits etliche Threads. Die Suchfunktion hilft weiter, zb. viewtopic.php?t=44999
Achtung bei Waffenverbotszonen. Da kommt dann jedenfalls die WBK ins Spiel.
Achtung bei Waffenverbotszonen. Da kommt dann jedenfalls die WBK ins Spiel.
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
Re: Führen von Schreckschusswaffen
Eine Schreckschusswaffe ist eine Waffe iSd § 1 WaffG, aber keine Schusswaffe iSd § 2 WaffG. Seit der letzten Novelle gibt es mit § 3b auch eine eigene Definition von Schreckschusswaffen im WaffG. Sofern eine Schreckschusswaffe nicht der Definition des § 3b Abs 2 entspricht, ist zum Führen ein Waffenpass erforderlich. Wurde die Schreckschusswaffe vor dem 14.09.2018 in der Europäischen Union hergestellt oder in diese eingeführt, dann kann diese wie jede Waffe, die keine Schusswaffe ist, frei ab 18 Jahren geführt werden.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.