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Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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balahu
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von balahu » Fr 26. Jul 2024, 18:01

Promo hat geschrieben:
Fr 26. Jul 2024, 17:55
balahu hat geschrieben:
Fr 26. Jul 2024, 14:18
Wobei bei Händlern ohne ZWR Zugang die amtliche Beleihung ihrer Tätigkeit wohl auch bei Übersendung der Meldung per Email an die Behörde der Fall wäre. Lediglich wäre bei einem solchen Händler ein Vorsatz möglicherweise weniger naheliegend, da er ja keine Möglichkeit hatte wegen der Stückzahl nachzusehen.

Generell hat beim Thema Wechselsysteme wohl kaum wer den Tatbestand "Delikt des Händlers" im Blick gehabt haben.
Alle Dokumente die kursieren drehen sich immer um ein mögliches "Delikt des Waffenbesitzers".
.. der Händler kann sich aber nur strafbar machen, wenn es der betreffende Erwerber auch macht.
Was aber aufgrund der vorliegenden Rechtsansichten praktisch nicht der Fall sein kann.
Erste Instanz halt ...

glockfun
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von glockfun » Fr 26. Jul 2024, 20:25

Es hat bereits an anderer Stelle im Netz ein technisch sehr erfahrener Händler (Hersteller) einige Informationen publik gemacht die sowohl rechtlich als auch waffentechnisch einiges klarer machen in dieser expliziten (Einzelfall) Sachlage. Ich denke Links und Erwähnung von Händler oder web-community (foren) Namen sind hier nicht erwünscht aber der web-geübte Waffenenthusiast wird es schon finden.
Fazit imho sehr gut aufgeschlüsselt.

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titan
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von titan » Fr 26. Jul 2024, 22:14

Ich habe mir den Post und die Ansicht des BMI an entsprechender Stelle durchgelesen.

Naja, ganz schlau werde ich aus der Sache trotzdem nicht. Eine wie auch immer rechtlich zerlegte Waffe (Trennung des Schlittens vom zumindest zweiten wesentlichen Teil einer Pistole) ist nun einmal gemäß Definition des §2 Waffengesetz keine ganze Schusswaffe sondern es handelt sich um eine bestimmbare Anzahl an wesentlichen Teilen - mit oder ohne freien Griff dran ist doch komplett egal, wenn ich dann eben zwei wesentliche Teile besitze. 1x Lauf, 1x Verschluss. Ein Lauf kann prinzipiell auch als Griffstück ausgeformt sein, dann ist es eben ein Lauf. Man könnte daher auch einen Schlitten mit Wechselgriffstücken mit damit fix verbundenen unterschiedlichen Läufen betreiben. Wozu das gut sein soll ist dabei irrelevant. Das Problem ist meines Erachtens nach nicht das Vorgehen sondern die mangelhafte Schablone des ZWR (ein Register der Behörde).

glockfun
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von glockfun » Sa 27. Jul 2024, 07:48

titan hat geschrieben:
Fr 26. Jul 2024, 22:14


. Ein Lauf kann prinzipiell auch als Griffstück ausgeformt sein, dann ist es eben ein Lauf. Man könnte daher auch einen Schlitten mit Wechselgriffstücken mit damit fix verbundenen unterschiedlichen Läufen betreiben.
Das ist schon technisch sehr ins philosophische gehend und doch weg von Großteil des Marktes, zumindest FFW. Bitte um praktisches Beispiel wo das alles am Lauf ist (ohne Rahmen Gehäuse). Interessiert mich da für mich echt Wissenslück dann. Kenne ich von Eigenbau "Slam guns" also den youtube Schrotflinten aus Baumarktteilen. Weniger bei der üblichen modernen Handelsware für Normalverbraucher.
An der Stelle ist das Modell genannt worum es vermutlich ging und da wird schon einiges klarer. Es gibt auch Gründe warum es Wechselsysteme oder Solo Griffstücke von so vielen Pistolen gibt und von manchen praktisch keine weil kompliziert und mehr. FN 1900 im Gegensatz zu diversen FN fiele mir noch ein ergänzt zu den dort genannten.

Die was ist ein Griffstück und wann ist es waffenrelevant Frage ist ja in dem letzen Entwurf mit dem Ende Gasdruckbelastung mit dabei. Zb Aufnahme der Abzugseinheit etc. Dann würde ein in dieser Art besagter Lauf eine Mehrfachfunktion (Bauteile) haben.

Dann fügt man neue Bauteilekombo im ZWR ein wie Wechselsystem (Lauf&Verschluss) und ginge wieder eintragen.

Meine Vermutung ist, das Aufgrund der Rückmeldung zum Gasbelastungsthemasich alles hinausschiebt da den Leuten bewusst wurde wie viele Gehäuse und Kat C Teile plötzlich auch nachzuregistrieren wären und das dem Laien erklären ist eine andere Herausforderung.

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von norbert_1975 » Sa 27. Jul 2024, 16:49

glockfun hat geschrieben:
Sa 27. Jul 2024, 07:48
titan hat geschrieben:
Fr 26. Jul 2024, 22:14


. Ein Lauf kann prinzipiell auch als Griffstück ausgeformt sein, dann ist es eben ein Lauf. Man könnte daher auch einen Schlitten mit Wechselgriffstücken mit damit fix verbundenen unterschiedlichen Läufen betreiben.
Das ist schon technisch sehr ins philosophische gehend und doch weg von Großteil des Marktes, zumindest FFW. Bitte um praktisches Beispiel wo das alles am Lauf ist (ohne Rahmen Gehäuse). Interessiert mich da für mich echt Wissenslück dann. Kenne ich von Eigenbau "Slam guns" also den youtube Schrotflinten aus Baumarktteilen. Weniger bei der üblichen modernen Handelsware für Normalverbraucher.
An der Stelle ist das Modell genannt worum es vermutlich ging und da wird schon einiges klarer. Es gibt auch Gründe warum es Wechselsysteme oder Solo Griffstücke von so vielen Pistolen gibt und von manchen praktisch keine weil kompliziert und mehr. FN 1900 im Gegensatz zu diversen FN fiele mir noch ein ergänzt zu den dort genannten.

Die was ist ein Griffstück und wann ist es waffenrelevant Frage ist ja in dem letzen Entwurf mit dem Ende Gasdruckbelastung mit dabei. Zb Aufnahme der Abzugseinheit etc. Dann würde ein in dieser Art besagter Lauf eine Mehrfachfunktion (Bauteile) haben.

Dann fügt man neue Bauteilekombo im ZWR ein wie Wechselsystem (Lauf&Verschluss) und ginge wieder eintragen.

Meine Vermutung ist, das Aufgrund der Rückmeldung zum Gasbelastungsthemasich alles hinausschiebt da den Leuten bewusst wurde wie viele Gehäuse und Kat C Teile plötzlich auch nachzuregistrieren wären und das dem Laien erklären ist eine andere Herausforderung.
das ist zum beispiel bei meiner grandpower k22 x-trim so.

die ist quasi nicht „wechselsystemtauglich“ da der lauf mehr oder weniger fix mit dem griffstück verheiratet ist… ist natürlich zu trennen, jedoch nicht für den anwender - ein büchsenmacher oder versierter techniker wird‘s natürlich trennen können, aber für das ständige zerlegen, im sinne von scjlitten runter und lauf raus, ist das nix. lg, norbert

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Joewood » So 28. Jul 2024, 12:00

norbert_1975 hat geschrieben:
Sa 27. Jul 2024, 16:49

das ist zum beispiel bei meiner grandpower k22 x-trim so.

die ist quasi nicht „wechselsystemtauglich“ da der lauf mehr oder weniger fix mit dem griffstück verheiratet ist… ist natürlich zu trennen, jedoch nicht für den anwender - ein büchsenmacher oder versierter techniker wird‘s natürlich trennen können, aber für das ständige zerlegen, im sinne von scjlitten runter und lauf raus, ist das nix. lg, norbert
Im Grunde same Story mit einer Walther PP(K) - die ist weniger exotisch und durchaus verbreitet.. da ist der Lauf auch relativ fix mit dem Griffstück verheiratet. Kann man zwar grundsätzlich trennen aber das ist dann eher die Arbeit eines Büchsenmachers; ebenfalls keine Heimanwendersache für mal eben zwsichendurch

Die müsste man in 2 ZWR-relevante Teile auftrennen

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von glockfun » So 28. Jul 2024, 13:13

Mich hatten Beispiele interessiert wo der Lauf quasi als Griffstück ausgeformt ist wie weiter oben in einem Beitrag geschrieben wurde. Die verbundenen/verankerten usw pp/ppk/1900 ua sind mir bekannt. Edit: Grundsätz auch Lauf entfernbar, zerstörungsfrei, ohne das Lauf oder Griffstück dann Müll wäre

Ein integrallauf ist schon nicht das billigste aber dann noch soweit dazu das griffstück/abzugseinheit mit aus einem Teil geschaffen wird. Eher selten/unwahrscheinlich

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von titan » So 28. Jul 2024, 19:06

Ein Beispiel, wo der Lauf Teil des Griffstücks geworden ist, wäre die FP45 Liberator.
Aber auch bei der Cobray Pocket Pal ist der Lauf Teil des Griffstücks, auch wenn es sich hier um einen Revolver handelt.

Ansonsten bieten diverse blow forward Pistolen noch gute Beispiele dafür, das Griffstücke einen wesentlichen Teil durch die Ausbildung des Stoßbodens darstellen.

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von glockfun » So 28. Jul 2024, 23:45

titan hat geschrieben:
So 28. Jul 2024, 19:06
Ein Beispiel, wo der Lauf Teil des Griffstücks geworden ist, wäre die FP45 Liberator.
Aber auch bei der Cobray Pocket Pal ist der Lauf Teil des Griffstücks, auch wenn es sich hier um einen Revolver handelt.

Ansonsten bieten diverse blow forward Pistolen noch gute Beispiele dafür, das Griffstücke einen wesentlichen Teil durch die Ausbildung des Stoßbodens darstellen.
Oben stand das der Lauf ausgeformt ist als ein Griffstück in Zusammenhang mit einer quasi mangelhaften Schablone mit ZWR. Das wäre.mir so nicht aufgefallen. Wenn es in der praktischen Welt wenig bis keine derartigen Objekte gibt wozu dafür ein Eintragungsfeld machen.

Die FP45 hat einen entfernbaren Lauf (nicht mal Züge) aber ist ein gutes Beispiel was definitiv kein freischwingender Lauf ist. Das Griffstück ist daran befestigt.

Revolver ist ohnedies eine andere Spielwiese und war in der Wechselsystem-Szene eh praktisch kein Thema wie moderne Pistolen.
Soweit mir bekannt wurde da auch bislang Wechseltrommel und Wechsellauf getrennt eingetragen falls man zb 357/9mm hatte mehrere Lauflängen und Trommeln. Weil Trommel laut Waffengesetz eben etwas anderes ist als Verschluss und ein Wechselsystem als Lauf+Verschluss definiert wurde.
Wenns Grifdstück Stoßboden hat wie bei Recolver ist es ein Rahmen und längst schon waffenrelevant weil Rahmen der Gasdruckbelastung unterliegt

Die Wahrscheinlichkeit das also jemand einen als Griffstück geforment Lauf hat und dazu einen als Rücken passenden Verschluss ist so verschwindend.

Mangelde Schablone sehe ich da nicht. Das Lauf und/oder Verschluss mit der gleichen Sicherheit zu behandeln sind wie die Waffen derselben Kategorie (Besitz, Verwahrung, Transport) kommt auch daher. Jedes Teil/Set für sich kann ja bedingt/eingeschränkt aber ebenso mit einer entsprechenden Wirkung auftreten auch ohne "Griffstück". P08, zumindest für einen Schuss. Dann die diversen Einzelladerpistolen usw Drulov

Es ist aber immer so, das der Lauf nicht alleine dies ausübt sondern daran montierte Teile mitwirken.

Am nähesten an Lauf wie "Griffstück" geformt käme wohl sowas wie Zipguns. Kenn der Laie aus München (Film). Da sind wir aber.dem Fahrradpumpen look schon Bereich Schussstock oder Schusskugelschreiber ...

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von titan » Mo 29. Jul 2024, 09:05

Der Lauf der Liberator ist mit dem Blechgriff links und rechts punktverschweißt und definitiv nicht zerlegbar.

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von fast12 » Mo 29. Jul 2024, 21:37

Wenn ich mir das Urteil und die Auslegung des BMI durchlese, stelle ich mir die Frage warum wir hier eigentlich nach allen möglichen komplizierten Erklärungen suchen?

Warum glauben wir nicht, dass der Waffenhändler - aus Schlamperei oder aufgrund eines Rechtsirrtums - dem Kunden tatsächlich eine komplette, zusammengebaute Waffe in die Hand gedrückt und gesagt hat "des passt schon, trag i als Wechselsystem ein"?

Vielleicht hat der Kunde (der ev. vom Waffenhändler nicht aufgeklärt wurde, weils der Waffenhändler ev. selbst nicht wusste) die Waffe bei einer Kontrolle zusammengebaut zuhause liegen gehabt und hat dann zu Protokoll gegeben, dass er sie schon zusammengebaut vom Waffenhändler bekommen hat.

Meiner Meinung nach wäre das die plausibelste Erklärung für die Situation, bei der das Urteil auch nicht dem BMI widersprechen würde (oder?).

(dass Waffenhändler selbst oft nicht ganz sattelfest bei dem Thema sind, merkt man anhand von diversen anderen kursierenden Erklärungsversuchen...)

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von chrtha » Sa 10. Aug 2024, 04:55

@fast12

Endlich schreibt das einer - danke! Dafür spricht Vieles - sonst wäre auch kaum die BMI-Auskunft im Strafakt gewesen, wenn das Gericht dann ohne Begründung davon abweicht.

Bleibt zu hoffen, dass es dabei bleibt - zerlegte Waffe mit nicht gasdruckbelastetem Griffstück gehen als „Wechselsystem“ in Ordnung.

Wenn man die BMI-Auskunft wörtlich nimmt, kann man sich genau genommen auch die teils praktizierten „Begleitmaßnahmen“ (Seriennummern auslasern oder verändern; Aushändigung Griffstück nicht dokumentieren - je nach Geschmack oder rechtlicher Beratung, die der betreffende Händler bekommen hat) sparen - zerlegt ist zerlegt.

Leider laufen meines Wissens aus Schreck nach dem Urteil aus Eisenstadt aktuell Anfragen an das BMI mit dem Ziel einer Klarstellung. Da besteht jetzt sicher das Risiko eines Umdenkens (nach dem Motto: blöde Frage, blöde Antwort), die die bisherige Praxis gefährdet.

Es bleibt spannend …

Sam17
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Sam17 » Mi 5. Mär 2025, 07:16

Hallo Zusammen
Im neuen Regierungsprogramm steht nun auf Seite 80 was sie machen wollen.
Griffstücke werden als wesentliche Teile einer Waffe dem Waffengesetz unterworfen.
Die Bestimmungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie werden umgesetzt.

Poirot
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Poirot » Mi 5. Mär 2025, 07:18

Sam17 hat geschrieben:
Mi 5. Mär 2025, 07:16
Hallo Zusammen
Im neuen Regierungsprogramm steht nun auf Seite 80 was sie machen wollen.
Griffstücke werden als wesentliche Teile einer Waffe dem Waffengesetz unterworfen.
Die Bestimmungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie werden umgesetzt.
Auch Griffstücke ohne Seriennummer mit wechselbaren Innenleben ?

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Lexman1 » Mi 5. Mär 2025, 07:23

So und was soll dieser Fülltext jetzt genau bedeuten? Griffstücke werden einfach wie ein WS im ZWR erfasst und thats it?

Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie will uns was sagen? Diese wurde ja 2019 bereits bei uns eingeführt. Soll dies eine weitere Verschärfung in Richtung Piefke Gesetzgebung bedeuten?

In diesem Regierungsprogramm stehen mal wieder nur klassische Fülltexte und sonst nichts drinnen. Also mal abwarten bis es tatsächlich einen Gesetzesentwurf gibt.
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