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Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Hallo
Frage im Zusammenhang mit der Abnahme der Waffe.
https://steiermark.orf.at/stories/3300480/
"Anzeige eines Hausbesitzers, der angibt in Notwehr auf einen Einbrecher geschossen zu haben. Vom Täter und seinem Komplizen fehlt aber jede Spur, auch eindeutige Blutspuren fehlen.
...
Der Notruf bei der Polizei ging Montagabend, kurz nach 22.30 Uhr ein. Ein 42 Jähriger zeigte einen Einbruchsdiebstahl in sein Haus in Wagna an, dabei seien auch Schüsse gefallen sein, schilderte er. Die Polizei stand kurz darauf mit einem Großaufgebot im Einsatz.
Hausbesitzer spricht von Schussabgabe
Am mutmaßlichen Tatort angekommen trafen die Beamten allerdings nur auf den 42-Jährigen, der alleine im besagten Haus wohnt. Er wies leichte Verletzungen am Hals und an den Händen auf. Bei seiner Befragung gab der Mann an, dass er kurz zuvor zwei Einbrecher vor seinem Haus gestellt habe. Dabei sei es zu einer Rangelei mit den männlichen Tätern gekommen. In weiterer Folge – so der 42-Jährige – habe er mit einer Pistole in Notwehr auf einen der Täter geschossen habe.
Den Angaben des Hausbesitzers zufolge sei einer der Täter im Hüft- bzw. Bauchbereich getroffen worden. Mit gegenseitiger Unterstützung seien die beiden Männer schließlich zu Fuß geflüchtet, so schilderte der 42-Jährige die Geschehnisse gegenüber die Polizei.
Keine Verdächtigen und keine Blutspuren
Eine sofort eingeleitete Fahndung nach den beiden nicht näher beschriebenen Tätern verlief ohne Erfolg, obwohl mehrere Polizeistreifen und Spezialkräfte unter Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera daran teilnahmen. Auch Intensivkontrollen im Grenzbereich zu Slowenien brachten keine näheren Erkenntnisse.
Die Pistole, mit der der 42-Jährige geschossen hatte und die er laut Polizei rechtmäßig besaß, wurde sichergestellt und es konnten Ohrenzeugen ausfindig gemacht werden, die zumindest die Schussabgabe bestätigen konnten. Auch wurde noch in den Nachtstunden eine leere Patronenhülse in der Wiese des Einfamilienhauses sichergestellt.
Dennoch wirft der Fall einige Fragen auf: Denn nicht nur die Täter, auch ...."
Falls sich die Sache wirklich so zugetragen hat, meine Fragen dazu:
Die legal besessene Waffe aus dem der Schussabgabe erfolgte wurde dem Besitzer ja abgenommen.
Darf die Waffenbesitzerin, der Waffenbesitzer, gesetzt den Fall er hat mehrere davon diese weiterhin zur Notwehr behalten, bereithalten (Der, oder die Einbrecher könnten aus Rache oder welchen Gründen auch immer, zurückkehren)?
---
Muss die Spurensicherung etwas finden, um den Mann Glauben schenken zu können?
---
Wann erhält der Waffenbesitzer seine Waffe(n) im Normalfall wieder?
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Frage im Zusammenhang mit der Abnahme der Waffe.
https://steiermark.orf.at/stories/3300480/
"Anzeige eines Hausbesitzers, der angibt in Notwehr auf einen Einbrecher geschossen zu haben. Vom Täter und seinem Komplizen fehlt aber jede Spur, auch eindeutige Blutspuren fehlen.
...
Der Notruf bei der Polizei ging Montagabend, kurz nach 22.30 Uhr ein. Ein 42 Jähriger zeigte einen Einbruchsdiebstahl in sein Haus in Wagna an, dabei seien auch Schüsse gefallen sein, schilderte er. Die Polizei stand kurz darauf mit einem Großaufgebot im Einsatz.
Hausbesitzer spricht von Schussabgabe
Am mutmaßlichen Tatort angekommen trafen die Beamten allerdings nur auf den 42-Jährigen, der alleine im besagten Haus wohnt. Er wies leichte Verletzungen am Hals und an den Händen auf. Bei seiner Befragung gab der Mann an, dass er kurz zuvor zwei Einbrecher vor seinem Haus gestellt habe. Dabei sei es zu einer Rangelei mit den männlichen Tätern gekommen. In weiterer Folge – so der 42-Jährige – habe er mit einer Pistole in Notwehr auf einen der Täter geschossen habe.
Den Angaben des Hausbesitzers zufolge sei einer der Täter im Hüft- bzw. Bauchbereich getroffen worden. Mit gegenseitiger Unterstützung seien die beiden Männer schließlich zu Fuß geflüchtet, so schilderte der 42-Jährige die Geschehnisse gegenüber die Polizei.
Keine Verdächtigen und keine Blutspuren
Eine sofort eingeleitete Fahndung nach den beiden nicht näher beschriebenen Tätern verlief ohne Erfolg, obwohl mehrere Polizeistreifen und Spezialkräfte unter Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera daran teilnahmen. Auch Intensivkontrollen im Grenzbereich zu Slowenien brachten keine näheren Erkenntnisse.
Die Pistole, mit der der 42-Jährige geschossen hatte und die er laut Polizei rechtmäßig besaß, wurde sichergestellt und es konnten Ohrenzeugen ausfindig gemacht werden, die zumindest die Schussabgabe bestätigen konnten. Auch wurde noch in den Nachtstunden eine leere Patronenhülse in der Wiese des Einfamilienhauses sichergestellt.
Dennoch wirft der Fall einige Fragen auf: Denn nicht nur die Täter, auch ...."
Falls sich die Sache wirklich so zugetragen hat, meine Fragen dazu:
Die legal besessene Waffe aus dem der Schussabgabe erfolgte wurde dem Besitzer ja abgenommen.
Darf die Waffenbesitzerin, der Waffenbesitzer, gesetzt den Fall er hat mehrere davon diese weiterhin zur Notwehr behalten, bereithalten (Der, oder die Einbrecher könnten aus Rache oder welchen Gründen auch immer, zurückkehren)?
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Muss die Spurensicherung etwas finden, um den Mann Glauben schenken zu können?
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Wann erhält der Waffenbesitzer seine Waffe(n) im Normalfall wieder?
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Zuletzt geändert von Ares am Di 8. Apr 2025, 22:39, insgesamt 3-mal geändert.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis
~~~
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- Glock1768
- .50 BMG
- Beiträge: 2526
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Es wird wahrscheinlich zu einem vorläufigen waffenverbot kommen (mit allen konsequenzen) und einer untersuchung durch den staatsanwalt in richtung notwehr ,.. erst bei bestätigung einer (angemessenen) notwehr kommen wbk und waffen wieder zurück
Finde ich auch nicht ok, auf der anderen seite … naja, schwierig … weil strenger massstab angesetzt wird
Man ist eigentlich unschuldig, bis schuld bewiesen … hier ist es umgekehrt
Finde ich auch nicht ok, auf der anderen seite … naja, schwierig … weil strenger massstab angesetzt wird
Man ist eigentlich unschuldig, bis schuld bewiesen … hier ist es umgekehrt
- nuovolemon
- .223 Rem
- Beiträge: 218
- Registriert: Di 27. Sep 2011, 12:37
- Wohnort: Wien
Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
In dubio pro reo …
ausser bei amtlichen briefzustellungen
oder bei waffeneinsatz
früher immer gelacht bezüglich den „zustellungen“ in amerikanischen Filmen/Serien
heute eher: warum sollen wegen 10% 90% in ihren Rechten beschnitten werden
aber ja, eussr
ausser bei amtlichen briefzustellungen
oder bei waffeneinsatz
früher immer gelacht bezüglich den „zustellungen“ in amerikanischen Filmen/Serien
heute eher: warum sollen wegen 10% 90% in ihren Rechten beschnitten werden
aber ja, eussr
9/.40SW
Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Erwächst dann daraus ein Anspruch auf Personenschutz bis zur Wiederausfolgung?
--
Wäre das nicht ein Thema für den Waffenführerschein?
--
Wäre das nicht ein Thema für den Waffenführerschein?
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Dulce bellum inexpertis
Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Was?
Was hat ein Kriminalfall mit dem Waffenführerschein zu tun?
Was hat ein Kriminalfall mit dem Waffenführerschein zu tun?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Notrufbumerang
Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Als Hinweis, dass sämtliche Waffen- selbst im berechtigten Einsatzfall komplett eingezogen werden und die Rückgabe erst (wenn überhaupt) zu einem Zeitpunkt x erfolgen wird.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Na ja, es ist doch besser ich informiere umgehend die Behörde, bzw. die Rettung über den Gebrauch der Waffe. Was passiert weiterhin, wenn der arme Teufel irgendwo hilflos verblutet? Mit "der ist ja selber Schuld" wird es dann wohl nicht getan sein.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Dulce bellum inexpertis
Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Für die Notwehr braucht es aber zuerst ein Delikt (hier: Körperverletzung), aber wenn der Verletzte fehlt, wird sich der Staatsanwalt mit der Ermittlung schwertun.Glock1768 hat geschrieben: ↑Di 8. Apr 2025, 22:32Es wird wahrscheinlich zu einem vorläufigen waffenverbot kommen (mit allen konsequenzen) und einer untersuchung durch den staatsanwalt in richtung notwehr ,.. erst bei bestätigung einer (angemessenen) notwehr kommen wbk und waffen wieder zurück
Finde ich auch nicht ok, auf der anderen seite … naja, schwierig … weil strenger massstab angesetzt wird
Man ist eigentlich unschuldig, bis schuld bewiesen … hier ist es umgekehrt
Verzwickter Fall.
Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Er wies leichte Verletzungen am Hals und an den Händen auf.
Sollte eindeutig und ausreichend sein.
Ein für einen guten Anwalt sicherlich ein leichtes.
Den brauchst du sowieso bei einer Konfrontation mit Waffengebrauch. Es wurden schon Personen bei einer Tötung freigesprochen wenn es Notwehr ist.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Gebe Dir recht, ich meinte aber den verletzten Angreifer. Wenn der nicht greifbar ist, und es keine Blutspuren gibt, fehlt es unter Umständen sogar an der Körperverletzung (am Angreifer), die ich mit Notwehr rechtfertigen muss.AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 9. Apr 2025, 08:25Er wies leichte Verletzungen am Hals und an den Händen auf.
Sollte eindeutig und ausreichend sein.
Ein für einen guten Anwalt sicherlich ein leichtes.
Den brauchst du sowieso bei einer Konfrontation mit Waffengebrauch. Es wurden schon Personen bei einer Tötung freigesprochen wenn es Notwehr ist.
Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Er war doch so ehrlich und hat Anzeige erstattet.Snoop hat geschrieben: ↑Mi 9. Apr 2025, 08:30Gebe Dir recht, ich meinte aber den verletzten Angreifer. Wenn der nicht greifbar ist, und es keine Blutspuren gibt, fehlt es unter Umständen sogar an der Körperverletzung (am Angreifer), die ich mit Notwehr rechtfertigen muss.AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 9. Apr 2025, 08:25Er wies leichte Verletzungen am Hals und an den Händen auf.
Sollte eindeutig und ausreichend sein.
Ein für einen guten Anwalt sicherlich ein leichtes.
Den brauchst du sowieso bei einer Konfrontation mit Waffengebrauch. Es wurden schon Personen bei einer Tötung freigesprochen wenn es Notwehr ist.
Was soll er denn noch tun?
Alles andere liegt nicht in seinem Ermessen.
Er hat alles richtig gemacht.
Da kann man ihm sicherlich keinen Strick daraus drehen. Ein Anwalt ist immer zu zuziehen, auch wenn es eindeutig erscheint.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Irgendwo, ...ich glaube mich zu erinnern, etwas hier im Forum gelesen zu haben, könnte mich aber auch irren... hab ich einmal gelesen, dass jemand bei einem vorläufigen Waffenverbot eine Schusswaffe wegen "Verteidigungsnotstand" bis zum endgültigen Urteil einbehalten hat und das rechtes war. Dazu gab es ein Urteil. Vielleicht erinnert sich jemand daran oder kennt die Quelle aus dem RIS.
Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....
Nach einer solchen Schussabgabe würde ich immer die Exekutive verständigen.
Es wurde eine Straftat verübt/versucht, er Betroffene muss zwar nicht, kann aber jedenfalls Anzeige erstatten.
Und wenn ein Dritter den Schuss hört und die Exekutive verständigt und diese nachschaut, erzeugt das ein komisches Licht, in dem ich als Waffenbesitzer nicht stehen möchte (wie jemand, der beim Putzen in die Wand schießt und dessen Zuverlässigkeit dann in Frage steht).
Ich bin ganz bei @AUG-Andy - der Mann hat alles richtig gemacht.