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Waffenrelevante meldepflichtige Teile bei Kat. C
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenrelevante meldepflichtige Teile bei Kat. C
Hallo, hätte eine Frage:
Welche Teile sind bei Kat. C meldepflichtig? - nur Lauf und Verschluss? Oder auch noch andere Teile? - (Zb Hülse, Magazin, ... )
Vom Verschluss sind wiederum alle Teile Meldepflichtig oder nur manche? Und wenn nur manche dann welche? Vielen, vielen Dank für die Antworten. Kenne mich da leider zu wenig aus und möchte nichts falsches kaufen. Auf Waffegebraucht und den anderen Waffenseiten werden nämlich oft Ersatzteile verkauft und ich will nichts unerlaubtes unabsichtlich kaufen. Es geht um einen K31 und einen K98. Danke
Welche Teile sind bei Kat. C meldepflichtig? - nur Lauf und Verschluss? Oder auch noch andere Teile? - (Zb Hülse, Magazin, ... )
Vom Verschluss sind wiederum alle Teile Meldepflichtig oder nur manche? Und wenn nur manche dann welche? Vielen, vielen Dank für die Antworten. Kenne mich da leider zu wenig aus und möchte nichts falsches kaufen. Auf Waffegebraucht und den anderen Waffenseiten werden nämlich oft Ersatzteile verkauft und ich will nichts unerlaubtes unabsichtlich kaufen. Es geht um einen K31 und einen K98. Danke
Suche Mossberg MVP Patrol in .223 Falls wer seine verkaufen würde bzw. wen kennt der eine hat, bitte bei mir melden Vielen Dank!
Re: Waffenrelevante meldepflichtige Teile bei Kat. C
Es gilt für alle Schusswaffen gleich § 2 Abs 2 WaffG, es gibt darin keine Einschränkungen nur für gewisse Kategorien:
Edit, zur Klarstellung: Verschluss ist der Verschlusskörper selbst, nicht das "Innenleben" wie Schlagbolzen. Bei einem Enfield-Verschluss (No. 1 und No. 4 jetzt gemeint) ist hingegen beispielsweise der abschraubbare Verschlusskopf das waffenrechtlich relevante Teil, nicht aber der Korpus selbst.Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffenrelevante meldepflichtige Teile bei Kat. C
Danke Promo. Das Gesetzt kenne ich. Aber blicke trotzdem nicht zu 100% durch. Welches Gehäuse und welcher Rahmen bei Lat C??? Ich meinte jetzt aber speziell Kat C für einen K31 ind k98 Repetierer. Da ist der Rahmen bzw das Gehäuse wahrscheinlich egal oder irre ich mich da? Wer weis welche Teile bzw Teile der Teile das bei diesen 2 Repetierern sind? Danke vielmals.
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Re: Waffenrelevante meldepflichtige Teile bei Kat. C
Ist das wirklich so? Wo ist der Unterschied zwischen einer Systemhülse eines Enfield und einer Last tragenden Kammer ohne Verschlusskopf? Die Belastung ist bei beiden Teilen ident, da sie zusammen ein geschlossenes System bilden. Auf der Roadshow wurde doch seitens BMI gesagt, dass eine K98 Hülse gasdruckbelastet ist. Mechanisch wäre demnach eine Kammer eines Enfield ebenfalls gasdruckbelastet.
Re: Waffenrelevante meldepflichtige Teile bei Kat. C
Das Thema gasdruckbelastet und Gehäuse ist leider auch ein formaljuristischer Balaceakt und sogar unter Sachverständigen ein Streitpunkt. Der Eine argumentiert, dass beispielsweise beim K98k kein Gasdruck direkt am System anliegt (sich nur der Verschluss im System gegen den Gasdruck abstützt), der andere argumentiert mit gasdruckbelastet gegenüber gasdruckbeaufschlagt, noch einer hält ein Mauser 98 System sehr wohl für gasdruckbelastet und damit waffenrechtlich relevant iSd § 2 WaffG. Eine Auflösung diesbezüglich wird leider erst vorliegen, wenn es entweder Judikatur gibt (was vermutlich nicht der Fall sein wird, da eine unterlassene Meldung diesbezüglich eine Verwaltungsübertretung ist, und daher dann eher unwahrscheinlich vor Gericht landet), oder das Gesetz geändert wird.
Für dein eigentliches Ansinnen: eine Systemhülse für einen K98k oder einen K31 zu kaufen um es als Ersatzteil vorrätig zu haben, das halte ich für unsinnig. Mal davon abgesehen, dass ein Tausch der Systemhülse bei Ordonnanzwaffen durch Laien im Regelfall nicht durchführbar ist. Gemischt mit der oben geschilderten möglichen Grauzone würde ich diesfalls einfach dann die Finger von solchen Ersatzteilen lassen.
Für dein eigentliches Ansinnen: eine Systemhülse für einen K98k oder einen K31 zu kaufen um es als Ersatzteil vorrätig zu haben, das halte ich für unsinnig. Mal davon abgesehen, dass ein Tausch der Systemhülse bei Ordonnanzwaffen durch Laien im Regelfall nicht durchführbar ist. Gemischt mit der oben geschilderten möglichen Grauzone würde ich diesfalls einfach dann die Finger von solchen Ersatzteilen lassen.
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Re: Waffenrelevante meldepflichtige Teile bei Kat. C
Wieso soll er die Finger davon lassen? Er kann es ja vorsichtshalber melden. Mehr als dass der Sachbearbeiter sagt "brauch ma net" kann ja nicht passieren, oder wie seh ich das? Kat C ist ja sowieso im Grunde frei ab 18...?
Re: Waffenrelevante meldepflichtige Teile bei Kat. C
Ich rede von Systemhülsen von Repetierern.
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Re: Waffenrelevante meldepflichtige Teile bei Kat. C
welcher sachbearbeiter?
ich nehm als waffenhaenlder meldungen kat C entgegen
wenn bei mir a kunde a §33 meldung fuer a gasdruckbelastetes gehaeuse einer Kat C waffe mit der nummer 1234567 beauftragt dann trag ich ihm die ein.
das einzige das ich wissen muss ist der vorbeseitzer bzw die bisherige ZWR registrierungsnummer
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)
info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.
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Re: Waffenrelevante meldepflichtige Teile bei Kat. C
Stimmt hab ich vergessen, dass das der Waffenhandel macht. Wurscht. Einfach eintragen und gut ist. Vorbesitzer weiß man ggf. Die Frage ist, was passiert, wenn so ein Trumm nie im ZWR drinnen war? Weil keine Nummer drauf war? Weil...?DOUBLEACTION hat geschrieben: ↑Mi 9. Apr 2025, 10:41welcher sachbearbeiter?
ich nehm als waffenhaenlder meldungen kat C entgegen
wenn bei mir a kunde a §33 meldung fuer a gasdruckbelastetes gehaeuse einer Kat C waffe mit der nummer 1234567 beauftragt dann trag ich ihm die ein.
das einzige das ich wissen muss ist der vorbeseitzer bzw die bisherige ZWR registrierungsnummer
Re: Waffenrelevante meldepflichtige Teile bei Kat. C
Toleranzerlass
wenn DER der die Meldung unterlassen hat sie nachmeldet bevor seitens der behörde in der sache ermittelt wird, dann passiert dem nix.
Wenn derjenige allerdings das nicht im ZWR gemeldete kat C teil verkauft und der neue besitzer meldet als erster ins ZWR ein dann besteht die theoretische moeglichkeit dass die behoerde gegen den vorbesitzer vorgeht.
dieser vorbesitzer muss bei der kat C meldung mit seinen personendaten eingetragen werden sonst gehts ned was einzutragen was noch nie drin war.
mir sind jedoch derartige verfolgungshandlungen gegen nichet meldende vorbesitzer nicht bekannt.
waffenteile ohne nummern koennen seit der neuen waffenkennzeichnungsverordnung die vor ein paar jahren erlassen wurde nimmer ueberlassen werden. betrifft zwar nur neuen ueberlassungen, aber auch eine NEUeintragung solcher teile ins ZWR ist seitdem nicht mehr statthaft.
hier muesste a nummerierung laut waffenkennzeichnungsverordnung angebracht werden bevor ins ZWR erfasst werden kann. is aber auch keine hexerei.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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