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Schweizer Waffenrecht - Leihweise Angabe an Unmündige

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rhodium
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Schweizer Waffenrecht - Leihweise Angabe an Unmündige

Beitrag von rhodium » Sa 3. Mai 2025, 00:26

Bin heute gerade über diese Schweizer Regelung gestolpert. Finde ich einigermaßen kreativ und wäre mir in dieser Form in Österreich nicht bekannt:

https://www.softgun.ch/shop/bilder/DOCU ... ERTRAG.pdf

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