Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 13:43
Trijikon hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 13:35
Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 13:28
Was wird da für eine Stuss verbreitet. Versand von Waffen oder Munition war auch bis jetzt weder von Händler an Privat, noch von Privat an Privat legal möglich. Von daher ändert sich dabei einmal gar nichts und falls jemand hier Waffen oder Munition von Privat an Privat per Versand praktiziert hat war es schlicht illegal.
Und wo steht das genau so und nicht in einem feuchten Traum gedeutet?
LG Wolfgang
Du hast recht es gibt glaube ich keinen expliziten Punkt im Gesetz. Aber ich muss ja vor dem Kauf über einen Amtlichen Lichtbildausweis feststellen ob die Person berechtigt ist die besagte Waffe bzw. Kategorie zu kaufen. Mir stellt sich die Frage wie dies über einen Versand machbar sein soll. Das Lichtbild abgleichen ist ja nur Persönlich möglich.
Den gibt es defintiv nicht.
Abgleichen musst du gar nichts,du lässt dir nen Ausweis per Mail schicken und gut ist.
Solange die Adresse an die du schickst auf den gleichen Namen läuft,ist ja alles safe.
Und man versendet sowieso immer mit dem Zusatzpunkt "Eigenhändig",da muss sich der Empfänger beim Postboten sowieso ausweisen um das Paket zu erhalten.
Und die Überprüfung ob der Käufer ein Waffenverbot hat,kannst du als privater Verkäufer ja auch Vorort sowieso nicht machen.
Dafür ist die Behörde im Nachgang zuständig.
Deshalb verkaufen viele selbst KatC Wafffen nur an Leute mit WBK.(Wobei auch dies keine Sicherheit darstellt,der Käufer könnte ja bevor er seine Karte physisch abgeben musste diese auch einfach "verloren" haben.)