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von fast12 » Fr 20. Jun 2025, 13:41
ich finde es spannend was hier alles interpretiert wird, bevor überhaupt die meisten den Vorentwurf gesehen hat. Wichtig ist es, sich jetzt nicht auf die paar Punkte zu reduzieren, die medial kolportiert werden:
Aktuell sieht es wohl so aus: Waffen, die man bisher per BESCHEID (=WBK) besitzen durfte, müssen in Zukunft alle 8 Jahre neu beantragt und genehmigt werden. Die alten Bescheide (WBKs) werden dadurch ausgehebelt, dass man für die für den Besitz des Altbestands notwendigen Berechtigungen eine neue WBK braucht.
Zusätzlich und unabhängig davon werden die Anforderungen für den §25 erhöht (mehrstufige Psycho-Tests etc.).
Die Anzahl der Waffenbesitzer wird sich signifikant reduzieren (weil sich viele die verschärften §25 Tests nicht antun bzw. leisten wollen).
Die bestehenden Waffenbesitzer, die die regelmäßigen, deutlich aufwändigeren und teureren Verlässlichkeitsüberprüfungen schaffen, werden deutlich weniger Waffen haben, weil bei der "WBK-Verlängerung" nach 8 Jahren plötzlich nur noch 2 (statt vorher zB 10) Plätze genehmigt werden.
Dazu kommt noch, dass alleine eine Anzeige ausreicht um ein sofortiges Waffenverbot zu bekommen.
Dazu die Verschärfungen aus dem alten Entwurf - zB Griffstücke waffenrelevant, Leuchtpistolen werden Waffen, kein Handel mehr Privat zu Privat, neue Beschränkungen beim Kauf von Munition, stark verkürzte Meldefristen, deutliches Anheben der Strafen für kleine, ungefährliche Überschreitungen (zB zu späte Meldungen...).
Insgesamt eine extreme Verschärfung des Waffenrecht, das sowohl die Anzahl der Waffenbesitzer als auch die Anzahl der Waffen im Privatbesitz signifikant reduzieren wird. Je nachdem wie die Details aussehen, vemutlich der größte Einschnitt in den privaten Waffenbesitz in der zweiten Republik...