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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Und schon beginnt die nächste Runde unterschwelliger Wahlwerbung für die FPÖ.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich wüsste gerne, aus welcher Quelle heute.at den Satz "Die Waffenbesitzkarte wird für Erstbesitzer auf acht Jahre befristet" geschöpft hat.GoodReason hat geschrieben: ↑Sa 21. Jun 2025, 22:23https://www.heute.at/s/oesterreicher-st ... -120114827
Bravo, Gerhard!
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wahrscheinlich ist hier die „neuausstellung“ eine „erstausstellung“
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn Du eine andere relevante Partei weißt, die den privaten Schusswaffenbesitz nicht verschärfen will, immer raus damit.
trenck
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn es nur die Erstaustellungen beträfe, könnte ich mir schon vorstellen dass das alles leichter durchgeht, da ja die alten Bescheide anzufassen wohl rechtlich ein wenig heikel wäre.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Im Text steht "Erstbesitzer".
Zuletzt geändert von Mag Dump am So 22. Jun 2025, 11:49, insgesamt 2-mal geändert.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich stelle einen Sachverhalt fest.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑So 22. Jun 2025, 11:28Du schreibst, als ob das was schlechtes wäre.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die Waffenbesitzkarte ist kein Mietvertrag.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑So 22. Jun 2025, 11:23Wenn es nur die Erstaustellungen beträfe, könnte ich mir schon vorstellen dass das alles leichter durchgeht, da ja die alten Bescheide anzufassen wohl rechtlich ein wenig heikel wäre.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Du willst damit sagen, dass ein Mietvertrag schwieriger zum aufkündigen wäre, als ein rechtskräftig gewordener Bescheid?Mag Dump hat geschrieben: ↑So 22. Jun 2025, 11:47Die Waffenbesitzkarte ist kein Mietvertrag.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑So 22. Jun 2025, 11:23Wenn es nur die Erstaustellungen beträfe, könnte ich mir schon vorstellen dass das alles leichter durchgeht, da ja die alten Bescheide anzufassen wohl rechtlich ein wenig heikel wäre.
- Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Darf man sich mit einer Schüssel Popcorn dazugesellen während ihr um des Kaisers Bart diskutiert?



Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die vielversprechendeste Vorgehensweise wäre: (1) Informieren (2) Nachdenken (3) Kommentieren.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑So 22. Jun 2025, 11:56Du willst damit sagen, dass ein Mietvertrag schwieriger zum aufkündigen wäre, als ein rechtskräftig gewordener Bescheid?Mag Dump hat geschrieben: ↑So 22. Jun 2025, 11:47Die Waffenbesitzkarte ist kein Mietvertrag.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑So 22. Jun 2025, 11:23Wenn es nur die Erstaustellungen beträfe, könnte ich mir schon vorstellen dass das alles leichter durchgeht, da ja die alten Bescheide anzufassen wohl rechtlich ein wenig heikel wäre.
Zuletzt geändert von Mag Dump am So 22. Jun 2025, 12:33, insgesamt 2-mal geändert.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wer wollte Dich daran hindernSteppenwolf hat geschrieben: ↑So 22. Jun 2025, 12:18Darf man sich mit einer Schüssel Popcorn dazugesellen während ihr um des Kaisers Bart diskutiert?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Nur heiße Luft......


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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Gut gebrüllt Löwe.Mag Dump hat geschrieben: ↑So 22. Jun 2025, 12:31Die vielversprechendeste Vorgehensweise wäre: (1) Informieren (2) Nachdenken (3) Kommentieren.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑So 22. Jun 2025, 11:56Du willst damit sagen, dass ein Mietvertrag schwieriger zum aufkündigen wäre, als ein rechtskräftig gewordener Bescheid?Mag Dump hat geschrieben: ↑So 22. Jun 2025, 11:47Die Waffenbesitzkarte ist kein Mietvertrag.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑So 22. Jun 2025, 11:23
Wenn es nur die Erstaustellungen beträfe, könnte ich mir schon vorstellen dass das alles leichter durchgeht, da ja die alten Bescheide anzufassen wohl rechtlich ein wenig heikel wäre.
Zu (1) würde ich beim paragr. 69 AVG beginnen
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