Der war gut, so beginnt der Tag für mich mit einem LächelnPlinker hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 00:30Entschuldigung, hin und wieder habe ich die fixe Idee das wir vor dem Gesetz alle gleich sind.

Der war gut, so beginnt der Tag für mich mit einem LächelnPlinker hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 00:30Entschuldigung, hin und wieder habe ich die fixe Idee das wir vor dem Gesetz alle gleich sind.
...weil unrechtmäßiger Waffenbesitz sowohl eine Straftat darstellt als auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen kann(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Das führt dann zumindest dazu dass weniger Leute sich wegen Burnout krankschreiben lassen. Die arbeiten dann halt weiter und saufen, wie in der guten alten Zeit.balahu hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 20:30 ...
Wenn jemand ein Burn-out hat ist er wohl auch eindeutig nicht in der Lage dazu Waffen zu besitzen oder Auto zu fahren.
Diese Daten gehören zusammengespielt in eine Datenbank sodass ein Psychologe der jemand überprüft auch weiss, dass derjenige evt von zwei Jahren bei der Stellung aus psychischen Gründen nicht genommen wurde, oder jemand aus psychischen Gründen kein Fahrzeug mehr Lenken darf.
Das ist doch das mindeste.
Und das ist vollständig im öffentlichen Interesse.
Eine wirklich sehr sehr gute Runde.
Jemand mit Burn-out Syndrom kann keine Waffen besitzen oder Auto fahren? Na servas, du kennst dich aus.balahu hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 20:30Wenn jemand ein Burn-out hat ist er wohl auch eindeutig nicht in der Lage dazu Waffen zu besitzen oder Auto zu fahren.Mag Dump hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 18:03Wenn ich das richtig verstehe, hat das ja auch niemand vor. Der Ablauf wäre dann folgender:oJo hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 17:54 Es ist völlig sinnbefreit, dass ein Referent der Behörde irgendwelche Ergebnisse von der Stellung auswertet. Genauso wie diese ja auch keine psychologischen Befunde zu interpretieren haben, sondern das eben Aufgabe der Psychologen ist.
(1) Stellungskommission ortet eine psychologische Auffälligkeit, d.h jemand fällt dort auf, wird entsprechend genauer untersucht, und dann gibt es ein Resultat, also eine Auswertung durch den Heerespsychologen.
(2) Psychologische Testung für die WBK: Resultat, also Auswertung, durch den Psychologen.
Der Referent hat dann Vorgaben, unter welchen Bedingungen er die WBK ausstellen darf, und unter welchen nicht. Auswerten tut er gar nix. So wie die Behörde ja auch nichts auswertet, wenn sie jemandem die WBK nicht ausstellt, der ein negatives Gutachten vorlegt.
Diese Daten gehören zusammengespielt in eine Datenbank sodass ein Psychologe der jemand überprüft auch weiss, dass derjenige evt von zwei Jahren bei der Stellung aus psychischen Gründen nicht genommen wurde, oder jemand aus psychischen Gründen kein Fahrzeug mehr Lenken darf.
Das ist doch das mindeste.
Und das ist vollständig im öffentlichen Interesse.
Durchaus interessante Ansicht bei der Stellung kommt raus jemand stellt eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit dar bzw. steht kurz davor eine Straftat zu begehen, und den lassen wir dann noch frei rumlaufen? - Und was machen wir mit denen die eben keine Gefahr darstellen, weil sie beispielwiese Waschzwang etc. haben? - Es gibt übrigens einen eigene Verordnung (EU) 2016/679 dazu...mr_gjet hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 08:51 Weil das Datenschutz-Argument immer wieder kommt:
Erstens kann die Behörde da sicher schnell mit Paragraph 2 argumentieren:
...weil unrechtmäßiger Waffenbesitz sowohl eine Straftat darstellt als auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen kann(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Zweitens kann man das ganze auch DSGVO Konform gestalten, so wie es auch derzeit bei anderenm behördlichem Datenaustausch passieren sollte, und teilweise auch schon tut. Also der Abfragende bekommt nur "ein grünes Häkchen" von der Stellungskommision, oder eben nicht. und Der Antragsteller der WBK muss sich dann mit der Stellungskommission auseinander setzen und das Problem dort klären... der Referent im Waffenreferat sieht nur: "Computer sagt nein" ...
lg
markus
Sollte nicht.oJo hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 14:12Jemand mit Burn-out Syndrom kann keine Waffen besitzen oder Auto fahren? Na servas, du kennst dich aus.balahu hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 20:30Wenn jemand ein Burn-out hat ist er wohl auch eindeutig nicht in der Lage dazu Waffen zu besitzen oder Auto zu fahren.Mag Dump hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 18:03Wenn ich das richtig verstehe, hat das ja auch niemand vor. Der Ablauf wäre dann folgender:oJo hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 17:54 Es ist völlig sinnbefreit, dass ein Referent der Behörde irgendwelche Ergebnisse von der Stellung auswertet. Genauso wie diese ja auch keine psychologischen Befunde zu interpretieren haben, sondern das eben Aufgabe der Psychologen ist.
(1) Stellungskommission ortet eine psychologische Auffälligkeit, d.h jemand fällt dort auf, wird entsprechend genauer untersucht, und dann gibt es ein Resultat, also eine Auswertung durch den Heerespsychologen.
(2) Psychologische Testung für die WBK: Resultat, also Auswertung, durch den Psychologen.
Der Referent hat dann Vorgaben, unter welchen Bedingungen er die WBK ausstellen darf, und unter welchen nicht. Auswerten tut er gar nix. So wie die Behörde ja auch nichts auswertet, wenn sie jemandem die WBK nicht ausstellt, der ein negatives Gutachten vorlegt.
Diese Daten gehören zusammengespielt in eine Datenbank sodass ein Psychologe der jemand überprüft auch weiss, dass derjenige evt von zwei Jahren bei der Stellung aus psychischen Gründen nicht genommen wurde, oder jemand aus psychischen Gründen kein Fahrzeug mehr Lenken darf.
Das ist doch das mindeste.
Und das ist vollständig im öffentlichen Interesse.
Das ist wieder richtig, typisch österreichisch….Steppenwolf hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 07:09Der war gut, so beginnt der Tag für mich mit einem LächelnPlinker hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 00:30Entschuldigung, hin und wieder habe ich die fixe Idee das wir vor dem Gesetz alle gleich sind.
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In einem russischen Dorf kauft ein Bauer eine Kuh. Sein Nachbar, ebenfalls Bauer, betet daraufhin zu Gott: „Lieber Gott, mein Nachbar hat eine Kuh gekauft. Ich hingegen habe keine Kuh. Ich bitte Dich, hilf mir”. Gott antwortet ihm: „Ich habe Dein Gebet gehört. Was kann ich für Dich tun?” Darauf der Bauer: „Töte die Kuh meines Nachbarn”.
NeinExitus hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 22:03Das ist wieder richtig, typisch österreichisch….Steppenwolf hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 07:09Der war gut, so beginnt der Tag für mich mit einem Lächeln![]()
Erkennt ihr euch in folgendem wieder?
In einem russischen Dorf kauft ein Bauer eine Kuh. Sein Nachbar, ebenfalls Bauer, betet daraufhin zu Gott: „Lieber Gott, mein Nachbar hat eine Kuh gekauft. Ich hingegen habe keine Kuh. Ich bitte Dich, hilf mir”. Gott antwortet ihm: „Ich habe Dein Gebet gehört. Was kann ich für Dich tun?” Darauf der Bauer: „Töte die Kuh meines Nachbarn”.
Stelle ich mir als reichlich viel Arbeit vor wenn man jetzt alle bestehenden WBK Besitzer nachträglich überprüfen sollte?Zweitens kann man das ganze auch DSGVO Konform gestalten, so wie es auch derzeit bei anderenm behördlichem Datenaustausch passieren sollte, und teilweise auch schon tut. Also der Abfragende bekommt nur "ein grünes Häkchen" von der Stellungskommision, oder eben nicht. und Der Antragsteller der WBK muss sich dann mit der Stellungskommission auseinander setzen und das Problem dort klären... der Referent im Waffenreferat sieht nur: "Computer sagt nein" ...
Dieser elende, sinnlose Neid!AUG-andy hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 22:09NeinExitus hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 22:03Das ist wieder richtig, typisch österreichisch….Steppenwolf hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 07:09Der war gut, so beginnt der Tag für mich mit einem LächelnPlinker hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 00:30
Entschuldigung, hin und wieder habe ich die fixe Idee das wir vor dem Gesetz alle gleich sind.
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Erkennt ihr euch in folgendem wieder?
In einem russischen Dorf kauft ein Bauer eine Kuh. Sein Nachbar, ebenfalls Bauer, betet daraufhin zu Gott: „Lieber Gott, mein Nachbar hat eine Kuh gekauft. Ich hingegen habe keine Kuh. Ich bitte Dich, hilf mir”. Gott antwortet ihm: „Ich habe Dein Gebet gehört. Was kann ich für Dich tun?” Darauf der Bauer: „Töte die Kuh meines Nachbarn”.
Es sollte keine Ausnahmen geben. Für niemanden.
Es geht ja nicht gegen den Jäger an sich, bitte da etwas mehr über den Tellerrand schauen.Exitus hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 22:19Dieser elende, sinnlose Neid!AUG-andy hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 22:09NeinExitus hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 22:03Das ist wieder richtig, typisch österreichisch….Steppenwolf hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 07:09
Der war gut, so beginnt der Tag für mich mit einem Lächeln![]()
Erkennt ihr euch in folgendem wieder?
In einem russischen Dorf kauft ein Bauer eine Kuh. Sein Nachbar, ebenfalls Bauer, betet daraufhin zu Gott: „Lieber Gott, mein Nachbar hat eine Kuh gekauft. Ich hingegen habe keine Kuh. Ich bitte Dich, hilf mir”. Gott antwortet ihm: „Ich habe Dein Gebet gehört. Was kann ich für Dich tun?” Darauf der Bauer: „Töte die Kuh meines Nachbarn”.
Es sollte keine Ausnahmen geben. Für niemanden.
Nur weil es eine Ausnahme für Jäger gibt, wird euch nicht mehr weggenommen.
Anstatt sich zu bemühen um ebenfalls was zu bekommen, ist euch lieber niemand kriegt was.
Das ist doch bescheuert!
Es ist mehr als offensichtlich dass dir NICHT bewusst ist, dass der Begriff "Burn-Out" ein verallgemeinender ist.balahu hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 20:30 Wenn jemand ein Burn-out hat ist er wohl auch eindeutig nicht in der Lage dazu Waffen zu besitzen oder Auto zu fahren.
Diese Daten gehören zusammengespielt in eine Datenbank sodass ein Psychologe der jemand überprüft auch weiss, dass derjenige evt von zwei Jahren bei der Stellung aus psychischen Gründen nicht genommen wurde, oder jemand aus psychischen Gründen kein Fahrzeug mehr Lenken darf.
Das ist doch das mindeste.
Und das ist vollständig im öffentlichen Interesse.