Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Master-chief1000
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 143
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 12. Jul 2025, 23:27

Da wirds ja direkt interessant den Fischereiaufsichtskurs und die Prüfung abzulegen. Scheint ja anscheinend so ziemlich die günstigste und zeitlich am wenigsten aufwändige Möglichkeit zum Waffenpass zu sein.

Benutzeravatar
Markus_H
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 506
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 12:24
Wohnort:

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Beitrag von Markus_H » So 13. Jul 2025, 08:00

Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 12. Jul 2025, 23:27 Da wirds ja direkt interessant den Fischereiaufsichtskurs und die Prüfung abzulegen. Scheint ja anscheinend so ziemlich die günstigste und zeitlich am wenigsten aufwändige Möglichkeit zum Waffenpass zu sein.
Einen WP werden nur bestellte Fischereiaufseher in gefährlichen Lagen bekommen.
Prüfung alleine reicht nicht, das ist nur die Vorraussetzung dafür bestellt zu werden.

Aufseher zu sein ist mit Pflichten verbunden die nicht daheim beim TFB Videos schauen erfüllt werden können.

Der Zeitaufwand ist quasi endlos, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst kann's in schweren Fällen auch Strafen geben und dann gibt's den WP nur nach Ermessen durch die Behörde. In meinen Augen keine stimmige Route wenn du in deinem Leben nicht ohnehin mit Fischerei beschäftigt bist.

Die günstigste Variante ist bei Justizwache/Exekutive anzuheuern. Da gibt's sogar Geld dafür :)

Master-chief1000
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 143
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Beitrag von Master-chief1000 » So 13. Jul 2025, 11:16

Markus_H hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 08:00
Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 12. Jul 2025, 23:27 Da wirds ja direkt interessant den Fischereiaufsichtskurs und die Prüfung abzulegen. Scheint ja anscheinend so ziemlich die günstigste und zeitlich am wenigsten aufwändige Möglichkeit zum Waffenpass zu sein.
Einen WP werden nur bestellte Fischereiaufseher in gefährlichen Lagen bekommen.
Prüfung alleine reicht nicht, das ist nur die Vorraussetzung dafür bestellt zu werden.

Aufseher zu sein ist mit Pflichten verbunden die nicht daheim beim TFB Videos schauen erfüllt werden können.

Der Zeitaufwand ist quasi endlos, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst kann's in schweren Fällen auch Strafen geben und dann gibt's den WP nur nach Ermessen durch die Behörde. In meinen Augen keine stimmige Route wenn du in deinem Leben nicht ohnehin mit Fischerei beschäftigt bist.

Die günstigste Variante ist bei Justizwache/Exekutive anzuheuern. Da gibt's sogar Geld dafür :)
So wie ich das weiter oben gelesen habe gibt es ein VwGH Urteil dazu das es grundsätzlich jedem Aufsichtsfischer zusteht.

Und zum Aufwand muss ich sagen das du für Leihen weit übertreibst :D ich habe selber einen Bekannten der vor 2 Jahren die Aufsichtsfischerprüfung gemacht hat. Der Kurs ist mehr als überschaubar und wenn man sich für die Thematik interessiert die Prüfung genauso. Und das tatsächliche anheuern war ein Anruf bei 2 lokalen Fischereiberechtigten wobei der zweite gesagt hat ja gerne haha. Zum Aufwand kann ich dir sagen das er sich bestimmt kein Bein ausreißt ich kenne auch keine Rechtsvorschrift die einem effektiv vorschreibt wieviel Zeit man dafür aufwenden muss.

ColtPhyton
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 44
Registriert: So 14. Apr 2024, 18:48

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Beitrag von ColtPhyton » So 13. Jul 2025, 15:17

Master-chief1000 hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 11:16
Markus_H hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 08:00
Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 12. Jul 2025, 23:27 Da wirds ja direkt interessant den Fischereiaufsichtskurs und die Prüfung abzulegen. Scheint ja anscheinend so ziemlich die günstigste und zeitlich am wenigsten aufwändige Möglichkeit zum Waffenpass zu sein.
Einen WP werden nur bestellte Fischereiaufseher in gefährlichen Lagen bekommen.
Prüfung alleine reicht nicht, das ist nur die Vorraussetzung dafür bestellt zu werden.

Aufseher zu sein ist mit Pflichten verbunden die nicht daheim beim TFB Videos schauen erfüllt werden können.

Der Zeitaufwand ist quasi endlos, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst kann's in schweren Fällen auch Strafen geben und dann gibt's den WP nur nach Ermessen durch die Behörde. In meinen Augen keine stimmige Route wenn du in deinem Leben nicht ohnehin mit Fischerei beschäftigt bist.

Die günstigste Variante ist bei Justizwache/Exekutive anzuheuern. Da gibt's sogar Geld dafür :)
So wie ich das weiter oben gelesen habe gibt es ein VwGH Urteil dazu das es grundsätzlich jedem Aufsichtsfischer zusteht.

Und zum Aufwand muss ich sagen das du für Leihen weit übertreibst :D ich habe selber einen Bekannten der vor 2 Jahren die Aufsichtsfischerprüfung gemacht hat. Der Kurs ist mehr als überschaubar und wenn man sich für die Thematik interessiert die Prüfung genauso. Und das tatsächliche anheuern war ein Anruf bei 2 lokalen Fischereiberechtigten wobei der zweite gesagt hat ja gerne haha. Zum Aufwand kann ich dir sagen das er sich bestimmt kein Bein ausreißt ich kenne auch keine Rechtsvorschrift die einem effektiv vorschreibt wieviel Zeit man dafür aufwenden muss.

Deine Waffenbehörde gibt dir gerne Auskunft darüber ob jeder beeideter Fischereiaufseher einen Anspruch auf Ausstellung eines WP hat. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nahezu unmöglich einen WP als Aufseher genehmigt zu bekommen.
Bitte ruf dort an und Informiere dich selber und berichte uns dann was momentan Stand der Dinge ist. Vielleicht sieht das deine Waffenbehörde anders würde uns sicher brennend Interessieren. Im Gegensatz zu dir habe ich schon so ein Gespräch geführt.

Master-chief1000
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 143
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen

Beitrag von Master-chief1000 » So 13. Jul 2025, 15:40

Ich glaube dir gerne das es diese Praxis gibt kein Thema. Wie gesagt ich find nur das Urteil spannend das weiter vorne im Thread gepostet wurde. Es liest sich so als wäre die erhöhte Gefährdung und wie ich finde damit Legitimation für einen WP grundsätzlich für Aufseher gegeben.

Antworten