Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
SectionThree
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 108
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Beitrag von SectionThree » Fr 18. Jul 2025, 09:34

combatmiles hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 09:08 da würd ich a nettes email schreiben auf welcher AKTUELL GÜLTIGEN RECHTSGRUNDLAGE die Dame das Stellungsblatt haben will... das möge sie mir bitte schriftlich mit zitiertem Paragraphen schreiben...
Glaub' mir, es widerspricht meiner Natur zutiefst, hier „freiwillig“ mehr zu tun, als ich eigentlich müsste. Es ist halt: Aktuell will ich etwas von der Behörde, und wenn ich mich hier auf einen Justament-Standpunkt zurückziehe, geht es sicher nicht schneller. Ich glaube zwar eigentlich nicht, dass sie meinen Antrag deswegen abweisen würden, aber prioritär behandeln sicher auch nicht, und dagegen kann man im Prinzip nichts tun.

Natürlich gibt es keine Rechtsgrundlage für diese Forderung. Das ist zumindest mir klar, aber im Wettstreit zwischen persönlichem Gerechtigkeitsempfinden und Pragmatismus hat halt letzterer noch einmal gewonnen …
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.

Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)

Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3173
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Beitrag von combatmiles » Fr 18. Jul 2025, 09:39

...und weil wir das immer so hinnehmen weil "wir ja was wollen" kommens damit immer durch...

Ich vergleich das immer mit dem Aggrotyp aus der Grundschule.. der macht auch solange weiter bis er mal eine drauf bekommt... (beispielhaft gesehen)
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

Benutzeravatar
SectionThree
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 108
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Beitrag von SectionThree » Fr 18. Jul 2025, 09:40

Steppenwolf hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 09:24 So schaut das dann aus wenn Behörden untereinander zusammenarbeiten? gib den Antragsteller einen Laufzetteln? :lol: :lol:
Ein Hoch auf die Bürokratie! :headslap:
Gut, das ganze „Wiener System“ ist idiotisch: Antragstellung nur bei einer Unterbehörde, persönlich vor Ort nach Terminvereinbarung, Vorlage aller Dokumente; entscheiden tut dann aber die Landespolizeidirektion. Für die Gebühr, die an sich bei Antragstellung bezahlt werden sollte, bekommt man einen Blanko-Erlagschein, den man nach Anruf durch die Behörde, wo einem die Höhe des Betrags mitgeteilt wird, dann ausfüllt und einzahlt, bevor man die WBK mit der Post zugeschickt bekommt. Super effizientes System, alles in allem ;)
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.

Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)

Benutzeravatar
SectionThree
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 108
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Beitrag von SectionThree » Fr 18. Jul 2025, 09:42

combatmiles hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 09:39 ...und weil wir das immer so hinnehmen weil "wir ja was wollen" kommens damit immer durch...
Ich hab' schon genug Sträuße mit Behörden ausgefochten, genug Verfahren vor diversen Gerichten geführt; bin auch nicht unbedingt konsens-süchtig, aber … Pick your battles.
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.

Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)

Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3173
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Beitrag von combatmiles » Fr 18. Jul 2025, 09:45

jepp, ich versteh das auch...

als mein SB beim Antrag WP gemeint hat er gibt mir nur eine B auf den Pass hab ich entgegnet dass dies gesetzlich so nicht vorgesehen ist.
Es ist meine Entscheidung ob 2 oder eine B, wenn ich nur eine wollen tät, hätte ich nicht 2 auf dem Antrag stehen..
Er hats dann zähneknirschend eingesehen mit dem Kommentar: weil wennst des einklagst gewinnst des und mir ham den Scheiß dann picken....

Aber Hauptsache sie probierens mal einfach so....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

MikeV
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 280
Registriert: Di 15. Feb 2022, 13:51

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Beitrag von MikeV » Fr 18. Jul 2025, 09:46

Also ich weiß ja jetzt nicht, was gerade das Problem ist.
Jeder Mann unter 50 hat (bestätigte) Auskunft zu geben, ob er den Wehrdienst abgeleistet hat oder nicht.
In Ö ist man bis 35 wehrpflichtig.
Hat man Zivildienst geleistet, wird einem ein 15 jähriges "Waffenverbot" auferlegt, dass ja aber soweit ich weiß, nur für die WBK gilt.
Daher 35+15 >> 50. Darüber wird dahingehend keine Auskunft verlangt.
Wenn man den Präsenzdienst abgeleistet hat, oder untauglich war, entfällt dieser Verweigerungsgrund, jedoch ist das nachzuweisen.

Das war bereits vor Jahren so, und ist jetzt nichts neues.

Das die Behörden sich zukünftig untereinander austauschen können/dürfen/müssen, ob bei Untauglichkeit psychologische Gründe vorliegen, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Benutzeravatar
SectionThree
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 108
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Beitrag von SectionThree » Fr 18. Jul 2025, 10:06

MikeV hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 09:46 Also ich weiß ja jetzt nicht, was gerade das Problem ist.
Die Behörde hat sich, im Gefolge von Graz, eine neue Maßnahme ausgedacht, für die es (noch) keine Rechtsgrundlage gibt; das ist das Problem.
Jeder Mann unter 50 hat (bestätigte) Auskunft zu geben, ob er den Wehrdienst abgeleistet hat oder nicht.
Sagt wer? Wo steht das? § 8 WaffG hat sich nicht verändert.
Wenn man den Präsenzdienst abgeleistet hat, oder untauglich war, entfällt dieser Verweigerungsgrund, jedoch ist das nachzuweisen.
Warum muss ich das nachweisen? Wenn es einen Versagungsgrund gibt, hat den die Behörde schon von amtswegen zu ermitteln.
Und überhaupt, warum sollte man den Grund einer ev. Untauglichkeit belegen müssen? „Weil es die Behörde halt so will“ ist mE nicht ausreichend.
Das die Behörden sich zukünftig untereinander austauschen können/dürfen/müssen, ob bei Untauglichkeit psychologische Gründe vorliegen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Dagegen habe ich auch nichts, aber dafür müssen die Rechtsgrundlagen halt erst einmal geschaffen werden. Und dann wird das wohl im Rahmen der Amtshilfe passieren, und nicht, indem man die Parteien dazu verpflichtet.
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.

Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)

MikeV
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 280
Registriert: Di 15. Feb 2022, 13:51

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Beitrag von MikeV » Fr 18. Jul 2025, 11:07

SectionThree hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 10:06
MikeV hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 09:46 Also ich weiß ja jetzt nicht, was gerade das Problem ist.
Die Behörde hat sich, im Gefolge von Graz, eine neue Maßnahme ausgedacht, für die es (noch) keine Rechtsgrundlage gibt; das ist das Problem.
Jeder Mann unter 50 hat (bestätigte) Auskunft zu geben, ob er den Wehrdienst abgeleistet hat oder nicht.
Sagt wer? Wo steht das? § 8 WaffG hat sich nicht verändert.
(ZDG) §5
(5)Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.

Es gelten auch andere Gesetze, nicht nur das Waffengesetz.
Aus der Tatsache, dass man bis 35 eingezogen werden KANN, und man als Zivildiener 15 Jahre lang keine WBK bekommt (Ausnahmen bestätigen die Regel), ergibt sich automatisch, dass die Behörde zu prüfen hat, ob du den Präsenzdienst geleistet hast oder nicht.
Das muss nicht im Waffengesetz stehen.

Ich musste schon vor Jahren bei der Stellungskommission die Dokumente anfragen, das ist jetzt nicht neu nach Graz.
Das sie das Stellungsblatt anfordern, mag neu sein schockiert mich jetzt aber auch nicht.
Wenn man den Präsenzdienst abgeleistet hat, oder untauglich war, entfällt dieser Verweigerungsgrund, jedoch ist das nachzuweisen.
Warum muss ich das nachweisen? Wenn es einen Versagungsgrund gibt, hat den die Behörde schon von amtswegen zu ermitteln.
Und überhaupt, warum sollte man den Grund einer ev. Untauglichkeit belegen müssen? „Weil es die Behörde halt so will“ ist mE nicht ausreichend.
Und genau das tut die Behörde hiermit... sie ermittelt. Und für diese Ermittlung, fordert sie Daten/Dokumente von dir an. Du beschwerst dich ja auch nicht, dass du deinen Meldezettel vorzeigen musst, weil die Information könnten sie sich ja auch vom Meldeamt holen. ;); Solange der Datenschutz zwischen Stellungskommission und Waffenbehörde den Informationsaustausch nicht hergibt, machen sie es eben über dich. DU darfst deine Daten bei der Stellungskommission abfragen, und DU darfst sie der Waffenbehörde mitteilen. Wenn DU das nicht willst, und die nötigen Daten, welche die Behörde für ihre Ermittlungen als notwendig erachtet (Das steht übrigens nirgends geschrieben, WIE die Behörde zu ermitteln hat), nicht lieferst, musst du eben mit einem negativen Bescheid rechnen.
Das die Behörden sich zukünftig untereinander austauschen können/dürfen/müssen, ob bei Untauglichkeit psychologische Gründe vorliegen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Dagegen habe ich auch nichts, aber dafür müssen die Rechtsgrundlagen halt erst einmal geschaffen werden. Und dann wird das wohl im Rahmen der Amtshilfe passieren, und nicht, indem man die Parteien dazu verpflichtet.

spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2423
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Beitrag von spareribs » Fr 18. Jul 2025, 11:35

Wien ist sowieso anders .....entweder man bekommt etwas oder die "Gurke". ...ein Glücksspiel :violin:
Ohne Hirn ist gut marschieren :mrgreen:

Antworten