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Waffenverbotszone

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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maa_308
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Re: Waffenverbotszone

Beitrag von maa_308 » Sa 19. Jul 2025, 12:49

Wie verhält es sich eigentlich mit WS/Verschlüssen ohne Griffstücke/Kat. C ohne Verschluss etc.
Also nicht komplett zusammengebaute Schusswaffen.

Die Verordnung nimmt ja lediglich direkten Bezug auf §1 Waffg und NICHT auf §2 Waffg und damit in weiterer Folge auf §2(2).

Nach meiner juristischen Laienmeinung wäre ja lediglich der Verschluss einer Pistole weder dazu geeignet, §1 Waffg(1) noch (2) zu erfüllen.

Gut, du könntest das Ding jemand über den Schädel ziehen, aber das wird doch nicht ausreichen, den Sinn der Verordnung zu erfüllen😅

ColtPhyton
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Re: Waffenverbotszone

Beitrag von ColtPhyton » Sa 19. Jul 2025, 15:33

Gadai hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 10:01
gewo hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 23:13
v0s hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 19:10
Gadai hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 18:33 Unglaublich, wie geschickt das alles gemacht wird.
Ein WP Besitzer der eine große Sammlung besitzt darf ja dann auch nur mit den auf den WP registrierten die Wohnung verlassen.
Genial !
Es wird nix auf den WP registriert. Im zwr stehen alle Waffen in der Reihenfolge vom Kauf drin, aber ned welches Dokument man beim kaufen gezeigt hat.
Genau
Was ich meinte:
Wenn ich eine WBK mit 5 belegten Plätzen habe und ich noch einen WP mit 2 Plätzen bekomme
ist es dann egal welche von den 7 ich führe oder schaut bei der Kontrolle keiner darauf? ?
Ich habe auf meiner WBK 5 Plätze belegt und auf meinen Waffenpass 2 Plätze belegt, ich darf jede der insgesamt 7 Waffen führen aber max. zwei gleichzeitig.

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Re: Waffenverbotszone

Beitrag von Promo » Mo 21. Jul 2025, 09:33

ColtPhyton hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 15:33 Ich habe auf meiner WBK 5 Plätze belegt und auf meinen Waffenpass 2 Plätze belegt, ich darf jede der insgesamt 7 Waffen führen aber max. zwei gleichzeitig.
Streng genommen falsch. Der Waffenpass berechtigt auch zum Führen von Kat.C, und das in unbeschränkter Anzahl. Besitzer eines Waffenpasses sind zum Führen der darin angegebenen Anzahl von (Schuss)Waffen der Kategorie A und B sowie weiters unbeschränkter Anzahl Kat.C berechtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die zu führenden Waffen eigene oder geliehene sind, oder ob diese ursprünglich unter Vorlage einer WBK oder WP erworben wurden (was im ZWR ohnedies so nicht [ersichtlich] erfasst wird, und insoweit auch kein Unterscheidungsmerkmal darstellt).
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Re: Waffenverbotszone

Beitrag von ColtPhyton » Mo 21. Jul 2025, 20:27

Promo hat geschrieben: Mo 21. Jul 2025, 09:33
ColtPhyton hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 15:33 Ich habe auf meiner WBK 5 Plätze belegt und auf meinen Waffenpass 2 Plätze belegt, ich darf jede der insgesamt 7 Waffen führen aber max. zwei gleichzeitig.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die zu führenden Waffen eigene oder geliehene sind, oder ob diese ursprünglich unter Vorlage einer WBK oder WP erworben wurden (was im ZWR ohnedies so nicht [ersichtlich] erfasst wird, und insoweit auch kein Unterscheidungsmerkmal darstellt).
Danke für die Ergänzung, da es für mich keine Rolle spielt dachte ich nicht daran

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Re: Waffenverbotszone

Beitrag von punk-of-vk » Di 22. Jul 2025, 08:08

Ohne Jagdmesser zum Villacher Kirchtag

Mehr als 450.000 Besucher werden in der Kirchtagswoche in der Villacher Innenstadt erwartet. Dort, wo sich im Februar das Messerattentat ereignet hat, werden sich bald Feiernde tummeln. Die Polizei reagiert mit einem Großaufgebot an Sicherheitsvorkehrungen und die Bauerngman bittet Trachtenträger, auf Jagdmesser zu verzichten.
https://kaernten.orf.at/stories/3314346/

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Re: Waffenverbotszone

Beitrag von rhodium » Di 22. Jul 2025, 11:51

Aber darf man die Traditions-Feitl jetzt dabei haben oder nicht? Das kann man ja auch im Gesetz verankern.

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Re: Waffenverbotszone

Beitrag von SectionThree » Di 22. Jul 2025, 12:14

rhodium hat geschrieben: Di 22. Jul 2025, 11:51 Aber darf man die Traditions-Feitl jetzt dabei haben oder nicht? Das kann man ja auch im Gesetz verankern.
Hier muss man unterscheiden: Das Messertragverbotsgesetz, das bisher nur als Entwurf vorliegt, sieht ein allgemeines Verbot des Messertragens vor, immer & überall, mit wenigen Ausnahmen (WBK/WP, Tradition, Beruf/Bedarf usw.)

Hier geht es aber um einen Einzelfall: Die Polizei hat anscheinend eine besondere Verordnung nur für den Villacher Kirtag erlassen, die unter anderem eine sog. Durchsuchungsanordnung enthält. Wer sich nicht „freiwillig“ durchsuchen lässt, wird einfach nicht eingelassen. Ein Waffen- oder Messerverbot im strengen Sinn ist das nicht, aber das Ergebnis ist natürlich dasselbe. Juristisch besonders Interessierte können Details in § 41 SPG nachlesen.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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Re: Waffenverbotszone

Beitrag von Gadai » Di 22. Jul 2025, 14:56

Gerald Grosz spezial Feitel ?

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