Als Beispiel:Anlässlich der Registrierung hat der Registrierungspflichtige eine Begründung für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie C anzuführen. Eine Begründung ist insbesondere als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene bekannt gibt, dass er sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaft zur Selbstverteidigung bereit halten will, sie zur Ausübung der Jagd, des Schießsports oder für eine Sammlung verwenden möchte; allein der Wille die Schusswaffe besitzen zu wollen, ist keine zulässige Begründung.
In einem Instagram Video einer Politikerin wird eine C Waffe augenscheinlich nur gekauft um zu zeigen wie einfach das ist. Es ist meiner Meinung nach nicht glaubwürdig, dass diese Waffe zur Jagd, zum Sportschießen, zur Selbstverteidigung oder für eine Sammlung gekauft wurde.