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Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Der jüngste Vorfall in Salzburg hat wieder gezeigt das bei jedem Schusswaffeneinsatz zur Abwehr von Bedrohungen man selbst schon mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hat.
Gibt es einen Leitfaden bzw. Gerichtsentscheidungen die einem helfen nicht ungewollt ins Fadenkreuz der Justiz oder der Presse zu kommen?
Konkret gefragt.
Kann ein Warnschuss in den Boden mir zum Verhängnis werden?
Darf ich mit Schusswaffeneinsatz drohen?
Was soll man danach beachten wenn Polizei vielleicht sogar die Staatsanwaltschaft am Werk sind?
Ich glaube es ist kein Fehler wenn man das Thema einmal sachlich angeht.
Gibt es einen Leitfaden bzw. Gerichtsentscheidungen die einem helfen nicht ungewollt ins Fadenkreuz der Justiz oder der Presse zu kommen?
Konkret gefragt.
Kann ein Warnschuss in den Boden mir zum Verhängnis werden?
Darf ich mit Schusswaffeneinsatz drohen?
Was soll man danach beachten wenn Polizei vielleicht sogar die Staatsanwaltschaft am Werk sind?
Ich glaube es ist kein Fehler wenn man das Thema einmal sachlich angeht.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Maul halten, ohne Anwalt ist man viel zu traumatisiert um auch nur irgendetwas zu sagen.Plinker hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 16:10 Was soll man danach beachten wenn Polizei vielleicht sogar die Staatsanwaltschaft am Werk sind?
trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
Javier Milei
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Mir ist ein Fall persönlich bekannt, bei dem ein Einbruchsversuch nicht erfolgreich war.
Der Hausbesitzer hat gegenüber der Polizei angegeben, er hätte dem Einbrecher, der an der Terrassentür gewerkt hat, durchs Glas seine Waffe gezeigt, wodurch dieser von der Tat abließ und die Flucht ergriff.
Der Waffenbesitzer erhielt daraufhin eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung und ein vorläufiges Waffenverbot.
Das Verfahren wurde zwar bald von der Staatsanwaltschaft eingestellt und das vorläufige Waffenverbot wurde nicht verlängert - dennoch hätte er sich die Nerven, das Ausräumen des Waffenschranks durch die Polizei, Anwaltskosten etc. ersparen können...
(Der Einbrecher wurde natürlich nie ermittelt)
Fazit: Wann auch immer irgendwas mit Schusswaffen ist, fasst du mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest ein vorläufiges Waffenverbot und eine Anzeige aus - was dabei rauskommt ist eine andere Geschichte.
Der Hausbesitzer hat gegenüber der Polizei angegeben, er hätte dem Einbrecher, der an der Terrassentür gewerkt hat, durchs Glas seine Waffe gezeigt, wodurch dieser von der Tat abließ und die Flucht ergriff.
Der Waffenbesitzer erhielt daraufhin eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung und ein vorläufiges Waffenverbot.
Das Verfahren wurde zwar bald von der Staatsanwaltschaft eingestellt und das vorläufige Waffenverbot wurde nicht verlängert - dennoch hätte er sich die Nerven, das Ausräumen des Waffenschranks durch die Polizei, Anwaltskosten etc. ersparen können...
(Der Einbrecher wurde natürlich nie ermittelt)
Fazit: Wann auch immer irgendwas mit Schusswaffen ist, fasst du mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest ein vorläufiges Waffenverbot und eine Anzeige aus - was dabei rauskommt ist eine andere Geschichte.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Vorläufiges waffenverbot ist Standard. Wenn es um Leib und Leben geht Lies dir das Gesetz durch zu Notwehr. Übertrieben) Fehlverhalten ist immer wenn der Angreifer ablässt und damit keine unmittelbare Gefahr mehr für leib/leben/Eigentum besteht. Sobald er sich umdreht/stehen bleibt/weg läuft/den Angriff entstellt ist auch für Verteidigung einzustellen.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Ich gehe davon aus er hat den Fehler #1 begangen: er ist zu den Cops und hat eine Anzeige gemacht (Fetzndeppert nennt man das). Also eine Selbstanzeige da die Cops, mangels Täter, immer einen Alternativtäter brauchen.fast12 hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 16:51
Der Waffenbesitzer erhielt daraufhin eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung und ein vorläufiges Waffenverbot.
Das Verfahren wurde zwar bald von der Staatsanwaltschaft eingestellt und das vorläufige Waffenverbot wurde nicht verlängert - dennoch hätte er sich die Nerven, das Ausräumen des Waffenschranks durch die Polizei, Anwaltskosten etc. ersparen können...
(Der Einbrecher wurde natürlich nie ermittelt)
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Nicht lethale Munition wäre ein Anfang. Flinte mit Gummischrot oder bean bags.Plinker hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 16:10 Der jüngste Vorfall in Salzburg hat wieder gezeigt das bei jedem Schusswaffeneinsatz zur Abwehr von Bedrohungen man selbst schon mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hat.
Kein Toter - keine Ermittlungen wegen Notwehrüberschreitung oder gar Mordverdacht.
Oder Aufsätze für Pistolen die aus einer lethalen Waffe beim Erstschuss eine nicht lethale machen:

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Ich dachte immer ich wär maximal verrückt, aber wenn ich das Bild betrachte fühl ich mich völlig normal.Poirot hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 18:35Nicht lethale Munition wäre ein Anfang. Flinte mit Gummischrot oder bean bags.Plinker hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 16:10 Der jüngste Vorfall in Salzburg hat wieder gezeigt das bei jedem Schusswaffeneinsatz zur Abwehr von Bedrohungen man selbst schon mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hat.
Kein Toter - keine Ermittlungen wegen Notwehrüberschreitung oder gar Mordverdacht.
Oder Aufsätze für Pistolen die aus einer lethalen Waffe beim Erstschuss eine nicht lethale machen:
![]()
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 350 Legend, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,45GAP,454Casull,500 S&W,
36,44VL,12/70
6,5CM,6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .300 Win Mag

36,44VL,12/70
6,5CM,6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .300 Win Mag

Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Video dazu:Trijikon hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 19:00 Ich dachte immer ich wär maximal verrückt, aber wenn ich das Bild betrachte fühl ich mich völlig normal.
LG Wolfgang
https://youtu.be/ToFzh7sMV6Y
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Definitv: Nein.Poirot hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 18:35 Nicht lethale Munition wäre ein Anfang. Flinte mit Gummischrot oder bean bags.
Kein Toter - keine Ermittlungen wegen Notwehrüberschreitung oder gar Mordverdacht.
Nichtlethale Mitteln reduzieren nicht die Gefahr ein Waffenverbot zu erhalten, sie steigern lediglich die Umsätze der Waffenhändler, daher werden die "empfohlen".
Und es gibt bei JEDER Art von Waffe ein Waffenverbot, auch wenn sie nicht zum Einsatz kommt.
Es reicht auch gefährliche Drohung usw.
Und es muss nicht mal eine Waffe sein, es reicht wenns ein 3D Drucker Muster ist.
Mit nichtlethaler Munition hast du ALLE Nachteile von scharfer Munition, und zusätzlich den Nachteil dass Du - wenns mal wirklich Ernst wäre - nichts wirksames bei der Hand hast.
Und im Sonstigen: Gummischrot oder Beanbags können wenns blöd hergeht auch tödlich sein oder zB jemanden sein Auge kosten.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ein Einbrecher nach Bekanntschaft mit nichtlethaler Munition eine Anzeige macht ?balahu hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 20:17
Definitv: Nein.
Nichtlethale Mitteln reduzieren nicht die Gefahr ein Waffenverbot zu erhalten,
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Die EinbrecherInnen nicht nicht aber die NachbarInnen evt.Poirot hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 20:40Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ein Einbrecher nach Bekanntschaft mit nichtlethaler Munition eine Anzeige macht ?balahu hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 20:17
Definitv: Nein.
Nichtlethale Mitteln reduzieren nicht die Gefahr ein Waffenverbot zu erhalten,
Non-Lethal is gleich laut wie scharf
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Zu dem Fall zu fast12: Wenn der Überfallene durch die Glastüre eine Waffe zeigt, der Täter daraufhin flüchtet und niemals ermittelt wird, gibt es auch keine Anzeige vom Opfer (also vom Flüchtigen) bei der Polizei - also kann es dadurch unmöglich zu einem Strafverfahren gegen den Waffenzeiger gekommen sein.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
ja, der Betroffene hat natürlich selbst die Polizei gerufen und die Tatsachen geschildert.
@poirot - sowas hat der Seidler mal entwickelt, kennt das Patent noch wer? Spannend dass die Amis das 20 Jahre später "kopieren"...
@poirot - sowas hat der Seidler mal entwickelt, kennt das Patent noch wer? Spannend dass die Amis das 20 Jahre später "kopieren"...
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Das ist ja wohl das dämlichste Ding überhaupt - in einer maximalen Stresssituation muss man vor den Lauf greifen, um diesen Golfball zu befestigen?



trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
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