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Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Poirot » Mi 6. Aug 2025, 15:30

usu792 hat geschrieben: Mi 6. Aug 2025, 15:05 Natürlich flüchtet man samt Familie, aber die naturgemäß erste Reaktion in echten Gefahrensituationen ist immer die Flucht hab ich gemeint ;)
Ein Panik Raum wäre vermutlich nicht schlecht.
Aber vermutlich gibt es dann ein Waffenverbot weil man die Einbrecher nicht persönlich über die Notausgänge im Brandfall informiert hat und diese fahrlässig, uninformiert und allein durch das Haus streifen lässt :lol:

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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von fast12 » Mi 6. Aug 2025, 16:42

Es wäre ja lustig, wenns nicht so traurig wäre:

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/ ... n-80568595

Im Endeffekt läufts darauf raus:

Verteidige nichts, für das du nicht bereit bist in den Häfn zu gehn (die Möglichkeit wegen Notwehr tatsächlich freigesprochen zu werden ist dann sowas wie ein Lottogewinn)

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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von SectionThree » Mi 6. Aug 2025, 17:26

Naja, mit Details ist der Artikel halt recht sparsam … wir wissen nicht, wann, wie & wobei er die Männer erwischt hat … Und die Verwendung einer illegal besessenen Waffe stärkt die eigene Rechtsposition normalerweise auch nicht.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Wilhelmshoehe » Mi 6. Aug 2025, 17:31

fast12 hat geschrieben: Mi 6. Aug 2025, 16:42 Es wäre ja lustig, wenns nicht so traurig wäre:

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/ ... n-80568595
https://www.kleinezeitung.at/oesterreic ... in-Haus-zu

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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Steyrer » Mi 6. Aug 2025, 17:36

fast12 hat geschrieben: Mi 6. Aug 2025, 16:42 Es wäre ja lustig, wenns nicht so traurig wäre:

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/ ... n-80568595

Im Endeffekt läufts darauf raus:

Verteidige nichts, für das du nicht bereit bist in den Häfn zu gehn (die Möglichkeit wegen Notwehr tatsächlich freigesprochen zu werden ist dann sowas wie ein Lottogewinn)
Der Hausbesitzer hat den flüchtenden Einbrechern nachgeschossen. Der Angriff war damit vorbei. Diesbezüglich keine Notwehr https://www.krone.at/2060888
Hab und Gut wäre noch notwehrfähig, das sollte aber einen größeren Wert haben. Dann dürfte man nachschießen, solange der Einbrecher die Beute noch hat. Und psychisch muss man aber damit fertig werden...

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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Mag Dump » Mi 6. Aug 2025, 17:38

twin2000 hat geschrieben: Mi 6. Aug 2025, 12:38
Mag Dump hat geschrieben: Mi 6. Aug 2025, 09:53 Das Gesetz funktioniert so, dass faktisch rauskommt: Wer Legalwaffenbesitzer ist, darf sich praktisch niemals und auf keine Weise wehren
Erstens:
Nein, nicht das Gesetz.
Die jahrzehntelang links eingefärbte Judikatur ist es welche das eigentlich angemessene Gesetz um interpretiert hat.

Zweitens:
"niemals wehren" stimmt nicht.
Aber wenn man eine reele Chance haben will dass man seien Waffen nach Ablauf der 4-Wochen Frist des vorübergehenden polizeilichen waffenverbots wieder abholen kann dann muss man sich nicht an das Gesetz halten (welches ein Zurückweichen eigentlich nicht vorschreibt) sondern an die langjährige Judikatur welche ein NICHT Zurückweichen als "quasi Vorsatz sich in einen Waffengebrauch hineinzubegeben" unterstellt.

Dh:
Im Fall der Vermutung, dass sich ein Täter im Haus befindet, sich in den letztmöglichen Raum (oft das Schlafzimmer) zurückziehen, Türe versperren, Polizei rufen "Kommen Sie schnell, ich glaub da ist ein Täter anwesend". Man kann das durchaus auch bei schlichter Vermutung machen. Niemand machte wem einen Vorwurf wenns doch nur die Katze vom Nachbarn war.
Sollte der Täter die Türe eintreten bevor die Polizei kommt (und man hat weder Pfefferspray noch Baseballschläger im Schlafzimmer stehen) dann wird ein evt. notwendiger Schusswaffengebrauch - unabhängig vom Ausgang - mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht zu einem gerichtlichen Waffenverbot führen (ein vorübergehendes polizeiliches - inkl. Waffenabnahme - hast bei bei sowas IMMER).
Ich korrigiere mich: Die gelebte Praxis führt dazu, dass man sich kaum wehren kann, ohne als LWB Ärger zu bekommen.

Und was "linke Justiz" angeht: Bitte, ned auch gleich hier denselben parteipolitisch motivierten Dreck anfangen und die Diskussion ruinieren.

Unsere Justiz ist nicht links, das war sie nicht einmal unter den Roten. Und wer behauptet, dass es in Österreich immer nur von den "Linken" gegen den Legalwaffenbesitz geht, der soll mir einmal erklären, inwiefern der Dollfußanhänger im Innenministerium ein "Linker" ist. Hm, da fällt mir doch glatt ein Zitat von der Weidel (AfD) ein, zu der eben jene heimische Ecke, die unsere Justiz als "links" betrachtet, eine gewisse Affinität hat...

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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von fast12 » Mi 6. Aug 2025, 17:40

Bei dem Fall fand ich speziell die Sache "lustig/traurig", dass das Gericht dem Täter tatsächlich auch noch Schmerzensgeld zugesprochen hat (und nicht - wie sonst gerne bei Schmerzensgeld - auf den Zivilrechtsweg verwiesen hat...)

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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Kapselpracker » Do 7. Aug 2025, 05:41

....nicht rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden....
Na und, was ist da jetzt tatsächlich raus gekommen?
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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 7. Aug 2025, 16:58

Bei einem bewaffenten Einbruch wehren, ja.
Dem Täter nachschießen, nein.
Wenns darum geht die Unversehrtheit meiner Familie zu schützen, gibts keine Diskussion.
Wenns um den Fernseher, Ipad, Laptop etc. geht, egal, kann man ersetzen bzw. dafür ist man ja versichert.
Ich komm bestimmt damit klar wenn ich jemanden verletzen bzw. stoppen muss wenns um Leib und Leben geht.
Wegen einer Sache jemanden verletzen oder töten,.......das ist schon eine ganz andere Nummer.
Dafür geh ich sicher nicht in den Häfn.

Wenn sich aber jemand von meinen Hunden, der Sicherheitstür und der Androhung von Waffengewalt bzw. einem Warnschuss nicht davon abhalten lässt in meine 4 Wände einzubrechen, tja, dann unterstelle ich diesem Individuum nicht nur materielle Interessen.
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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von SectionThree » Do 7. Aug 2025, 19:01

Evilcannibal79 hat geschrieben: Do 7. Aug 2025, 16:58Dem Täter nachschießen, nein.
Naja, theoretisch kommt das darauf an: wenn der Täter ohne Beute flieht, dann nicht. Wenn es die einzige Möglichkeit ist, ihn am Wegschaffen der Beute zu hindern: im Prinzip ja. Wobei ich mir das, obwohl das Gesetz hier relativ eindeutig ist, auch 2× überlegen würde.
Wenns um den Fernseher, Ipad, Laptop etc. geht, egal, kann man ersetzen bzw. dafür ist man ja versichert.
Ich kann dir hier leider nicht einmal widersprechen, finde es nur schade, dass die Rechtslage hier im Laufe der Jahre derart notwehrfeindlich ausgelegt wurde: das entspricht nämlich nicht der Intention des historischen Gesetzgebers, der 1975 bewusst ein durchaus „schneidiges“ Notwehrrecht schaffen wollte, wo es in der Regel eben zu keiner Güterabwägung kommt. „Notwendig“ muss sie sein, die Verteidigung, dh alternativlos (ohne dem Unrecht zu weichen, versteht sich), und das Restrisiko trägt derjenige, der den Notwehrfall ausgelöst hat.
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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Poirot » Do 7. Aug 2025, 19:04

Evilcannibal79 hat geschrieben: Do 7. Aug 2025, 16:58
Dem Täter nachschießen, nein.
Bestimmt kein Einzelfallurteil:

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 15106.html

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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von SectionThree » Do 7. Aug 2025, 19:25

Poirot hat geschrieben: Do 7. Aug 2025, 19:04
Bestimmt kein Einzelfallurteil:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 15106.html
Gut, das ist jetzt ein bisschen absurd: Deutsche Rechtslage, und keine Notwehr sondern polizeilicher Waffengebrauch. Das ist fast, aber nicht gänzlich etwas komplett anderes.
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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Evilcannibal79 » Fr 8. Aug 2025, 10:10

Güterabwäging hin oder her.
Soll der Trottel den Fernseher wegschleppen wenn er meint das er dann was daran verdient hat.
Der Safe mit den Wertsachen ist im Schlafzimmer, daneben direkt der Waffenschrank.
Wenn der dann schon im Schlafzimmer steht gehe ich von einem Angriff aus, dann hat er eben Pech gehabt denn bis er da drinnen ist hab ich mich schon gewappnet ;)
Da kann dir auch mit Sicherheit niemand eine Notwehrüberschreitung andichten.
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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Poirot » Fr 8. Aug 2025, 10:33

Evilcannibal79 hat geschrieben: Fr 8. Aug 2025, 10:10
Da kann dir auch mit Sicherheit niemand eine Notwehrüberschreitung andichten.
Logisch können die das. Nennt sich Rechtsstaat. Inklusive der Wahrscheinlichkeit ein Fehlurteil auszufassen.

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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB

Beitrag von Evilcannibal79 » Fr 8. Aug 2025, 10:37

wenns ein "heißer" Einbruch ist dann vertraue ich auf unseren Rechtstaat.
Da gehts dann um die körperliche Unversehrtheit besonders wenn das Schlafzimmer der "letzte Rückzugsort" wäre.
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