Beitrag
von Evilcannibal79 » Do 7. Aug 2025, 16:58
Bei einem bewaffenten Einbruch wehren, ja.
Dem Täter nachschießen, nein.
Wenns darum geht die Unversehrtheit meiner Familie zu schützen, gibts keine Diskussion.
Wenns um den Fernseher, Ipad, Laptop etc. geht, egal, kann man ersetzen bzw. dafür ist man ja versichert.
Ich komm bestimmt damit klar wenn ich jemanden verletzen bzw. stoppen muss wenns um Leib und Leben geht.
Wegen einer Sache jemanden verletzen oder töten,.......das ist schon eine ganz andere Nummer.
Dafür geh ich sicher nicht in den Häfn.
Wenn sich aber jemand von meinen Hunden, der Sicherheitstür und der Androhung von Waffengewalt bzw. einem Warnschuss nicht davon abhalten lässt in meine 4 Wände einzubrechen, tja, dann unterstelle ich diesem Individuum nicht nur materielle Interessen.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull