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WBK Dauer

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Dauer

Beitrag von SectionThree » Do 17. Jul 2025, 09:28

Irgendwo vermutlich schon … Aber nachdem ich deutlich jenseits der 35 bin, kann ich zum Wehrdienst nicht mehr eingezogen werden, weshalb der persönliche Wert dieser Papiere irgendwo gegen Null tendiert. Ach ja, und Rechtsgrundlage gibt es für die Forderung halt auch keine, was auch nicht unbedingt motiviert. Aber gut, Mail ans BH ist raus.
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Mag Dump » Fr 18. Jul 2025, 12:11

SectionThree hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 09:28 Irgendwo vermutlich schon … Aber nachdem ich deutlich jenseits der 35 bin, kann ich zum Wehrdienst nicht mehr eingezogen werden, weshalb der persönliche Wert dieser Papiere irgendwo gegen Null tendiert. Ach ja, und Rechtsgrundlage gibt es für die Forderung halt auch keine, was auch nicht unbedingt motiviert. Aber gut, Mail ans BH ist raus.
Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich bei der Beantragung der WBK (2019) eine Bestätigung über den abgeleisteten Zivildienst vorlegen musste. Das war von Anfang an Teil des Procedere. Es kann natürlich sein, dass das wegen der 15 Jahre Sperrfrist für Zivildiener gefordert wurde, aber mein Eindruck war, dass generell dieser Nachweis verlangt wird, egal ob Präsenzdienst oder Zivildienst.

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Re: WBK Dauer

Beitrag von SectionThree » Mi 6. Aug 2025, 09:20

Nachdem ich letzte Woche die geforderten Unterlagen von der Stellung nachgereicht habe, heute das Mail von der Behörde mit der Aufforderung, 74,40 € einzuzahlen. Zwischenfazit: 5 Wochen ab Antragstellung, davon aber 14 Tage für die Stellungskommission.
LPD-W-SVA-4-Waffen-Veranstaltungsangel@polizei.gv.at hat geschrieben: Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung durch die Buchhaltung kann der Druckauftrag an die ÖSD freigegeben werden und wird Ihnen die waffenrechtliche Urkunde dann per Post zugeschickt.
Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben, hätte aber schlimmer sein können.
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Microsaft » Mi 6. Aug 2025, 09:29

Der Nachweis geht (für Wiener) ganz einfach...

Mail mit Namen und Geb-Datum an 'bundesheer.w@bmlv.gv.at' und bitte um den Nachweis
Ich hatte keine 3 Stunden später schon den Nachweis im Posteingang ... echt TOP :clap:

LG Micro$aft

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Re: WBK Dauer

Beitrag von SectionThree » Mi 6. Aug 2025, 09:33

Ich war damals in NÖ stellungspflichtig …
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Microsaft » Mi 6. Aug 2025, 09:37

Dann sollte es bundesheer.n@bmlv.gv.at sein (Ergänzungsabteilung Niederösterreich)

Weiß aber nicht wovon es abhängt an welches Bundesland du dich wenden musst - vielleicht auch vollkommen egal

LG

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Re: WBK Dauer

Beitrag von SectionThree » Mi 6. Aug 2025, 09:47

Ist nicht egal: zuständig ist die Ergänzungsabteilung/Stellungskommission wo du dereinst gestellt wurdest. Und ich habe den Antrag telefonisch gestellt, dh ohne Zeitverzögerung, aber die Antwort hat, als RS/a-Schreiben, eben trotzdem etwas gedauert.
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Rusty » Mo 11. Aug 2025, 11:23

Ich grüße euch aus Murtal, es freut mich dem Forum beizutreten.

Habe am 12.05. den Antrag abgegeben (Musste davor einen Monat lang auf den Termin warten um den Antrag überhaupt abzugeben).
Ich würde also lügen, wenn ich sagen würde ich wäre nicht auf die Bewohner von z.B. dem Bezirk Amstetten neidisch :P

Letzte Woche habe ich mal nachgefragt, wie der Status ist. Die SB sagte mir, die Karte wäre im Druck und ich würde Bescheid kriegen, wenn sie abholbereit ist. Ich habe aber nie eine Aufforderung zur Einzahlung erhalten. Von anderen Berichten habe ich gehört, dass sich nichts tut, solange man nicht die Gebühr einzahlt. Ist das überhaupt dann möglich?

LG Rusty

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Re: WBK Dauer

Beitrag von SectionThree » Mo 11. Aug 2025, 11:41

Ja, es gibt da aber einen Spielraum, bzw. handhaben das nicht alle Behörden gleich. Werfen wir einen Blick ins Gebührengesetz:
§ 14 TP 11 Abs. 4 GebG hat geschrieben: Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde. […] Der Gebührenschuldner hat bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Waffendokuments eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. […] Die Behörde darf das Waffendokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen.
Also, spätestens mit der Übergabe, wobei eigentlich eine „Vorauszahlung“ in Höhe der voraussichtlichen Kosten eingehoben werden sollte. Wenn man sie eh auf der Behörde abholt, kann man wohl auch dann noch zahlen. Wenn sie, wie zB in Wien, verschickt wird, wollen die das Geld natürlich vorher.

Wobei ich fürchte, dass man von Dir dann den seit 1. Juli geltenden Preis von 110 € fordern wird :-(
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Rusty » Mo 11. Aug 2025, 11:48

Verstehe, ich dachte die Druckerei müsste erst das Geld bekommen, damit sie den Druckauftrag überhaupt annehmen. Na dann freue ich mich auf den hoffentlich baldigen Anruf sie abholen zu können. Danke für die Auskunft!

Edit: Ja, das mit den € 110 ist schon bitter :/ Naja, aber die Tatsache, dass sie zum Greifen nahe ist, macht das dann doch etwas erträglicher :D

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Re: WBK Dauer

Beitrag von m_a_d » Mo 11. Aug 2025, 17:14

SectionThree hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 11:41 Wobei ich fürchte, dass man von Dir dann den seit 1. Juli geltenden Preis von 110 € fordern wird :-(
Erweiterungs-Antrag Q1 2025 abgegeben, neue WBK Mitte Juli abgeholt, Gebühr von vor der Erhöhung gezahlt
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Re: WBK Dauer

Beitrag von SectionThree » Mo 11. Aug 2025, 17:36

m_a_d hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 17:14 Erweiterungs-Antrag Q1 2025 abgegeben, neue WBK Mitte Juli abgeholt, Gebühr von vor der Erhöhung gezahlt
Glück gehabt, bzw. unterstellen wir, dass die Behörde die neue Rechtslage auch nicht so genau kennt … weil die Gebührenschuld entsteht an sich erst mit der Aushändigung der WBK, und müsste sich daher streng genommen nach diesem Zeitpunkt, und nicht nach dem Zeitpunkt der Antragstellung richten.

Es heißt auch ausdrücklich in § 37 Abs. 52 nF GebG § 14 […] in der Fassung [BGBl. I 20/2025 tritt] mit 1. Juli 2025 in Kraft und [ist] anzuwenden auf […] 7. Amtshandlungen, für die die Gebührenschuld nach dem 30. Juni 2025 entsteht.

Aber in deinem Fall ist das ja schon fast Schadenersatz für die lange Verfahrensdauer. Q1 heißt ja spätestens März, Mitte Juli geholt, das ist eh schon recht knapp an der theoretischen 6-Monats-Maximalfrist …
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Re: WBK Dauer

Beitrag von m_a_d » Mo 11. Aug 2025, 17:41

Ich hatte auch schon einmal 10 Monate Verfahrensdauer. Die maximalen 6 Monate sind - sobald man stückzahlmäßig im Ermessensbereich ist - nicht wirklich "exekutierbar" ;-)
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Re: WBK Dauer

Beitrag von SectionThree » Mo 11. Aug 2025, 17:50

Auch sonst nicht, deswegen ja „theoretisch“. Ja, du kannst eine Säumnisbeschwerde machen, aber das dauert monatelang, ohne garantierten Ausgang. Das war früher besser, da ging die Zuständigkeit auf Antrag dann automatisch auf die Oberbehörde über.
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Re: WBK Dauer

Beitrag von McMonkey » Mo 11. Aug 2025, 20:54

Rusty hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 11:48 Edit: Ja, das mit den € 110 ist schon bitter :/ Naja, aber die Tatsache, dass sie zum Greifen nahe ist, macht das dann doch etwas erträglicher :D
Vorweg ich freu mich, dass du deine WBK demnächst in Händen hast :clap:

Die Raunzerei über die Gebühr ist vernachlässigbar. 500Schuss 9Para im ersten Jahr weniger verpulvern oder 2eur die Woche aufs Sparbuch legen und gut ist es. :mrgreen:

Wenn du so richtig Feuer gefangen hast an dem Hobby, wird das 100fache in den nächsten paar Jahren durch deine Hände gehen. Ich kann dich auch hier beruhigen … es tut immer nur einmal weh. Danach fragst dich nichtmehr warum und wieviel du für dies und jenes bezahlt hast.

Also, gewöhn dir die Raunzerei gleich ab. Das macht eine schlanken Fuß. 8-)
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