Ich hätte eine Frage bezüglich der Aufbewahrung von Waffen an anderen Orten als meiner Wohnung für die Dauer des Reinigungsprozesses.
Ich habe letzte Woche endlich meine WBK erhalten und mir auch gleich eine H&K USP ergattern können, nach dem ersten Schießstandbesuch merkte ich jedoch, dass ich keine passende Stelle in der Wohnung zur Reinigung habe. Für eine Pistole reicht es noch, aber wenn ich mir wie geplant einen Halbautomaten zulege, könnte es etwas eng werden.
In meinem Kellerabteil hätte ich noch Platz für eine Werkbank. Die Kellerabteile sind aber nur durch dünne Holzstreben getrennt.
Angenommen ein anderer Bewohner sieht mich, wie ich gerade mit einer Waffe am Tisch herumwerke und meldet dies.
Wie wäre es in diesem Beispiel? Ich habe die Waffe ja nicht von Zuhause zum Schießstand und zurück transportiert, sondern lediglich von der Wohnung, durch das öffentliche Stiegenhaus, in den Keller, und das nur zum Reinigen.
Die Frage mag penibel wirken, das gebe ich auch zu. Jedoch habe ich so lange darauf gewartet die WBK zu erhalten und möchte es mir wirklich in keiner Weise mit den Behörden verscherzen bzw. es drauf ankommen lassen

Danke und LG,
Rusty