Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7466
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von AUG-andy » Mi 20. Aug 2025, 20:52

trenck hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 20:50 Aha, der Rückzug vom Rückzug.

trenck
Auferstanden von den Toten. :lol:
Leider......
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

moretti
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 65
Registriert: Fr 21. Jan 2022, 10:17
Wohnort: Wien

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von moretti » Do 21. Aug 2025, 00:50

AUG-andy hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 20:52
trenck hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 20:50 Aha, der Rückzug vom Rückzug.

trenck
Auferstanden von den Toten. :lol:
Leider......
Das ist jetzt ein Update. Jeder bot muss regelmäßig geupdated werden. MD v.1.3
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

Benutzeravatar
rider650
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 824
Registriert: Sa 22. Feb 2014, 14:21
Wohnort: Reutte

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rider650 » Do 21. Aug 2025, 06:12

TomE hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 17:58 Ohne Beleidigung geht's schwer, oder?

Wenn es so ist liegt die Schuld aber auch am Wahlvolk, wenn es a) die selbe Partei immer wieder wählt (und da in der Regel die, die am lautesten Versprechen machen die sie nie halten und b) selbst nicht politisch aktiv werden um den Zustand zu ändern.

Wenn alle frustriert sind über die bestehenden Politiker sollte es doch ein Leichtes sein mit Ehrlichkeit erfolgreich zu sein.
Ich hatte nicht vor jemanden zu beleidigen, sorry wenn du das so auffasst.

Liegt die Schuld auch bei den Schafen, dass sie sich vom Hirtenhund so leicht zusammentreiben lassen? Es liegt nunmal in ihrer Natur, und die lässt sich nicht ändern. Genau so ist es mit den Menschen. Die Leute wollen nicht aus der Masse hervorstechen und ausgegrenzt werden, und sie wollen wohlklingende Lügen glauben.

Sie kriegen zwei bis maximal eine handvoll Parteien vorgesetzt, die sich so sehr unterscheiden wie eine Mineralwassersorte von der anderen, und da dürfen sie jedesmal eine abwählen um die nächste dranzulassen, und alles bleibt beim alten.

Politisch aktiv zu werden, um das zu ändern, bedeutet, die Macht und den Reichtum von allen zu bedrohen, die da mitmachen. Falls du glaubst, dass die sich nicht mit wirklich allen Mitteln dagegen wehren werden, dann beneide ich dich um deine Naivität. Je weiter du dabei kommst, desto höher wird der Preis sein, den es dich kostet, und am Ende wirst du doch verlieren. Sorry wenn das pessimistisch klingt - aber es eine ehrliche Beschreibung der Realität.

Etwas Ironie am Rande: Falls du mir jetzt zustimmst, hättest du mich gleichzeitig ein Stück widerlegt, weil ich dann nämlich mit Ehrlichkeit erfolgreich wäre ;)

befluegeltkostbarer
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 200
Registriert: Mo 20. Feb 2023, 14:19

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von befluegeltkostbarer » Do 21. Aug 2025, 08:06

September rückt näher, gibt's schon konkretere Infos?

Benutzeravatar
SectionThree
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 217
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Do 21. Aug 2025, 08:14

Woher denn, bitte? Wenn sich aus den Medien oder auch nur auf der Homepage des Parlaments etwas tut, werden wir es hier diskutieren. Bis dahin …
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 821
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 21. Aug 2025, 10:16

Manche können sich villeicht noch an den kleinen Skandal der angeordneten Durchfallquoten bei den Waffen Psychotests erinnern.
Fehl und Überdiagnosen sind weiter bei Psychotests nicht auszuschließen. Das Einholen einer zweiten Meinung (Test bei anderen Psychologen) will man auch möglichst abschaffen.
Passiert etwas durch eine Fehl oder Überdiagnose sind Psychologen fein raus:
https://www.derstandard.at/story/200003 ... gen-aerzte

Aber bei dieser aktuelle Medienmeldung verliert man als Bürger wirklich jedes Vertrauen in das System:
https://www.derstandard.at/story/300000 ... _entdecken

Auszug:
"Einerseits sollen übermäßig oft Richter, Staatsanwälte oder eben Polizisten als Fahrprüfer tätig gewesen sein, andererseits sei die Durchfallquote im Ländle erstaunlich hoch gewesen. Recherchen der Vorarlberger Nachrichten legten deshalb nahe, dass die Prüfungen absichtlich erschwert worden seien, um bei Zweitprüfungen erneut Geld zu machen.
Einige Prüfer sollen sich bis zu 50.000 Euro dazuverdienen. Laut Daten der Wirtschaftskammer fielen bei praktischen Fahrprüfungen fast die Hälfte der Angetretenen durch."

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2792
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 21. Aug 2025, 12:32

Mal eine philosophische Frage ...

Wenn ma ein negatives psychologisches Gutachten (erstellt aufgrund eines WBK Antrag) hat, ist man dann auch automatisch untauglich respektive für den Heereseinsatz (ob in Friedens-, oder kriegszeiten) auch unbrauchbar, sorry meinte untauglich :roll: ?
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
kemira
Supporter .45 ACP Black Talon
Supporter .45 ACP Black Talon
Beiträge: 6832
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
Wohnort: Los Karawancos

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von kemira » Do 21. Aug 2025, 12:54

Neeee.. du verlierst dadurch nur deine Rechte. Deine Pflichten bleiben dir bis in alle Ewigkeit, vor allem wenn der Nachschub schneller fällt als er gezeugt werden kann...
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2792
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 21. Aug 2025, 13:31

kemira hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 12:54 Neeee.. du verlierst dadurch nur deine Rechte. Deine Pflichten bleiben dir bis in alle Ewigkeit, vor allem wenn der Nachschub schneller fällt als er gezeugt werden kann...
Na bin ich froh dass meine Pflichten nicht verändert werden :lol:
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
SectionThree
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 217
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Do 21. Aug 2025, 13:49

Steppenwolf hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 12:32 Wenn ma ein negatives psychologisches Gutachten (erstellt aufgrund eines WBK Antrag) hat, ist man dann auch automatisch untauglich respektive für den Heereseinsatz (ob in Friedens-, oder kriegszeiten) auch unbrauchbar, sorry meinte untauglich :roll: ?
Automatisch sicher nicht, und aufgrund der Altersgrenzen ist die Stellung immer vorm WBK-Antrag; nachdem Aufschub nicht mehr gerne gewährt wird, werden die meisten mit 21 (und erst Recht, wenn die Novelle kommt, mit 25) ihren Wehrdienst wohl schon geleistet haben. Aber wenn sich die Wehrtauglichkeit einer Person ändert kann man jedenfalls eine Nachstellung beantragen.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2792
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 21. Aug 2025, 14:02

SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:49
Steppenwolf hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 12:32 Wenn ma ein negatives psychologisches Gutachten (erstellt aufgrund eines WBK Antrag) hat, ist man dann auch automatisch untauglich respektive für den Heereseinsatz (ob in Friedens-, oder kriegszeiten) auch unbrauchbar, sorry meinte untauglich :roll: ?
Automatisch sicher nicht, und aufgrund der Altersgrenzen ist die Stellung immer vorm WBK-Antrag; nachdem Aufschub nicht mehr gerne gewährt wird, werden die meisten mit 21 (und erst Recht, wenn die Novelle kommt, mit 25) ihren Wehrdienst wohl schon geleistet haben. Aber wenn sich die Wehrtauglichkeit einer Person ändert kann man jedenfalls eine Nachstellung beantragen.

Das stimmt so nicht. Wenn es Ausnahmen gibt, ist es somit nie immer vorm WBK Antrag. Alleine in AT gab es über 14Tausend Neueinbürgerungen >18 Jahre die daruch auch Rechte erhalten haben. Aber sei es drum.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
SectionThree
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 217
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Do 21. Aug 2025, 14:48

Steppenwolf hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:02 Alleine in AT gab es über 14Tausend Neueinbürgerungen >18 Jahre die daruch auch Rechte erhalten haben. Aber sei es drum.
OK, das Argument lass ich prinzipiell gelten. Von den Neubürgern halten sich aber ein gutes Dritel nicht im Inland auf; wenn die Geschlechter normalverteilt sind, ist die Hälfte weiblich; und es wird wohl auch welche geben, die aus dem wehrpflichtigen Alter schon heraus sind. Aber gut, ein paar werden bleiben. Ich sage daher: Fast immer vor der WBK, weil die Stellung erfolgt regulär im 18./19. Lebensjahr.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2792
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 21. Aug 2025, 18:57

SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:48
Steppenwolf hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:02 Alleine in AT gab es über 14Tausend Neueinbürgerungen >18 Jahre die daruch auch Rechte erhalten haben. Aber sei es drum.
OK, das Argument lass ich prinzipiell gelten. Von den Neubürgern halten sich aber ein gutes Dritel nicht im Inland auf; wenn die Geschlechter normalverteilt sind, ist die Hälfte weiblich; und es wird wohl auch welche geben, die aus dem wehrpflichtigen Alter schon heraus sind. Aber gut, ein paar werden bleiben. Ich sage daher: Fast immer vor der WBK, weil die Stellung erfolgt regulär im 18./19. Lebensjahr.
das Drittel ist bereits abgezogen, insgesamt waren es fast 22Tausend Einbürgerungen davon fallen mehr als 8 Tausend mit Wohnsitz im Ausland an.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Master-chief1000
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 189
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Do 21. Aug 2025, 20:16

Also ich kann nur sagen ich hatte meine WBK bevor ich zur Stellung musste. Hab für die Thematik damals hier im Forum sogar extra einen Thread aufgemacht weil ich mir wegen dem Ablauf nicht sicher war (konnte der Behörde ja nicht nachweisen das ich kein Verbot von KAt. B durch den Zivildienst habe weil ich mich noch für keines entscheiden musste).

Ich bin danach zum Bundesheer aber ich glaube ich hätte damit vielleicht sogar die Zivildienstsperre umgangen, denn wenn ich bereits Besitzer einer WBK bin hätte die Behörde sicher nicht rückwirkend erfragt ob ich vielleicht doch den Zivildienst gemacht habe. Außerdem bin ich mir nicht sicher ob es dazu überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt.

Off Topic aber aufjedenfall gibt es solche Fälle von der WBK vor dem Präsenzdienst und der Stellung. War sogar ein Vorteil weil ich besser schießen konnte als alle Kameraden und die meisten Ausbilder haha :D

Master-chief1000
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 189
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Do 21. Aug 2025, 20:23

Und noch ein Off topic. Ich hab mich damals schon gefragt ob jemals ein Rekrut seine Vollauto Schlageinrichtung gegen eine Zivile vom privaten Steyr Aug getauscht hat. Ich behaupte das sowas wenn überhaupt beim 10ten Rekrut nach ihm auffällt. Und nein ich hatte leider noch nie ein Aug haha :D

Antworten