Ja, aber so bald man die waffe auspackt gilt das nicht mehr als transport, und da ist es dann rechtlich führen.SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:34 Nein, weil jemand, der eine Waffe „in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat“ diese gemäß § 7 Abs. 3 WaffG nicht im Sinne dieses Gesetzes „führt“, sondern nur transportiert. Dau braucht es dann auch keine Zustimmung.
Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
- SectionThree
- .223 Rem
- Beiträge: 218
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Naja. Auch wer eine Waffe innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen … mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat „führt“ diese iSd gerade WaffG nicht (§ 7 Abs. 2) … Aber nachdem OP ja schon gesagt hat, dass er die Waffe nur innerhalb seiner Wohnung zerlegen und reinigen wird brauchen wir uns hier nicht in Begriffsjurisprudenz zu ergehenBR1 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 18:15 Ja, aber so bald man die waffe auspackt gilt das nicht mehr als transport, und da ist es dann rechtlich führen.

If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Es ist heute nicht mehr zeitgemäß seine Puffm im Bretterverschlag des Kellers zu reinigen.
Wenn eine ungeliebter Nachbar mit Dutt das sieht... kann sich jeder selber ausmalen.
In meiner "Jugend" freute ich mich über mein Hobby, heut halt ich es geheim.
Waffenpflege nur mit Vorhang und ohne Licht, außer in uneinsehbaren Dachwohnungen.
Wenn eine ungeliebter Nachbar mit Dutt das sieht... kann sich jeder selber ausmalen.
In meiner "Jugend" freute ich mich über mein Hobby, heut halt ich es geheim.
Waffenpflege nur mit Vorhang und ohne Licht, außer in uneinsehbaren Dachwohnungen.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Genau....heutzutage zucken ja manche schon aus, wenn sie im Garten ein Luftdruckgewehr sehen ...., das war in meiner frühen Jugend viel entspannter ...
Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Ich durfte in der vergangenen Woche schon etliche blöde Bemerkungen hören. Ich posaune jetzt nicht herum, dass ich nun stolzer Waffenbesitzer bin, aber erzähle natürlich gerne davon, wenn mich jemand fragt, was es so neues bei mir gibt.Gadai hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 21:23 Es ist heute nicht mehr zeitgemäß seine Puffm im Bretterverschlag des Kellers zu reinigen.
Wenn eine ungeliebter Nachbar mit Dutt das sieht... kann sich jeder selber ausmalen.
In meiner "Jugend" freute ich mich über mein Hobby, heut halt ich es geheim.
Waffenpflege nur mit Vorhang und ohne Licht, außer in uneinsehbaren Dachwohnungen.
Standardreaktionen sind "Geh für was brauchst den Blödsinn?", "Pass aber ja auf, das ist gefährlich!" und mein absoluter Favorit "Ooh jetzt müssen wir aufpassen und dich nicht verärgern, nicht dass du dies und das machst"
Also ja, ab jetzt halte ich es lieber geheim.
- SectionThree
- .223 Rem
- Beiträge: 218
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Das sowieso. In meinem Familienkreis bin ich der letzte, der noch keine WBK hat (angeblich ist die auf dem Weg …), von daher ist das kein Problem. In der Arbeit und in anderen sozialen Kreisen wird das Thema aber eher nicht zur Sprache kommen – warum auch?
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Das wollte ich dich noch vom WBK-Dauer Thread fragen, wie der Status deiner Karte ist. Wenn sie schon auf dem Weg ist, dürfte es wohl hoffentlich nur noch bis nächste Woche dauern, also freue ich mich schonmal im Voraus für dichSectionThree hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 11:06Das sowieso. In meinem Familienkreis bin ich der letzte, der noch keine WBK hat (angeblich ist die auf dem Weg …), von daher ist das kein Problem. In der Arbeit und in anderen sozialen Kreisen wird das Thema aber eher nicht zur Sprache kommen – warum auch?

In sozialen Kreisen sollte man wohl nicht zu viel darüber erzählen, wäre für die meisten bestimmt befremdlich. Wenn man sich aber über seine Interessen austauscht, sehe ich nichts Schlimmes daran. Da differenziere ich nicht ob die Leidenschaft des einen Schießsport, Kampfsport oder Briefmarken sammeln ist.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Keller im mehrparteien eigentumswohnhaus sind fast immer NICHT parifiziert und sind daher im allgemeineigentum (der WEG) stehendes „wohnzubehör“.Rusty hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 15:56Der Keller ist so aufgeteilt, dass jeder seinen 10 m² Abteil hat, umgeben von den zuvor erwähnten Holzstreben. Dieser dürfte auch im Kaufvertrag als mein Besitz angegeben worden sein (Eigentumswohnung), ist aber schon paar Jahre her und ich erinnere mich nicht.SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:34Nein, weil jemand, der eine Waffe „in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat“ diese gemäß § 7 Abs. 3 WaffG nicht im Sinne dieses Gesetzes „führt“, sondern nur transportiert. Dau braucht es dann auch keine Zustimmung.
Wenn dieser Keller aber, so wie man das aus Mehrfamilienhäusern kennt, nur so eine Art Verschlag ist, ist fraglich ob es sich dabei dann wirklich um einen eigenen „Wohn- oder Betriebsraum“ handelt und wer zur Benutzung berechtigt ist. Man kann auch argumentieren, dass der Kellerraum von allen gemeinsam genutzt wird, dann bräuchte man die Zustimmung von allen. Ich würde es insgesamt eher nicht tun, jedenfalls nicht, solange man nicht wenigstens einen Sichtschutz für das eigene Abteil hat. Und Transport von und in die Wohnung natürlich nur ungeladen und im geschlossenen Behältnis, aber das versteht sich ja von selbst.
So oder so habe ich mir die Idee schon aus dem Kopf geschlagen, danke vielmals aber für die Info.
Die privilegien der „eigenen wohn- oder betriebsräume) stehen daher dort nicht zu.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Ist zwar schade, dafür habe ich mir aber sicher eine Menge Ärger erspart. Habe mir gestern einfach eine kleine Kunststoffwanne gekauft. Lässt sich wegräumen, macht keinen Dreck, Frau ist zufriedengewo hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 11:54
Keller im mehrparteien eigentumswohnhaus sind fast immer NICHT parifiziert und sind daher im allgemeineigentum (der WEG) stehendes „wohnzubehör“.
Die privilegien der „eigenen wohn- oder betriebsräume) stehen daher dort nicht zu.

Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Als Unterlage benutze ich eine Schaumstoff Matte, gibt´s bei Amazonien 35x150 cm um 15€
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat
dass i kunnt waun i mechat
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
In meiner Wohnanlage ist im Plan explizit eingezeichnet welches Kellerabteil welcher Wohneinheit zugeordnet ist und auch dass dieses Kellerabteil Eigentum.gewo hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 11:54Keller im mehrparteien eigentumswohnhaus sind fast immer NICHT parifiziert und sind daher im allgemeineigentum (der WEG) stehendes „wohnzubehör“.Rusty hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 15:56Der Keller ist so aufgeteilt, dass jeder seinen 10 m² Abteil hat, umgeben von den zuvor erwähnten Holzstreben. Dieser dürfte auch im Kaufvertrag als mein Besitz angegeben worden sein (Eigentumswohnung), ist aber schon paar Jahre her und ich erinnere mich nicht.SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:34Nein, weil jemand, der eine Waffe „in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat“ diese gemäß § 7 Abs. 3 WaffG nicht im Sinne dieses Gesetzes „führt“, sondern nur transportiert. Dau braucht es dann auch keine Zustimmung.
Wenn dieser Keller aber, so wie man das aus Mehrfamilienhäusern kennt, nur so eine Art Verschlag ist, ist fraglich ob es sich dabei dann wirklich um einen eigenen „Wohn- oder Betriebsraum“ handelt und wer zur Benutzung berechtigt ist. Man kann auch argumentieren, dass der Kellerraum von allen gemeinsam genutzt wird, dann bräuchte man die Zustimmung von allen. Ich würde es insgesamt eher nicht tun, jedenfalls nicht, solange man nicht wenigstens einen Sichtschutz für das eigene Abteil hat. Und Transport von und in die Wohnung natürlich nur ungeladen und im geschlossenen Behältnis, aber das versteht sich ja von selbst.
So oder so habe ich mir die Idee schon aus dem Kopf geschlagen, danke vielmals aber für die Info.
Die privilegien der „eigenen wohn- oder betriebsräume) stehen daher dort nicht zu.
- SectionThree
- .223 Rem
- Beiträge: 218
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Ja, dann hast Du vermutlich auch Wohnungseigentum an dem Keller. Ich nehme aber an, die sind ein bisschen „raumähnlicher“ ausgeführt, und nicht bloße Bretterverschläge? In dem Fall spricht dann wohl auch nichts dagegen von „Wohn- oder Betriebsräumen“ auszugehen, bei denen man dann wohl auch die Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten hat. Ob es sinnvoll ist, muss jeder selbst für sich beurteilen.Vadar hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 19:29 In meiner Wohnanlage ist im Plan explizit eingezeichnet welches Kellerabteil welcher Wohneinheit zugeordnet ist und auch dass dieses Kellerabteil Eigentum.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Es sind diese typische Blechvorschläge von Neubauten.SectionThree hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 19:46Ja, dann hast Du vermutlich auch Wohnungseigentum an dem Keller. Ich nehme aber an, die sind ein bisschen „raumähnlicher“ ausgeführt, und nicht bloße Bretterverschläge? In dem Fall spricht dann wohl auch nichts dagegen von „Wohn- oder Betriebsräumen“ auszugehen, bei denen man dann wohl auch die Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten hat. Ob es sinnvoll ist, muss jeder selbst für sich beurteilen.Vadar hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 19:29 In meiner Wohnanlage ist im Plan explizit eingezeichnet welches Kellerabteil welcher Wohneinheit zugeordnet ist und auch dass dieses Kellerabteil Eigentum.
Ich hab damals einen Polizisten gefragt ob dort eine Lagerung der Waffen in einem Safe (natürlich ordentlich in Beton verankert) dort legal wäre.
Er meinte rechtlich würde er es bei Überprüfung nicht beanstanden aber er würde jedem davon abraten. Das ganze ist halt extrem schwammig wie so vieles im Waffengesetz
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Wenns parifiziert ist dann ok.Vadar hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 19:29In meiner Wohnanlage ist im Plan explizit eingezeichnet welches Kellerabteil welcher Wohneinheit zugeordnet ist und auch dass dieses Kellerabteil Eigentum.gewo hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 11:54Keller im mehrparteien eigentumswohnhaus sind fast immer NICHT parifiziert und sind daher im allgemeineigentum (der WEG) stehendes „wohnzubehör“.Rusty hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 15:56Der Keller ist so aufgeteilt, dass jeder seinen 10 m² Abteil hat, umgeben von den zuvor erwähnten Holzstreben. Dieser dürfte auch im Kaufvertrag als mein Besitz angegeben worden sein (Eigentumswohnung), ist aber schon paar Jahre her und ich erinnere mich nicht.SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:34
Nein, weil jemand, der eine Waffe „in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat“ diese gemäß § 7 Abs. 3 WaffG nicht im Sinne dieses Gesetzes „führt“, sondern nur transportiert. Dau braucht es dann auch keine Zustimmung.
Wenn dieser Keller aber, so wie man das aus Mehrfamilienhäusern kennt, nur so eine Art Verschlag ist, ist fraglich ob es sich dabei dann wirklich um einen eigenen „Wohn- oder Betriebsraum“ handelt und wer zur Benutzung berechtigt ist. Man kann auch argumentieren, dass der Kellerraum von allen gemeinsam genutzt wird, dann bräuchte man die Zustimmung von allen. Ich würde es insgesamt eher nicht tun, jedenfalls nicht, solange man nicht wenigstens einen Sichtschutz für das eigene Abteil hat. Und Transport von und in die Wohnung natürlich nur ungeladen und im geschlossenen Behältnis, aber das versteht sich ja von selbst.
So oder so habe ich mir die Idee schon aus dem Kopf geschlagen, danke vielmals aber für die Info.
Die privilegien der „eigenen wohn- oder betriebsräume) stehen daher dort nicht zu.
Wäre aber unüblich ehrlich gesagt.
Nicht mal parkplätze sind üblicherweise parifiziert
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Am Bestem im Grundbuch nachsehen
was dort steht, gilt.
(ein Bauplan alleine ist kein Eigentumsnachweis)
was dort steht, gilt.
(ein Bauplan alleine ist kein Eigentumsnachweis)