In den Händen mancher Individuen werden z.B. auch Gürtel zu Waffen.
Gürtelverbotszone?
In den Händen mancher Individuen werden z.B. auch Gürtel zu Waffen.
Viele aber schon. Überhaupt wäre es trivial, das Waffenverbot für Nicht-EU-Bürger um ein Messerverbot zu erweitern (vielleicht begrenzt auf manche Arten von Messern) statt die ganze Republik mit einem allgemeinen Messerverbot zu belästigen …the_kole hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 11:30 Sie dürfen keine Waffen mitführen, die meisten Messer sind keine Waffen.
Gefährlich Gegenstände sind vielfach eh schon verboten. Ansonsten richtet sich der Waffenbegriff halt nach § 1 WaffG (… „ihrem Wesen nach dazu bestimmt …“)Gadai hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 11:55 In den Händen mancher Individuen werden z.B. auch Gürtel zu Waffen. Gürtelverbotszone?
Ich denke das bekommen NGO Anwälte bei ihren Kinderchen eher hin.Vadar hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 15:04 Im Endeffekt wird das ganze darauf hinauslaufen dass es ausjudiziert wird wenn ein gut betuchter Waffenbesitzer beamtshandelt wird aufgrund der Waffenverbotszone.
Vll sollten wir auch eine NGO gründenPoirot hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 15:16Ich denke das bekommen NGO Anwälte bei ihren Kinderchen eher hin.Vadar hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 15:04 Im Endeffekt wird das ganze darauf hinauslaufen dass es ausjudiziert wird wenn ein gut betuchter Waffenbesitzer beamtshandelt wird aufgrund der Waffenverbotszone.
Aber das mit Definition Messer und Waffe würde mich wirklich interessieren.
In Deutschland gibt es ja Regelungen mit Einhand und 12cm Klingenlänge aber ab wann ist ein Messer in Österreich eine Waffe und ab wann nicht ? Was darf ein Asylwerber oder Drittstaatler laut Waffengesetz einstecken und was nicht ?
Das Waffengesetz ist da ja etwas schwammig mit seinem §1.
Es gibt keine Legaldefinition einer „Waffe“, über den § 1 (… ihrem Wesen nach dazu bestimmt …) hinaus. Das hat auch etwas Gutes, weil Einhandmesser, Springmesser, Butterfly-Messer, Messer ab einer gewissen Klingenlänge usw. eben nicht alle schlechthin verboten sind. Ob ein konkretes Messer dann eine „Waffe“ ist, ist immer Auslegungssache. Mein Schweizer Messer wird wohl keine Waffe sein, das Stanley-Messer auch nicht. Ein Bajonett wohl schon, ebenso ein Kavalleriesäbel u.ä.Poirot hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 15:16 In Deutschland gibt es ja Regelungen mit Einhand und 12cm Klingenlänge aber ab wann ist ein Messer in Österreich eine Waffe und ab wann nicht ? Was darf ein Asylwerber oder Drittstaatler laut Waffengesetz einstecken und was nicht ?
Das Waffengesetz ist da ja etwas schwammig mit seinem §1.
Fundstück: Je nachdem Ein- oder Zweihandmesser, bei Kontrolle nach hinten Herausnehmen.Poirot hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 15:16Ich denke das bekommen NGO Anwälte bei ihren Kinderchen eher hin.Vadar hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 15:04 Im Endeffekt wird das ganze darauf hinauslaufen dass es ausjudiziert wird wenn ein gut betuchter Waffenbesitzer beamtshandelt wird aufgrund der Waffenverbotszone.
Aber das mit Definition Messer und Waffe würde mich wirklich interessieren.
In Deutschland gibt es ja Regelungen mit Einhand und 12cm Klingenlänge aber ab wann ist ein Messer in Österreich eine Waffe und ab wann nicht ? Was darf ein Asylwerber oder Drittstaatler laut Waffengesetz einstecken und was nicht ?
Das Waffengesetz ist da ja etwas schwammig mit seinem §1.