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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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eierkopf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von eierkopf » Mo 25. Aug 2025, 11:21

SectionThree hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 09:18
Ja, natürlich. Das wäre eh das sinnvollste: ein machbarer Weg für unbescholtene Staatsbürger, eine Waffe führen zu dürfen. Mindestalter, mit verschärftem Psychotest, verpflichtender umfangreicher Schulung oder sonst was. Ich fürchte aber, dass wir das nicht erleben werden.
Wozu verschärfter Psychotest?
Ich versteh nicht warum darauf rumgeritten wird (dabei aber immer ein Auge schielend auf die Jäger gelegt wird...)

Siehe z.B Tschechien leicht suchbar, Ärztliche, (Waffen)Sach- und praktische Prüfung und gut ist.
Dann würde es aber wieder in AT heißen boah a Prüfung warum denn?!

Keine Ahnung in welchem Thread ich das gelesen hab, mit neuer Regelung und die Frage wegen abgeleistetem Präsenzdienst.
Das war doch immer beim Antrag die Normalität und Vorausetzung?
Ohne den Wisch hätte ich damals gleich wieder gehen können.

Ich bin gegen jedwede Verschärfung des Waffg aber mal Hand aufs Herz.
Zum damaligen Zeitpunkt war es halt einfach "was anderes" den Zivildienst absolvieren zu dürfen.
Vor diese Kommission zu treten war glaub ich nicht leicht (weiß ich von einem späteren Kameraden der dort völlig "zerrissen" wurde). Tja is es halt das Heer geworden...

Das hat sich alles geändert und wenn man die Situation betrachtet, dann macht es Sinn beide Seiten zu sehen.
Warum soll ein junger, ausgebildeter Sanitäter, Rettungsfahrer etc in den Wehrdienst eintreten wenn er seinen Dienst an der Gesellschaft so leisten kann.
"Ich mach Zivildienst weil mich das Heer net zaht" gegenüber "das ist was ich kann und gerne mache" is halt was anderes.
Auf der anderen Seite ging der Staat davon aus, dass ein sehr hoher prozentualer Anteil an jungen Männern den Dienst an der Waffe absolviert oder absolviert hat.

Ich denke das kann man differenzieren und erheben, keine grosse Schwierigkeit.
Zwecks Antrag WBK und Kat C wärs....

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mo 25. Aug 2025, 11:48

Diese Momentaufnahme, aka "Psychologisches Gutachten", durchgeführt von Psychologen mit möglicherweise eigener Agenda (bewusst oder unbewusst), gepaart mit der Möglichkeit der versteckten "Lenkung" durch die Politik, hat IMHO im Waffg. nichts zu suchen.

Unbescholtenheit sollte das einzige Kriterium für die Verlässlichkeit sein.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mo 25. Aug 2025, 11:52

eierkopf hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 11:21 Wozu verschärfter Psychotest?
Weil ich nicht sicher bin, dass der gegenwärtige ausreicht. Zum Beispiel ist eine ausführliche, persönliches Anamnese, also ein Gespräch zwischen Psychologe und Proband sicherlich sinnvoll, aktuell aber nicht verpflichtend. Egal, es geht darum, dass man die problematischen Fälle herausfiltert, egal wie. Insgesamt war das aber nur ein Beispiel dafür, dass man mE durchaus auch höhere Hürden aufstellen darf, aber halt erfüllbare.
Dann würde es aber wieder in AT heißen boah a Prüfung warum denn?!
Ich glaube, für einen WP würde man das wohl in Kauf nehmen.
Das war doch immer beim Antrag die Normalität und Vorausetzung?
Ohne den Wisch hätte ich damals gleich wieder gehen können.
Abgeleisteter Präsenzdienst ist keine Voraussetzung für eine WBK; und es gibt aktuell mE auch keine Rechtsgrundlage einen entsprechenden Nachweis zu fordern. Es legt sich halt niemand freiwillig mit der Waffenbehörde an, wenn er es vermeiden kann.
Zum damaligen Zeitpunkt war es halt einfach "was anderes" den Zivildienst absolvieren zu dürfen.
Die Zivildienstkommission wurde 1992 abgeschafft, also vor 33 Jahren. Seitdem reicht eine einfache Erklärung. Der Preis dafür ist halt, dass man 15 Jahre für eine WBK gesperrt ist.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mo 25. Aug 2025, 11:57

SectionThree hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 11:52
eierkopf hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 11:21 Wozu verschärfter Psychotest?
Weil ich nicht sicher bin, dass der gegenwärtige ausreicht. Zum Beispiel ist eine ausführliche, persönliches Anamnese, also ein Gespräch zwischen Psychologe und Proband sicherlich sinnvoll, aktuell aber nicht verpflichtend. Egal, es geht darum, dass man die problematischen Fälle herausfiltert, egal wie. Insgesamt war das aber nur ein Beispiel dafür, dass man mE durchaus auch höhere Hürden aufstellen darf, aber halt erfüllbare.

Und wozu? lässt du dich gerne diskriminieren und zahlst dafür auch noch mit einem Smiley?! Sorry aber das ist Müll was du da schreibst und spiegelt null meine Apzeptanz. Eine selektive, vielleicht selbst politisch gersteuerte Psychologin soll indivduell über mein Schicksal, villeicht sogar jährlich, entscheiden?

Eine Hürde um in Sicherheit zu "fühlen" funktioniert vielleicht bei den Grünen aber das wars auch schon....sorry aber null Zustimmung und das sehe sicher nicht nur ich so.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » Mo 25. Aug 2025, 12:06

Steppenwolf hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 11:57

Und wozu? lässt du dich gerne diskriminieren und zahlst dafür auch noch mit einem Smiley?! Sorry aber das ist Müll was du da schreibst und spiegelt null meine Apzeptanz. Eine selektive, vielleicht selbst politisch gersteuerte Psychologin soll indivduell über mein Schicksal, villeicht sogar jährlich, entscheiden?

Eine Hürde um in Sicherheit zu "fühlen" funktioniert vielleicht bei den Grünen aber das wars auch schon....sorry aber null Zustimmung und das sehe sicher nicht nur ich so.
Steppi, ich bin wieder ganz deiner Meinung! :clap:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Gadai » Mo 25. Aug 2025, 12:14

Auf jeden Fall bin ich begeistert vom Engagement unserer Politiker für das Wohl unseres Landes.
Ich werde alle weiteren finanziellen Investitionen in mein Hobby bis zur Bekanntgabe des Resultates der Regierungsberatungen aussetzen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mo 25. Aug 2025, 12:17

Steppenwolf hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 11:57 Und wozu?
Weil es ein legitimes Interesse der Gesellschaft gibt, Psychopathen den Zugang zu Schusswaffen zu erschweren.
lässt du dich gerne diskriminieren
Diskriminierung ist eine nicht gebotene Ungleichbehandlung: Wo siehst du die hier, wenn die Bestimmungen für alle unterschiedslos gelten? (Ich wäre übrigens sehr dafür, hier auch für Jäger keine Ausnahmen zu machen.)
Eine selektive, vielleicht selbst politisch gersteuerte Psychologin soll indivduell über mein Schicksal, villeicht sogar jährlich, entscheiden?
Von jährlich hat niemand gesprochen. Ansonsten sehe ich an einem psychologischen Gutachten prinzipiell und an sich nichts Verwerfliches. Zumindest solange man sich den Gutachter selbst aussuchen kann, sehe ich hier kein grundsätzliches Problem. Du darfst das gerne anders sehen.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von eierkopf » Mo 25. Aug 2025, 12:53

SectionThree hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 12:17
Weil es ein legitimes Interesse der Gesellschaft gibt, Psychopathen den Zugang zu Schusswaffen zu erschweren.

Dem ist mit dem derzeit geltenden psychologischen Gutachten bereits genüge getan.
Klar und ich wills net aufwärmen, die Aktion war Behördenversagen.
Will niemandem zu Nahe treten, das kratzt aber an Selbstgeisselung oder vielleicht dann doch Stockholm(?).

Wenn man bedenkt das AT eines der wenigen Länder ist die ein psychlogisches Gutachten verlangen is es für mich unverständlich das auch weiter zu forcieren aka verschärfen zu wollen.
Entweder is das jetz ein denken a la "ich habs und bin ausm schneider weil deppen sind die anderen" und die anderen sind wurscht oder ich verstehs einfach falsch.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von norbert_1975 » Mo 25. Aug 2025, 12:54

balahu hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 17:24
gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 17:20 https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... 11_mrv.pdf
Seite 5:
"Der Schutz von Schulen und Kindergärten sowie deren unmittelbare geografische Umgebung hat für die Bundesregierung oberste Priorität, weswegen eine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage für Waffenverbotszonen geschaffen werden soll, in denen das private Führen von Waffen mit bestimmten Ausnahmen verboten ist. "

Na der Seidler wird sich freuen, der hat einen Kindergarten im Nebenhaus oder?

Bild

Dann muss halt der Kindergarten wieder weg, der hat sich freiwillig neben dem Seidler hingepflanzt.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mo 25. Aug 2025, 13:59

SectionThree hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 12:17 Weil es ein legitimes Interesse der Gesellschaft gibt, Psychopathen den Zugang zu Schusswaffen zu erschweren.
Aus diesem Grund wurde ja seitnes der Regierung 1997 der psychologische Test/ Gutachten eingeführt um genau das zu tun.

Aber anscheinend hältst du ja eh selber wenig davon und hoffst, so wo wie einige wenige und sorry ich kenn es nur hauptsächlich von den grünlingen, eine Verschärfung (wie auch immer die aussehen soll, weiß ja keiner wie so was umgesetzt wird ;) ) bringt die eierlegende Wollmilchsau?
Diskriminierung ist eine nicht gebotene Ungleichbehandlung: Wo siehst du die hier, wenn die Bestimmungen für alle unterschiedslos gelten? (Ich wäre übrigens sehr dafür, hier auch für Jäger keine Ausnahmen zu machen.)
Hierbei geht es nicht um eine juristische Diskriminierung sondern um eine gefühlte Diskriminierung, weil man den Eindruck hat, nicht objektiv, sondern nach persönlicher Einstellung beurteilt zu werden und ja, diese Fälle gibt es jetzt schon.

Wie eben auch die gefühlte Sicherheit...
Von jährlich hat niemand gesprochen. Ansonsten sehe ich an einem psychologischen Gutachten prinzipiell und an sich nichts Verwerfliches. Zumindest solange man sich den Gutachter selbst aussuchen kann, sehe ich hier kein grundsätzliches Problem. Du darfst das gerne anders sehen.
es wurde auch im Konjunktiv gesetzt und wurde überdies politisch ins Rollen gebracht was aber auch aus diversen Gründen- und Gott sei es gedankt- eh schnell verworfen wurde.
Es geht nicht darum, wie meine Wahlfreiheit beim Gutachter aussehen soll. Es geht darum, dass selbst der Attentäter in Graz nicht von einem psychologischen Gutachter aufgehalten worden ist. Das ist ein großer Unterschied.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mo 25. Aug 2025, 14:05

Entwicklung der Gewaltkriminalität unter Verwendung von Schuss-, Stich- und
Hiebwaffen von 2015 bis 2024

Schusswaffen:
2015: 639
2024: 352
https://www.bundeskriminalamt.at/501/fi ... 250422.pdf

Registrierte Schusswaffen:
2015: 253.445
2025: 374.141
https://www.vol.at/jeder-23-oesterreich ... ht/9468767

Diese Zahlen sollten jede geforderte Verschärfung ad absurdum führen. Natürlich hat jeder das Recht auf seine Meinung. Meine ist, wer sich gern mit Psychologen unterhält, kann das ja privat im Rahmen einer Psychotherapie tun. Lehrreich ist es sicherlich.

Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mo 25. Aug 2025, 14:12

SectionThree hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 12:17
Weil es ein legitimes Interesse der Gesellschaft gibt, Psychopathen den Zugang zu Schusswaffen zu erschweren.
Gäbe es das Interesse müsste auch jeder Führerscheinneuling einen Psychotest machen und nicht erst nach der ersten Alkofahrt.
Mit dem Test kann man villeicht geistig zurückgebliebene mit Chromosomanomalien aussieben aber richtig Psychos sind oft hochintelligent und da hat ein Psychologe keine Chance. Sah man am Grazer Amoktäter, an Breivik in Norwegen und Franz Fuchs war ebenfalls hochintelligent und hat theoretische Physik (nicht fertig) studiert.
Was aber passieren wird: Fehldiagnosen, Überdiagnosen und natürlich das einhalten von Quoten damit die Statistik passt.

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