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„Rotzlöffel, eingebildeter Schnösel!“ -> Waffenverbot
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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„Rotzlöffel, eingebildeter Schnösel!“ -> Waffenverbot
[url]https://www.krone.at/3883548[/
Eine verbale Auseinandersetzung während einer Sitzung des Überprüfungsausschusses in der Tiroler Gemeinde Völs (Bezirk Innsbruck-Land) eskalierte. Ein Mandatar wurde daraufhin angezeigt und erhielt – noch vor Abklärung der Fakten – ein vorläufiges Waffenverbot.
Die „Krone“ auf einmal ganz aufgeregt …
Eine verbale Auseinandersetzung während einer Sitzung des Überprüfungsausschusses in der Tiroler Gemeinde Völs (Bezirk Innsbruck-Land) eskalierte. Ein Mandatar wurde daraufhin angezeigt und erhielt – noch vor Abklärung der Fakten – ein vorläufiges Waffenverbot.
Die „Krone“ auf einmal ganz aufgeregt …
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: „Rotzlöffel, eingebildeter Schnösel!“ -> Waffenverbot
Wegen dem Schnösel oder Rotzlöffel wird er das vorläufige Waffenverbot nicht bekommen haben, sondern wegen dem Und er werde ihn „auch mal außerhalb des Gemeindehauses treffen“.
Da hätte ein "weil da werde ich sie nicht Grüßen" oä folgen sollen...
Beleidigungen gehören sich auch nicht. Meine Meinung
Da hätte ein "weil da werde ich sie nicht Grüßen" oä folgen sollen...
Beleidigungen gehören sich auch nicht. Meine Meinung
- Steppenwolf
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- Beiträge: 2896
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: „Rotzlöffel, eingebildeter Schnösel!“ -> Waffenverbot
Welcome to reality ....
* wurde von mir ergänzt
Ich hätte nicht gedacht, dass die Behörde ein Verbot ausspricht, bevor eine Anschuldigung überhaupt geprüft wird“, wundert sich der 71-Jährige. So könne man jedem Jäger *(jeden LWB) einen Streich spielen
* wurde von mir ergänzt
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: „Rotzlöffel, eingebildeter Schnösel!“ -> Waffenverbot
Er hat angedeutet dem Gegenüber eventuell Schaden zuzufügen. Ohne konkret zu werden.
Und wundert sich, wieso ihm seine Kanonen abgenommen werden?
Mit 71 und politischer Verantwortung, sollte auch ein gewisses Benehmen einhergehen.
Und wundert sich, wieso ihm seine Kanonen abgenommen werden?
Mit 71 und politischer Verantwortung, sollte auch ein gewisses Benehmen einhergehen.
Re: „Rotzlöffel, eingebildeter Schnösel!“ -> Waffenverbot
phaesun hat geschrieben: So 31. Aug 2025, 16:07 Er hat angedeutet dem Gegenüber eventuell Schaden zuzufügen. Ohne konkret zu werden.
Und wundert sich, wieso ihm seine Kanonen abgenommen werden?
Mit 71 und politischer Verantwortung, sollte auch ein gewisses Benehmen einhergehen.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
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- SectionThree
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- Beiträge: 275
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: „Rotzlöffel, eingebildeter Schnösel!“ -> Waffenverbot
Du weißt, was eine „gefährliche Drohung“ iSd § 107 StGB ist? Dazu muss man einen anderen „gefährlich bedrohen, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen“. Davon kann hier natürlich keine Rede sein, das Verfahren wurde ja auch im Ermittlungsstadium schnell wieder eingestellt.phaesun hat geschrieben: So 31. Aug 2025, 16:07 Er hat angedeutet dem Gegenüber eventuell Schaden zuzufügen. Ohne konkret zu werden.
Das Problem ist hier, dass bei vielen derartigen Verfahren sofort ein (vorläufiges) Waffenverbot ausgesprochen wird, ohne jede Plausibilitätsprüfung, und natürlich ohne Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung. Wenn man also einen LWB anzeigt sind seine Waffen zunächst einmal weg, egal wie hanebüchen die Vorwürfe auch sein mögen.
Zuletzt geändert von SectionThree am Di 2. Sep 2025, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: „Rotzlöffel, eingebildeter Schnösel!“ -> Waffenverbot
Genau das ist das Problem,ja.SectionThree hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 08:43Du weißt, was eine „gefährliche Drohung“ iS 107 StGB ist? Dazu muss man einen anderen „gefährlich bedrohen, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen“. Davon kann hier natürlich keine Rede sein, das Verfahren wurde ja auch im Ermittlungsstadium schnell wieder eingestellt.phaesun hat geschrieben: So 31. Aug 2025, 16:07 Er hat angedeutet dem Gegenüber eventuell Schaden zuzufügen. Ohne konkret zu werden.
Das Problem ist hier, dass bei vielen derartigen Verfahren sofort ein (vorläufiges) Waffenverbot ausgesprochen wird, ohne jede Plausibilitätsprüfung, und natürlich ohne Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung. Wenn man also einen LWB anzeigt sind seine Waffen zunächst einmal weg, egal wie hanebüchen die Vorwürfe auch sein mögen.
Dh es kann dir im Grunde jeder erstmal massives Theater verursachen,alleine die Optik wenn dir die Polizei die ganze Sammlung aus der Bude trägt.
Dann gibts heute fast immer nen theatralischen Zeitungsartikel dazu etc etc....
Und im Endefffekt bekommst eh alles nach kurzer Zeit wieder zurück,aber das Gegenüber hat genau das erreicht was es wollte.

♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
Re: „Rotzlöffel, eingebildeter Schnösel!“ -> Waffenverbot
Einem Herrn wurde einst im Theater der Mantel gestohlen. Er klagte bitterlich über den Verlust, denn das Stück war kostbar, und bald wurde die Polizei herbeigerufen. Man nahm Protokolle auf, es entstand großes Aufsehen, und die Angelegenheit sprach sich weit und breit herum.
Doch ein Jahr später war von alldem nur noch dies im Gedächtnis geblieben: dass der Vorfall die Polizei ins Theater gerufen hatte, und man erzählte sich, „dieser Herr habe eine Manteldiebstahlsaffäre gehabt“. Am Ende waren sich alle sicher, er selbst sei der Dieb gewesen. So ward aus dem Geschädigten der vermeintliche Täter einer „Manteldiebstahlsaffäre“.
Doch ein Jahr später war von alldem nur noch dies im Gedächtnis geblieben: dass der Vorfall die Polizei ins Theater gerufen hatte, und man erzählte sich, „dieser Herr habe eine Manteldiebstahlsaffäre gehabt“. Am Ende waren sich alle sicher, er selbst sei der Dieb gewesen. So ward aus dem Geschädigten der vermeintliche Täter einer „Manteldiebstahlsaffäre“.
Re: „Rotzlöffel, eingebildeter Schnösel!“ -> Waffenverbot
Das ist der Idealfall. Wenn es blöd läuft ist zwischenzeitlich was verschwunden oder beschädigt, oder die Behörde sieht es als 'Niederlage', irgendwas wieder zurückgeben zu müssen und unternimmt Dinge, um das nicht tun zu müssen.ebner33 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 10:33 ...
Und im Endefffekt bekommst eh alles nach kurzer Zeit wieder zurück,aber das Gegenüber hat genau das erreicht was es wollte.![]()
Re: „Rotzlöffel, eingebildeter Schnösel!“ -> Waffenverbot
Vorläufiges Waffenverbot ist für einen Politiker doch noch ok.
In Deutschland stehen gerade ganz andere Vorwürfe im Raum was mit unbeliebten Politikern passiert sein könnte:
https://www.derstandard.at/story/300000 ... =niewidget
In Deutschland stehen gerade ganz andere Vorwürfe im Raum was mit unbeliebten Politikern passiert sein könnte:
https://www.derstandard.at/story/300000 ... =niewidget