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WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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BartimäusOhneBart
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WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mo 1. Sep 2025, 01:14

Servus allerseits!

Wie ihr sicher wisst, stehen einige Änderungen den WBK betreffend an.

Da ich noch unter 25 bin überlege ich ihn noch jetzt zu machen bevor dann alles oar*** wird.
Zukünftig soll der Waffenpass auf 8 Jahre (glaube ich) befristet werden.
Gilt das dann auch für alte Waffenpässe - sprich welche die noch jetzt eingereicht wurden?

Wisst ihr wann die änderungen in Kraft treten?

Was wären finanzelle Argumente für den WBK? (Billigere Muni wegen FMJ, Zulassung am Schießstand,.....)
Ich überlege wie gesagt den WBK noch die kommenden wochen zu machen, aber der Spaß ist nicht sonderlich billig. Deswegen suche ich eure Beratung und Meinungen zu dem Thema.

Danke und Liebe Grüße

FdH22
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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von FdH22 » Mo 1. Sep 2025, 01:26

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 01:14 Servus allerseits!

Wie ihr sicher wisst, stehen einige Änderungen den WBK betreffend an.

Da ich noch unter 25 bin überlege ich ihn noch jetzt zu machen bevor dann alles oar*** wird.
Zukünftig soll der Waffenpass auf 8 Jahre (glaube ich) befristet werden.
Gilt das dann auch für alte Waffenpässe - sprich welche die noch jetzt eingereicht wurden?

Wisst ihr wann die änderungen in Kraft treten?

Was wären finanzelle Argumente für den WBK? (Billigere Muni wegen FMJ, Zulassung am Schießstand,.....)
Ich überlege wie gesagt den WBK noch die kommenden wochen zu machen, aber der Spaß ist nicht sonderlich billig. Deswegen suche ich eure Beratung und Meinungen zu dem Thema.

Danke und Liebe Grüße
Ich vermute du bringst da einige Dinge durcheinander. Einfach nur den dzt (noch) aktuellen Gesetzestext studieren.
Was die Zukunft betrifft müsste man die Glaskugel befragen od. den Kaffeesud lesen :)

BartimäusOhneBart
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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mo 1. Sep 2025, 01:55

[/quote]

Ich vermute du bringst da einige Dinge durcheinander. Einfach nur den dzt (noch) aktuellen Gesetzestext studieren.
Was die Zukunft betrifft müsste man die Glaskugel befragen od. den Kaffeesud lesen :)
[/quote]

Hmm alles klar, danke. Aber der aktuelle Gesetzestext redet nicht von einer Befristung der WBK. Der neue allerdings schon. Jetzt bleibt für mich die Frage ob die "alten" WBK's dann auch rückwirkend befristet werden....
Ich schätze das muss schon fest stehen weil das Gesetz bald verabschiedet werden soll, aber kenne mich zu wenig aus :(
Hat da wer einen Überblick?

BR1
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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von BR1 » Mo 1. Sep 2025, 07:18

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 01:14 Da ich noch unter 25 bin überlege ich ihn noch jetzt zu machen bevor dann alles oar*** wird.
Zukünftig soll der Waffenpass auf 8 Jahre (glaube ich) befristet werden.
Gilt das dann auch für alte Waffenpässe - sprich welche die noch jetzt eingereicht wurden?
Meiner Beobachtung nach gilt: Je früher desto besser.
Wenn Du die möglichkeit hast - go for it! Speziell Waffenpass.
Ein paar Kat. C besitzen schadet auch nicht

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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von rider650 » Mo 1. Sep 2025, 07:45

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 01:55 Hmm alles klar, danke. Aber der aktuelle Gesetzestext redet nicht von einer Befristung der WBK. Der neue allerdings schon. Jetzt bleibt für mich die Frage ob die "alten" WBK's dann auch rückwirkend befristet werden....
Ich schätze das muss schon fest stehen weil das Gesetz bald verabschiedet werden soll, aber kenne mich zu wenig aus :(
Hat da wer einen Überblick?
Selbst wenn du irgendeinen Entwurf gelesen hast, kann der jederzeit geändert werden. Es weiß einfach niemand was im neuen Gesetz stehen wird. Es ist allerdings höchstwahrscheinlich dass es nicht besser wird. Auch ist es eine Tatsache, dass es wesentlich schwerer ist, einmal erlassene Bescheide rückwirkend zu ändern als neue Gesetze auf neue Bescheide anzuwenden, und wesentlich schwerer, einmal in Besitz befindliche Dinge wieder wegzunehmen als zukünftigen Erwerb einzuschränken.
Deshalb kann dir niemand sagen, was genau kommen wird, aber es wird dir jeder raten, noch möglichst viele Berechtigungen, Waffen etc. zu den jetzigen Bedingungen zu erwerben.

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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von SectionThree » Mo 1. Sep 2025, 08:22

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 01:14 Gilt das dann auch für alte Waffenpässe - sprich welche die noch jetzt eingereicht wurden?
Das kann Dir momentan niemand sagen. Sehr häufig gelten Änderungen im Waffenrecht nur für die Zukunft, aber wissen kann das niemand.
Was wären finanzelle Argumente für den WBK?
Äh, Du darfst (zunächst) 2 Waffen der Kategorie B besitzen und Munition kaufen? Was meinst Du?
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von MrRiesa » Mo 1. Sep 2025, 08:48

Wbk ist nicht das selbe wie ein Waffenpass.. ich glaub da hast da grundlegend was falsch verstanden..

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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von fred0r » Mo 1. Sep 2025, 09:36

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 01:14 Ich überlege wie gesagt den WBK noch die kommenden wochen zu machen, aber der Spaß ist nicht sonderlich billig.
Sieh's einfach so: Billiger wirds in Zukunft nicht werden.

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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von Vadar » Mo 1. Sep 2025, 10:33

Waffenpass berechtigt dich eine Waffe zu führen. Also immer dabei zu haben sozusagen. Dies ist relativ schwer zu bekommen und muss begründet sein. Aktuell ist das für den Otto Normalverbraucher Verbrauch defacto ein Ding der Unmöglichkeit

Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz von Kategorie B Waffen (Selbstlader, Handfeuerwaffen, etc.).
Hier darfst du den Waffen nur von Zuhause zum Schießstand oder Büchsenmacher transportieren und wieder zurück.
CZ Shadow 2 OR, 1911 .45ACP

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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von TheShootingPianist » Mo 1. Sep 2025, 11:47

Wenn Du vorhast, in Zukunft nicht nur Kat. C Waffen zu erwerben, sondern auch Halbautomaten oder Kurzwaffen zu kaufen, dann würde ich die WBK so schnell wie möglich machen. Lieber heute als morgen, denn der ganze Vorgang dauert ja auch eine Weile.

Eine zukünftig befristete WBK ist bei der Verlängerung auf jeden Fall aufwendiger und kostenspieliger, als eine unbefristete.

Bin kein Jurist, aber was man so liest, scheint es tatsächlich schwierig zu sein, Bescheide rückwirkend zu verändern und wird wohl auch Klagen nach sich ziehen.

Auch für zukünftige Erweiterungen Deiner WBK könnte es vorteilhaft sein, eine unbefristete WBK zu haben. Kann aber natürlich sein, dass auch Erweiterungen zukünftig zeiltich begrenzt werden. Weiß man alles nicht.

Du kannst eigentlich nur gewinnen. Entweder die WBK bleibt unbefristet, dann ist alles gut, oder sie wird rückwirkend befristet, dann sitzen wir alle im gleichen Boot, wie Du.
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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von eric92 » Mo 1. Sep 2025, 21:58

Ich kann ja die Zukunft auch nicht voraussagen, aber meine Frau (Juristin) liest die „Entwürfe“ so, dass alle neu ausgestellten WBK‘s befristet sein werden. Das heißt, auch die Erweiterung nach 5 Jahren bringt eine neue WBK mit sich - somit dann auch eine Befristung. Ich freue mich für alle, die bereits eine WBK mit ausreichend Plätze haben - ich werde wohl für immer nur 2 Plätze haben ;) Alle 8 Jahre zum Waffenpsychologe rennen (vermutlich) überlege ich mir 2x

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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von MrRiesa » Mo 1. Sep 2025, 23:14

eric92 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 21:58 Ich kann ja die Zukunft auch nicht voraussagen, aber meine Frau (Juristin) liest die „Entwürfe“ so, dass alle neu ausgestellten WBK‘s befristet sein werden. Das heißt, auch die Erweiterung nach 5 Jahren bringt eine neue WBK mit sich - somit dann auch eine Befristung. Ich freue mich für alle, die bereits eine WBK mit ausreichend Plätze haben - ich werde wohl für immer nur 2 Plätze haben ;) Alle 8 Jahre zum Waffenpsychologe rennen (vermutlich) überlege ich mir 2x
So versteh ich das auch.. jede Neuausstellung bringt dir dann eine befristete Wbk ein.. Erweiterung, Verlust, Ersatz weil im Geldbörsl durchs deaufsetzen irgendwann gebrochen.. so bekommt man auch die "alten" zumindest teilweise mit ins Boot..

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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von FdH22 » Mo 1. Sep 2025, 23:46

MrRiesa hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 23:14

So versteh ich das auch.. jede Neuausstellung bringt dir dann eine befristete Wbk ein.. Erweiterung, Verlust, Ersatz weil im Geldbörsl durchs deaufsetzen irgendwann gebrochen.. so bekommt man auch die "alten" zumindest teilweise mit ins Boot..
Daraus ergibt sich (zumindest für uns "Alten"): Das Dokument äußerst fürsorglich behandeln! :roll:

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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von BartimäusOhneBart » Di 2. Sep 2025, 00:51

SectionThree hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 08:22
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 01:14 Gilt das dann auch für alte Waffenpässe - sprich welche die noch jetzt eingereicht wurden?
Das kann Dir momentan niemand sagen. Sehr häufig gelten Änderungen im Waffenrecht nur für die Zukunft, aber wissen kann das niemand.
Was wären finanzelle Argumente für den WBK?
Äh, Du darfst (zunächst) 2 Waffen der Kategorie B besitzen und Munition kaufen? Was meinst Du?
Ich kann zurzeit 223rem nur als Teilmantel oder HP/SP kaufen, da FMJ anscheinend nur mit der WBK erhältlich ist. Jetz kostet FMJ allerdings um einiges weniger (etwa 50ct pro Schuss) als die Munition die ich kaufen darf (etwa 1,20€ pro Schuss). Ich schieß nicht viel aber das wäre zum Beispiel ein finanzelles Argument sich die WBK zu holen. Jetzt frag ich mich ob's noch andere solche "Benefits" gibt, wenn man die WBK hat. Ist beispielsweise die Benützung vom Schießstand billliger weil der Range Check wegfällt?

BartimäusOhneBart
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Re: WBK Änderungen - Befristung für alte Pässe?

Beitrag von BartimäusOhneBart » Di 2. Sep 2025, 00:52

MrRiesa hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 08:48 Wbk ist nicht das selbe wie ein Waffenpass.. ich glaub da hast da grundlegend was falsch verstanden..
Hab mich verschrieben, sorry. Meine natürlich immer nur den WBK und nicht den WP.

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