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Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Die Presse berichtet in der heutigen Ausgabe über folgendes Urteil:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 731L00.pdf
"Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Zusammenfassung aus ChatGPT:
- Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision der M Z gegen das Erkenntnis des LVwG Tirol zurück, mit dem ihre Waffenbesitzkarte gemäß § 25 Abs. 3 iVm § 8 Abs. 6 Z 1 und 2 WaffG entzogen worden war.
- Anlass war eine nach fünf Jahren angeordnete Verlässlichkeits- und Verwahrungsüberprüfung, bei der drei Polizeibeamte das Haus nicht betreten konnten, weil der Lebensgefährte den Zutritt verweigerte und die Revisionswerberin tatenlos zusah, sodass weder Waffen vorgezeigt noch die sichere Verwahrung kontrolliert werden konnten.
- Der Gerichtshof bekräftigte, dass § 8 Abs. 6 WaffG eine besondere Mitwirkungspflicht des Inhabers begründet, die auch den Zutritt zum Aufbewahrungsort umfasst, und dass bei Vereitelung aus Gründen in der Sphäre des Betroffenen die unwiderlegliche Vermutung der waffenrechtlichen Unverlässlichkeit greift.
- Die Argumente, es bedürfe eines „aktiven“ Weigerns der Betroffenen selbst, sie hafte nicht für Dritte und sie hätte ausdrücklich über Konsequenzen belehrt werden müssen, wurden verworfen: Eine Weigerung kann auch in einem Unterlassen liegen, das Verwaltungsgericht legte ihr nicht das Verhalten des Partners, sondern ihr eigenes Untätigbleiben zur Last, und ein kundiger WBK-Inhaber kennt den Zusammenhang zwischen Verwahrungs- und Verlässlichkeitsprüfung.
- Da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde und keine Abweichung von der Rechtsprechung vorlag, wurde die Revision gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 731L00.pdf
"Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Zusammenfassung aus ChatGPT:
- Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision der M Z gegen das Erkenntnis des LVwG Tirol zurück, mit dem ihre Waffenbesitzkarte gemäß § 25 Abs. 3 iVm § 8 Abs. 6 Z 1 und 2 WaffG entzogen worden war.
- Anlass war eine nach fünf Jahren angeordnete Verlässlichkeits- und Verwahrungsüberprüfung, bei der drei Polizeibeamte das Haus nicht betreten konnten, weil der Lebensgefährte den Zutritt verweigerte und die Revisionswerberin tatenlos zusah, sodass weder Waffen vorgezeigt noch die sichere Verwahrung kontrolliert werden konnten.
- Der Gerichtshof bekräftigte, dass § 8 Abs. 6 WaffG eine besondere Mitwirkungspflicht des Inhabers begründet, die auch den Zutritt zum Aufbewahrungsort umfasst, und dass bei Vereitelung aus Gründen in der Sphäre des Betroffenen die unwiderlegliche Vermutung der waffenrechtlichen Unverlässlichkeit greift.
- Die Argumente, es bedürfe eines „aktiven“ Weigerns der Betroffenen selbst, sie hafte nicht für Dritte und sie hätte ausdrücklich über Konsequenzen belehrt werden müssen, wurden verworfen: Eine Weigerung kann auch in einem Unterlassen liegen, das Verwaltungsgericht legte ihr nicht das Verhalten des Partners, sondern ihr eigenes Untätigbleiben zur Last, und ein kundiger WBK-Inhaber kennt den Zusammenhang zwischen Verwahrungs- und Verlässlichkeitsprüfung.
- Da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde und keine Abweichung von der Rechtsprechung vorlag, wurde die Revision gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen.
- Steppenwolf
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Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Tja, wenn Unwissen zu Wissen wird ist die Realität beinhart. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.Daraufhin habe sich der ebenfalls anwesende Lebensgefährte der Revisionswerberin eingemischt, habe einen Durchsuchungsbefehl sehen wollen und mitgeteilt, dass sie keine Zeit für eine Waffenüberprüfung hätten.
Kann sie sich bei Ihren tollen Hengst bedanken
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Das muss aber ein richtiger " Vollko...." sein....wahrscheinlich hat er andere Qualitäten oder einfach Angst vor Waffen und hat auf Entzug der WBK hingearbeitet...
Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Mich verwundert das keine Frauenrecht NGO sich der Sache angenommen hat.
Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Ich denke dass es für die meisten "Nicht WBK Besitzer" völlig überraschend ist, dass wir tatsächlich ca. alle 5 Jahre unangekündigt die Polizei ins Haus lassen müssen. Wo sonst ist sowas schon der Fall?
Wenn man nicht in dieser "Blase" ist, hat man keine Vorstellung wie sehr LWB schon heute von diversen Behörden drangsaliert werden (und in Zukunft noch viel, viel mehr)....
Wenn man nicht in dieser "Blase" ist, hat man keine Vorstellung wie sehr LWB schon heute von diversen Behörden drangsaliert werden (und in Zukunft noch viel, viel mehr)....
Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Welche diverse Behörden meinst du? Waffenbehörde vermutlich. Wen noch?fast12 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:10 ….. hat man keine Vorstellung wie sehr LWB schon heute von diversen Behörden drangsaliert werden (und in Zukunft noch viel, viel mehr)....
Was verstehst du unter drangsalieren? Dich klar artikulieren vermutlich. Was noch?
Wieso glaubst du, dass in Zukunft die Behörden die LWB anders behandeln werden? Weißt du was, was wir nicht wissen?
Warum schreibst du so einen Stuss?

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Deutschland - schön formuliert, aber so stellt sich der kleine Maxi den Schutz seiner Wohnung theoretisch vor:fast12 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:10 Ich denke dass es für die meisten "Nicht WBK Besitzer" völlig überraschend ist, dass wir tatsächlich ca. alle 5 Jahre unangekündigt die Polizei ins Haus lassen müssen. Wo sonst ist sowas schon der Fall?
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_1 ... eutschland
Die Realität sieht leider anders aus für Legalwaffenbesitzer.
Die Wohnung von illegalen Waffenbesitzern ist dagegen durch die Grundrechte geschützt

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Ich muss Sie nur zu dem Verwahrungsort der Waffen lassen. Sitzplatz etc muss ich Ihnen nicht anbieten. Die Papiere können auch bei Regen stehend im Garten kontrolliert werden.fast12 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:10 Ich denke dass es für die meisten "Nicht WBK Besitzer" völlig überraschend ist, dass wir tatsächlich ca. alle 5 Jahre unangekündigt die Polizei ins Haus lassen müssen. Wo sonst ist sowas schon der Fall?
Wenn man nicht in dieser "Blase" ist, hat man keine Vorstellung wie sehr LWB schon heute von diversen Behörden drangsaliert werden (und in Zukunft noch viel, viel mehr)....
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
Andreas
- SectionThree
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- Beiträge: 240
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Telekommunikationsrecht, Ausländerrecht, überhaupt Gefahr im Verzug … Aber egal: Sie ist (war) ja eine Legalwaffenbesitzerin, und musste deshalb Bescheid wissen. Ihr wird auch nicht das Verhalten ihres Freundes vorgeworfen, sondern die eigene Untätigkeit, dass sie als nichts dagegen getan hat.fast12 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:10 Ich denke dass es für die meisten "Nicht WBK Besitzer" völlig überraschend ist, dass wir tatsächlich ca. alle 5 Jahre unangekündigt die Polizei ins Haus lassen müssen. Wo sonst ist sowas schon der Fall?
Zuletzt geändert von SectionThree am Mo 1. Sep 2025, 23:12, insgesamt 2-mal geändert.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Du (und das Gericht) hast natürlich recht - sie als LWB hätte anders reagieren müssen. Ich wollte damit nur sagen, dass ich das Verhalten des "Nicht-LWB" nachvollziehen kann - wenn kein Durchsuchungsbefehl vorliegt und keine Gefahr im Verzug ist, verstehe ich wenn man die Polizei nicht "einfach so" reinlässt. (zu Telekommunikationsrecht und Ausländerrecht kann ich nichts sagen, da kenn ich mich nicht aus.)SectionThree hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:58Telekommunikationsrecht, Ausländerrecht, überhaupt Gefahr im Verzug … Aber egal: Sie ist (war) ja eine LBW, und musste deshalb Bescheid wissen. Ihr wird auch nicht das Verhalten ihres Freundes vorgeworfen, sondern die eigene Untätigkeit, dass sie als nichts dagegen getan hat.fast12 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:10 Ich denke dass es für die meisten "Nicht WBK Besitzer" völlig überraschend ist, dass wir tatsächlich ca. alle 5 Jahre unangekündigt die Polizei ins Haus lassen müssen. Wo sonst ist sowas schon der Fall?
Aber ja, natürlich liegt die Verfehlung bei der Dame und das Urteil ist nachvollziehbar.
Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Villeicht gab es dafür aber einen Grund. Angst in der Beziehung.SectionThree hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:58 Ihr wird auch nicht das Verhalten ihres Freundes vorgeworfen, sondern die eigene Untätigkeit, dass sie als nichts dagegen getan hat.
Laut Statistik Austria ist etwa ein Drittel aller Frauen im Laufe ihres Lebens von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Studien deuten darauf hin, dass jeder zweite Mann im Laufe seines Lebens einmal Partnerschaftsgewalt erlebt, wobei psychische und körperliche Gewalt häufig vorkommen.
Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Die wheaton rule zu negieren, hat sich erfahrungsgemäß als nicht so gut erwiesen. Aber warum nicht, jeder wie er glaubt.moretti hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:45 Ich muss Sie nur zu dem Verwahrungsort der Waffen lassen. Sitzplatz etc muss ich Ihnen nicht anbieten. Die Papiere können auch bei Regen stehend im Garten kontrolliert werden.

Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Das sind Dinge die unsere guten Menschen gerne unter den Tisch kehren.Poirot hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 14:14
Studien deuten darauf hin, dass jeder zweite Mann im Laufe seines Lebens einmal Partnerschaftsgewalt erlebt, wobei psychische und körperliche Gewalt häufig vorkommen.
Verleumden hättest noch anführen können.
Denn was macht ein schlaues Frauerl wenn´s dem zukünftigen Ex ein´s reinwürgen will?
Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Würde ich auch nicht machen. Das war nur eine Antwort auf die Aussage von fast12. In meinem Fall bin ich immer (zu jedem) so freundlich wie er/sie sich mir gegenüber verhält.mikonis hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 14:35Die wheaton rule zu negieren, hat sich erfahrungsgemäß als nicht so gut erwiesen. Aber warum nicht, jeder wie er glaubt.moretti hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:45 Ich muss Sie nur zu dem Verwahrungsort der Waffen lassen. Sitzplatz etc muss ich Ihnen nicht anbieten. Die Papiere können auch bei Regen stehend im Garten kontrolliert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
Andreas
Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"
Ich erkenne den Zusammenhang zwischen meiner Aussage und "Sitzplatz etc. anbieten" nicht ganz, aber egal. Mit Behörde meinte ich übrigens auch nicht die Polizei.
Ein paar Worte noch zum besseren Verständnis:
Es gibt in Österreich tatsächlich einige Waffenbehörden die LWB gerne drangsalieren. Ich denke das kann man außer Streit stellen, wer sich hier unsicher ist möge mal ein bisschen das RIS durchforsten.
Falls jemand das Wort "drangsalieren" nicht kennt, hier die Erläuterung:
Der VOR Graz bekannt gewordenen Vorentwurf zur Verschärfung des WaffG enthielt schon diverse Schmankerl, die man alle guten Gewissens als "Drangsalierung" der LWB bezeichnen kann, da sie nur zusätzlichen Aufwand, aber keinen Sicherheitgewinn bedeuten.
zB Griffstücke waffenrelevant, Leuchtpistolen werden Waffen, kein Handel mehr Privat zu Privat, neue Beschränkungen beim Kauf von Munition, stark verkürzte Meldefristen, deutliches Anheben der Strafen für kleine, ungefährliche Überschreitungen (zB zu späte Meldungen...).
Ein paar Worte noch zum besseren Verständnis:
Es gibt in Österreich tatsächlich einige Waffenbehörden die LWB gerne drangsalieren. Ich denke das kann man außer Streit stellen, wer sich hier unsicher ist möge mal ein bisschen das RIS durchforsten.
Falls jemand das Wort "drangsalieren" nicht kennt, hier die Erläuterung:
Warum ich denke dass es in Zukunft schlimmer wird:Im Duden wird das Verb drangsalieren als abwertend für das Quälen, Peinigen oder Bedrängen einer Person oder eines Tieres erklärt, oft verbunden mit Fragen oder einer anderen Form der Belästigung. Die Bedeutung geht in Richtung einer ständigen Belästigung oder eines Unter-Druck-Setzens
Der VOR Graz bekannt gewordenen Vorentwurf zur Verschärfung des WaffG enthielt schon diverse Schmankerl, die man alle guten Gewissens als "Drangsalierung" der LWB bezeichnen kann, da sie nur zusätzlichen Aufwand, aber keinen Sicherheitgewinn bedeuten.
zB Griffstücke waffenrelevant, Leuchtpistolen werden Waffen, kein Handel mehr Privat zu Privat, neue Beschränkungen beim Kauf von Munition, stark verkürzte Meldefristen, deutliches Anheben der Strafen für kleine, ungefährliche Überschreitungen (zB zu späte Meldungen...).