Ahhh also selbst wenn die WBK "alt" ist, sobald man eine Erweiterung oder etwas anderes beantragt, gilt sie als "neu ausgestellt".eric92 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 21:58 Ich kann ja die Zukunft auch nicht voraussagen, aber meine Frau (Juristin) liest die „Entwürfe“ so, dass alle neu ausgestellten WBK‘s befristet sein werden. Das heißt, auch die Erweiterung nach 5 Jahren bringt eine neue WBK mit sich - somit dann auch eine Befristung. Ich freue mich für alle, die bereits eine WBK mit ausreichend Plätze haben - ich werde wohl für immer nur 2 Plätze habenAlle 8 Jahre zum Waffenpsychologe rennen (vermutlich) überlege ich mir 2x
Weiß nicht wer sich so einen Schmäh einfallen lassen hat...
Also am Besten den WBK noch vor den Gesetzesänderungen machen, und dann hüten wie einen Augapfel... und dann ist man von den neuen Regelungen nicht betroffen?