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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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kiritsugu
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von kiritsugu » Mi 3. Sep 2025, 11:03

Tagung des Innenausschusses am 4. September.

Plenarsitzung am 24. September.


https://www.parlament.gv.at/aktuelles/n ... tz-starten
:at1: SAFE handling & having FUN :D

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Vadar
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Vadar » Mi 3. Sep 2025, 11:46

Regierungsentwurf: Waffenbesitz künftig erst ab 21 Jahren erlaubt
https://diepresse.com/20057682

Hier ein paar "Fakten"

Liest sich fast wie das Worst Case Szenario


**Erweiterung der Waffenbesitzkarte:**
Auch Gewehre und Flinten der Kategorie C fallen künftig unter die neuen Bestimmungen. Für deren Erwerb ist nun ebenfalls eine Waffenbesitzkarte erforderlich.

**Höheres Alter:**
Das Mindestalter steigt: Für Waffen der Kategorie C gilt künftig 21 Jahre, für Pistolen und andere Kategorie-B-Waffen 25 Jahre.

**Abkühlphase:**
Zwischen Kauf und Nutzung einer Waffe liegt eine verpflichtende Wartezeit von vier Wochen.

**Psychologische Tests:**
Vor dem ersten Waffenkauf müssen Interessenten ein mehrstufiges waffenpsychologisches Gutachten durchlaufen. Fünf Jahre später ist eine erneute Überprüfung Pflicht. Zusätzlich werden alle Besitzerinnen und Besitzer alle fünf Jahre auf Zuverlässigkeit getestet und müssen eine Nachschulung (Waffenführerschein) nachweisen.

**Rückwirkung:**
Die neuen Vorschriften gelten rückwirkend für alle Erstanträge von Waffenbesitzkarten der Kategorie B seit dem 1. Juni 2025. Damit sollen auch Käufer, die nach der Ankündigung der Verschärfung eine Waffe erworben haben, die strengeren Regeln erfüllen.

**Besonderer Schutz des sozialen Umfelds:**
Bei Ermittlungen wegen Gewaltverbrechen wird ein sofortiges, vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen – insbesondere bei familiären oder partnerschaftlichen Konflikten sowie bei bestehenden Annäherungs- und Betretungsverboten. Das bisher schon gültige Waffenverbot bei Gewalt gegen Frauen bleibt bestehen.

**Eingeschränkter Verkauf:**
Privatverkäufe sind nur noch über registrierte Händler erlaubt.

**Bekämpfung des illegalen Handels:**
Der Waffenbegriff wird ausgeweitet und schließt nun auch wesentliche Einzelteile wie Griffstücke ein.
Zuletzt geändert von Vadar am Mi 3. Sep 2025, 12:03, insgesamt 1-mal geändert.
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angryscientist
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von angryscientist » Mi 3. Sep 2025, 11:50

Vadar hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 11:46 Hier ein paar "Fakten"
Paywall..

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Doktorkuh
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Doktorkuh » Mi 3. Sep 2025, 11:54

Eine Verschärfung des Waffengesetzes wird von der Regierung seit Juni angekündigt. Anlass gab das tragische Schussattentat an einer Grazer Schule. Ein Gesetzesentwurf wurde von Türkis-Rot-Pink am Mittwoch an FPÖ und Grüne geschickt. Er liegt vorab der „Presse“ vor und umfasst Verschärfungen etwa beim Alter und der psychologischen Kontrolle, die auch rückwirkend gelten. Im Entwurf heißt es wie folgt:

Erweiterung der Waffenbesitzkarte: Auch Waffen der Kategorie C (etwa Büchsen oder Flinten mit gezogenem oder glattem Lauf) sind künftig vom neuen Waffengesetz umfasst. Wer sie kaufen möchte, benötigt dafür eine Waffenbesitzkarte.
Höheres Alter: Das Mindestalter für den Besitz von Waffen der Kategorie C auf 21 Jahre und der Kategorie B auf 25 Jahre erhöht. Zu dieser Kategorie zählen Pistolen.
Abkühlphase: Beim Kauf einer Waffe wird eine vierwöchige „Abkühlphase“ eingeführt. Erst danach darf sie verwendet werden.
Psychologische Tests: Vor dem Erwerb einer Waffe werden Interessenten in einem „mehrstufigen, waffenpsychologischen Gutachten“ überprüft. Wer erstmals eine Waffe erwirbt, muss so eine Testung absolvieren. Ein weiteres Mal steht eine Testung nach fünf Jahren an. So werden alle Waffenbesitzerinnen und -besitzer „automatisch alle fünf Jahre“ auf ihre „Verlässlichkeit“ überprüft und müssen eine Nachschulung nachweisen können (Waffenführerschein).
Rückwirkung: Die neuen Regeln gelten laut Entwurf „für alle Erstanträge einer Waffenbesitzkarte (für Kategorie B) seit 1. Juni 2025.“ Damit wolle man sicherstellen, dass auch jene, die seit der Ankündigung einer Verschärfung eine Waffe gekauft haben, rückwirkend diese neuen Regeln einhalten müssen.
Besonderer Schutz des „sozialen Nahraums“: Wird wegen gefährlicher Delikte (Gewaltverbrechen) gegen jemanden ermittelt, wird ein vorläufiges Waffenverbot verhängt, insbesondere in der Partnerschaft oder Familie, sowie infolge von Annäherungs- und Betretungsverboten. Das automatische Waffenverbot bei Betretungsverboten infolge von Gewalt an Frauen gab es bisher bereits.
Eingeschränkter Verkauf: Waffen dürfen privat nur über registrierte Händler gekauft werden.
Kampf gegen illegalen Handel: Der Begriff „Waffe“ wird erweitert und umfasst nun auch „Griffstücke“ und andere Teile einer Waffe.
Ob die Grünen und FPÖ diesem Entwurf zustimmen, ist offen. Erstere hatten zuletzt ein generelles Waffenverbot gefordert. In einem Antrag im letzten Plenarsitzung vor dem Sommer hatten sie gefordert, den Waffenbesitz selbst zur Ausnahme zu machen und nur noch in gut begründeten Fällen erlaubt werden. Ziel sei eine Gesellschaft, die auf eine „Freiheit von Waffen“ hinarbeite.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MrRiesa » Mi 3. Sep 2025, 11:55

Vadar hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 11:46 Regierungsentwurf: Waffenbesitz künftig erst ab 21 Jahren erlaubt
https://diepresse.com/20057682

Hier ein paar "Fakten"

Liest sich fast wie das Worst Case Szenario
Kopier uns mal den Text rein..

Jede Verschärfung ist abzulehnen aber Worst Case ist und bleibt das totale Waffenverbot..

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Vadar » Mi 3. Sep 2025, 12:02

MrRiesa hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 11:55
Vadar hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 11:46 Regierungsentwurf: Waffenbesitz künftig erst ab 21 Jahren erlaubt
https://diepresse.com/20057682

Hier ein paar "Fakten"

Liest sich fast wie das Worst Case Szenario
Kopier uns mal den Text rein..

Jede Verschärfung ist abzulehnen aber Worst Case ist und bleibt das totale Waffenverbot..
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**Erweiterung der Waffenbesitzkarte:**
Auch Gewehre und Flinten der Kategorie C fallen künftig unter die neuen Bestimmungen. Für deren Erwerb ist nun ebenfalls eine Waffenbesitzkarte erforderlich.

**Höheres Alter:**
Das Mindestalter steigt: Für Waffen der Kategorie C gilt künftig 21 Jahre, für Pistolen und andere Kategorie-B-Waffen 25 Jahre.

**Abkühlphase:**
Zwischen Kauf und Nutzung einer Waffe liegt eine verpflichtende Wartezeit von vier Wochen.

**Psychologische Tests:**
Vor dem ersten Waffenkauf müssen Interessenten ein mehrstufiges waffenpsychologisches Gutachten durchlaufen. Fünf Jahre später ist eine erneute Überprüfung Pflicht. Zusätzlich werden alle Besitzerinnen und Besitzer alle fünf Jahre auf Zuverlässigkeit getestet und müssen eine Nachschulung (Waffenführerschein) nachweisen.

**Rückwirkung:**
Die neuen Vorschriften gelten rückwirkend für alle Erstanträge von Waffenbesitzkarten der Kategorie B seit dem 1. Juni 2025. Damit sollen auch Käufer, die nach der Ankündigung der Verschärfung eine Waffe erworben haben, die strengeren Regeln erfüllen.

**Besonderer Schutz des sozialen Umfelds:**
Bei Ermittlungen wegen Gewaltverbrechen wird ein sofortiges, vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen – insbesondere bei familiären oder partnerschaftlichen Konflikten sowie bei bestehenden Annäherungs- und Betretungsverboten. Das bisher schon gültige Waffenverbot bei Gewalt gegen Frauen bleibt bestehen.

**Eingeschränkter Verkauf:**
Privatverkäufe sind nur noch über registrierte Händler erlaubt.

**Bekämpfung des illegalen Handels:**
Der Waffenbegriff wird ausgeweitet und schließt nun auch wesentliche Einzelteile wie Griffstücke ein.

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Leicht abgeändert die Punkte
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Mi 3. Sep 2025, 12:06

Ich finde das Bemühen "amüsant". Jeder Waffenbesitzer aus der EU mit einem EU FWP darf damit zur Jagd und zum Bewerb nach Österreich einreisen, selbst mit woanders freien Waffen, aber als EWR Bürger in AT und Österreicher, darf man sie hierzulande unter der Altersgrenze nicht besitzen. Wenn das mal keine Ungleichbehandlung ist..

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Doktorkuh » Mi 3. Sep 2025, 12:11

Der presse Artikel is wieder weg.
Vlt unabsichtlich veröffentlicht?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 3. Sep 2025, 12:13

Na dann bin ich mal gespannt was dabei rauskommt.
Zuletzt geändert von Steppenwolf am Mi 3. Sep 2025, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Vadar » Mi 3. Sep 2025, 12:18

Doktorkuh hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 12:11 Der presse Artikel is wieder weg.
Vlt unabsichtlich veröffentlicht?
Vermutlich.
Wahrscheinlich wollte zuerst ein Politiker eine PK halten und sich groß aufspielen
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 3. Sep 2025, 12:19

Vadar hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 12:18
Doktorkuh hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 12:11 Der presse Artikel is wieder weg.
Vlt unabsichtlich veröffentlicht?
Vermutlich.
Wahrscheinlich wollte zuerst ein Politiker eine PK halten und sich groß aufspielen
Ist auch mein Gedanke und es wird so auch kommen. Davon bin ich überzeugt :D
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Mi 3. Sep 2025, 12:21

Die Ermittlung wegen Gewaltverbrechen ist wohl auch ein äußerst fragwürdiges Gsatzerl..
Wenn man bspw in Wien vom Messerklientel in einen Vorfall verwickelt wird und man sich wehrt, bekommt man nach Vorstellung der Regierung automatisch ein Waffenverbot, obwohl man Opfer ist.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MrRiesa » Mi 3. Sep 2025, 12:28

..wenig überraschendes dabei.. und die "Rückwirkung" trifft anscheinend auch nur einen kleinen Teil..
Interessant wird es, wenn ich 4 von 5 mit Kat B belegt habe und eine Flinte Kat C besitze.. füllt mir die jetzt den letzten freien Wbk Platz auf.. wenn ich Platz 5 belege, bekomm ich einen 6. Muss aber dann zur Neuausstellung.. da sind viele Fragen offen..

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Doktorkuh » Mi 3. Sep 2025, 12:30

Schau ma erst mal was der genaue wortlaut im entwurf ist.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Mi 3. Sep 2025, 12:35

WBK bedeutet nicht, dass aus Kat C Kat B wird.

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