fast12 hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 16:30
Die Frage ist auch: Wenn man heute schon eine WBK hat und zusätzlich Kategorie C besitzt - muss dann die WBK neu ausgestellt werden? Schließlich steht auf der WBK aktuell nur wieviele Kategorie B (und ggf §17 oder 18) man besitzen darf...
Das werden wohl die Übergangsbestimmungen regeln, die natürlich in den reisserischen Zeitungsartikeln nicht angeschnitten werden.
Aber ich persönlich würde nicht davon ausgehen, denn die explizite Aufnahme von "x Stück Kat C" in die WBK würde nur dann einen Sinn machen, wenn die Stückzahl von Kat C äquivalent zu Kat B begrenzt wäre, was ich aus den Zeitungsartikeln nicht herauslese.
Für die reine Administration der besessenen Anzahl Kat C reicht das ZWR.
Sollte jedoch wider Erwarten doch eine neue WBK ausgestellt werden, um die Erlaubnis darzustellen, dass auch Kat C besessen werden dürfen (wie ich den Ausdruck "dürfen" hasse), würde ich das Verursacherprinzip geltend machen, wenn der Gesetzgeber eine neue WBK ausstellen will, dann soll der Gesetzgeber auch die Kosten für die Ausstellung tragen.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.