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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 3. Sep 2025, 19:46

Plinker hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:42
kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:37 Eher interessanter ist, dass es für Jäger keine nennenswerten Ausnahmen gibt. Wird der ÖVP Basis wohl nicht gefallen.
Seit wann benötigen Jagdkartenkäufer eine WBK?
Sowie sie Schusswaffen der Kategorie B erwerben wollen, benöigen Sie eine WBK.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von kiritsugu » Mi 3. Sep 2025, 19:47

Plinker hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:42
kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:37 Eher interessanter ist, dass es für Jäger keine nennenswerten Ausnahmen gibt. Wird der ÖVP Basis wohl nicht gefallen.
Seit wann benötigen Jagdkartenkäufer eine WBK?
Für Kat C (meines Wissens die "übliche" Kategorie bei Jägern) wird künftig eine WBK benötigt.
Also um die Frage zu beantworten: Noch nicht, aber bald ;)
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BR1 » Mi 3. Sep 2025, 19:50

Der Markt für Kat B Waffen wird sich ordentlich vergrössern...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von kiritsugu » Mi 3. Sep 2025, 19:51

Angebot ohne Nachrage fürchte ich ^^
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Plinker » Mi 3. Sep 2025, 19:54

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:46
Plinker hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:42
kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:37 Eher interessanter ist, dass es für Jäger keine nennenswerten Ausnahmen gibt. Wird der ÖVP Basis wohl nicht gefallen.
Seit wann benötigen Jagdkartenkäufer eine WBK?
Sowie sie Schusswaffen der Kategorie B erwerben wollen, benöigen Sie eine WBK.
Ab welchen Alter darf man die Jagdprüfung ablegen?

Stellt das Waffenamt Jagdkartenbesitzern nicht vorbehaltlos WBK's aus?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von kiritsugu » Mi 3. Sep 2025, 19:59

Plinker hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:54
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:46
Plinker hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:42
kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:37 Eher interessanter ist, dass es für Jäger keine nennenswerten Ausnahmen gibt. Wird der ÖVP Basis wohl nicht gefallen.
Seit wann benötigen Jagdkartenkäufer eine WBK?
Sowie sie Schusswaffen der Kategorie B erwerben wollen, benöigen Sie eine WBK.
Ab welchen Alter darf man die Jagdprüfung ablegen?

Stellt das Waffenamt Jagdkartenbesitzern nicht vorbehaltlos WBK's aus?
Unter "besonderen Umständen" ab 16.

Jein. Sie ersparen sich aktuell noch das Psych Gutachten.
Waffenführerschein müssen sie dennoch machen. Verlässlichlichkeitsüberprüfung wie Leumund und Datenabfrage beim DSN etc. wird bei Jägern genauso gemacht.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BR1 » Mi 3. Sep 2025, 20:03

kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 19:51 Angebot ohne Nachrage fürchte ich ^^
Die Nachfrage kommt von den Personen die jetzt für ihre Kat C eine WBK brauchen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 3. Sep 2025, 20:06

Nein, Jäger benötigen keinen Waffenführerschein. Diesen elitären Lappen ist einzig den WBK Besitzern ohne jagdflichen Hintergrund vorbehalten.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von befluegeltkostbarer » Mi 3. Sep 2025, 20:07

Einzige Ausnahme: Jägerinnen und Jäger."
Jäger erschießt alkoholisiert 21jährigen Treiber (Mistelbach, NÖ, 19 . Jänner 2013)

Betrunkener Jäger verletzt Kollegen (St. Johann, Steiermark, 26 November 2023)

Jäger trifft alkoholisiert Pony (Schwertfegen, NÖ, Dezember 2024)

83jähriger Jäger trifft 50jährigen Kollegen (Eggerding, OÖ, November 2023)

Jäger droht mit Erschießen (Steinerkirchen, OÖ, Dezember 2024)

Mehrfachmord durch Jäger (Annaberg, NÖ, 17. Seprember 2013)

Mehrfachmord durch Jäger (Mühlviertel OÖ, 28. Oktober 2024)

usw…..usw…

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von kiritsugu » Mi 3. Sep 2025, 20:12

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:06 Nein, Jäger benötigen keinen Waffenführerschein. Diesen elitären Lappen ist einzig den WBK Besitzern ohne jagdflichen Hintergrund vorbehalten.
Ein Freund von mir (BH Mödling) hat jedenfalls einen gebraucht. Aus dem Waffengesetz ergibt es sich mW nicht aber manche BHs wollen den offenbar.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 3. Sep 2025, 20:15

kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:12
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:06 Nein, Jäger benötigen keinen Waffenführerschein. Diesen elitären Lappen ist einzig den WBK Besitzern ohne jagdflichen Hintergrund vorbehalten.
Ein Freund von mir (BH Mödling) hat jedenfalls einen gebraucht. Aus dem Waffengesetz ergibt es sich mW nicht aber manche BHs wollen den offenbar.
Die Jagdkarte dient bereits als Nachweis für die Sachkunde im Umgang mit Waffen
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von kiritsugu » Mi 3. Sep 2025, 20:18

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:15
kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:12
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:06 Nein, Jäger benötigen keinen Waffenführerschein. Diesen elitären Lappen ist einzig den WBK Besitzern ohne jagdflichen Hintergrund vorbehalten.
Ein Freund von mir (BH Mödling) hat jedenfalls einen gebraucht. Aus dem Waffengesetz ergibt es sich mW nicht aber manche BHs wollen den offenbar.
Die Jagdkarte dient bereits als Nachweis für die Sachkunde im Umgang mit Waffen
Ich kann nur sagen, dass die BH definitiv einen von ihm wollte obwohl er Jagdkarteninhaber war. Er hat den Zivildienst gemacht. Weiß nicht ob das hierfür relevant ist.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Gadai » Mi 3. Sep 2025, 20:19

kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:12
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 20:06 Nein, Jäger benötigen keinen Waffenführerschein. Diesen elitären Lappen ist einzig den WBK Besitzern ohne jagdflichen Hintergrund vorbehalten.
Ein Freund von mir (BH Mödling) hat jedenfalls einen gebraucht. Aus dem Waffengesetz ergibt es sich mW nicht aber manche BHs wollen den offenbar.
Man muß nur regelmäßig die Jagdkarte verlängern lassen €€, dann kein Auffrischungskurs notwendig. Preis jährlich laut Gockel 51- 153€.
Zuletzt geändert von Gadai am Mi 3. Sep 2025, 20:27, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Michl9mm » Mi 3. Sep 2025, 20:21

Ich möchte einfach mal eine Frage in die Runde werfen.
Verstoßen rückwirkende Gesetzesänderung nicht gegen die Verfassung?
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Gadai » Mi 3. Sep 2025, 20:26

Die dürfen das :D

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