Wie hält man dann als Privatverkäufer die 4 Wochen Abkühlfrist ein? Depot beim Händler? Das wird alles noch spannend.Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 13:02Da gilt das klassische Gefangenendilemma aus der VWL ganz gut. keiner traut dem anderen da jeder glaubt der andere macht mehr UmsatzDer_David hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:59 Die wahre Sauerei ist aber, dass Verkäufe von Privat zu Privat verboten werden, damit ist der Gebrauchtmarkt praktisch tot. Jetzt mischt bei jeden Privatverkauf ein Dritter(Händler) mit, der sich das wahrscheinlich auch ordentlich zahlen lassen wird, da wird der Gebraucht Kauf/Verkauf finanziell uninteressant.
Da haben die Waffenhändler aber ganze (Lobby)Arbeit geleistet![]()
Wenn die clever sind, würde ich es weiterhin über diverse Plattformen anbieten, mit dem Waffenhandel eine Zeit und "Obolus" verinbaren/ festsetzen und umsetzen. Es besagt ja "nur" die Kaufentscheidung. Die Kaufabsicht kann ja auch am Schißstand oder daheim usw. erfolgen.
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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Da musst echt Masochist sein.Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 13:06 Alter...das Video erträgst du nicht...soviel Scheiß und heuchlerischer Unsinn... und allein das "wichtig eine Rückwirkung einzubeziehen" aha..
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
welches Video? Bei dem einem Link kummt bei mir nix und beim anderen schau ich 3 Wassergläser zu wie sie am Podium stehenNordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 13:06 Alter...das Video erträgst du nicht...soviel Scheiß und heuchlerischer Unsinn... und allein das "wichtig eine Rückwirkung einzubeziehen" aha..

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das wird noch ein spannender Punkt werden. Da bin ich neugierig wie sie das aus den Gebrauchtmarkt umsetzen. Wer sagt dass es z.B. beim Händler passieren muss es könnte ja auch der Besitzer (wie auch immer das Dokumentiert oder/ und nachgeprüft wird ) inzwischen verweilen.GoodReason hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 13:07Wie hält man dann als Privatverkäufer die 4 Wochen Abkühlfrist ein? Depot beim Händler? Das wird alles noch spannend.Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 13:02Da gilt das klassische Gefangenendilemma aus der VWL ganz gut. keiner traut dem anderen da jeder glaubt der andere macht mehr UmsatzDer_David hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:59 Die wahre Sauerei ist aber, dass Verkäufe von Privat zu Privat verboten werden, damit ist der Gebrauchtmarkt praktisch tot. Jetzt mischt bei jeden Privatverkauf ein Dritter(Händler) mit, der sich das wahrscheinlich auch ordentlich zahlen lassen wird, da wird der Gebraucht Kauf/Verkauf finanziell uninteressant.
Da haben die Waffenhändler aber ganze (Lobby)Arbeit geleistet![]()
Wenn die clever sind, würde ich es weiterhin über diverse Plattformen anbieten, mit dem Waffenhandel eine Zeit und "Obolus" verinbaren/ festsetzen und umsetzen. Es besagt ja "nur" die Kaufentscheidung. Die Kaufabsicht kann ja auch am Schißstand oder daheim usw. erfolgen.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Du könntest deiner Behörde melden, dass es an deiner Waffe eine zusätzliche Seriennr gibt und du die gerne eingetragen hättest. Oder du entfernst die Seriennr von deinem Griffstück, damit es keine Verwirrung gibt. Melden müssen tust du gar nichts weil Griffstücke frei Teile sind, so lange das zur Zeit gültige Gesetz nichts andere sagt.Dante-Mante hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:00 Wie sieht es aus, wenn jemand sein originales Griffstück einer Glock im Jahr 2024 verkauft hat, aber sich ein LoneWolf-Griffstück zugelegt und auf die gemeldete Pistole montiert hat? Muss man dieses nun verwendete Griffstück auch melden?
Und selbst wenn Griffstücke meldepflichtig werden, wirst du wohl nur den Ist-Stand zur Zeit vom Inkrafttreten des eventuellen neuen Gesetzes melden können. Glaube kaum dass die Behörden Lust haben, die Kauf- und Verkauf Vorgänge für Griffstücke der letzten X Jahre rückwirkend in ihrem ZWR abzubilden. Und laut Ist-Stand hast du keine zusätzlichen Griffstücke, oder?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nein. Nach 5 Jahren musst du das psych Gutachten wiederholen und ab dann gilt die WBK als unbefristet. Siehe I$B Beitrag.befluegeltkostbarer hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 09:23 Auch bei den psychologischen Tests wird nachgeschärft, das Verfahren soll strenger und mehrstufig sein. Ein solches Gutachten wird nicht nur beim Erstantrag einer Waffenbesitzkarte fällig, sondern auch nach fünf Jahren nochmal.
Noch einmal, oder alle 5 Jahre?


Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Interessant Herr Mag Karner leierte gerade die Presse Version runter nicht die vom Verein anscheinend werden die Verbände ind Vereine verarscht.
https://www.vol.at/neues-waffengesetz-s ... en/9647789
https://www.sn.at/panorama/oesterreich/ ... -183897649
https://www.vol.at/neues-waffengesetz-s ... en/9647789
https://www.sn.at/panorama/oesterreich/ ... -183897649
Zuletzt geändert von jirgel am Do 4. Sep 2025, 13:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Korrekt. Laut Ist-Zustand habe ich aktuell nur den Lonewolf-Griff an meiner Gllock. Das Original-Griffstück wurde 2024 an einen anderen WBK-Besitzer verkauft. Ich werde aber trotzdem sicherheitshalber die Seriennummer an die Behörde weitergeben, damit es bei der nächsten Überprüfung zu keinen Missverständnissen kommt. Danke, Rider! Damit hast du mir eine Sorge weniger genommen!rider650 hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 13:11Du könntest deiner Behörde melden, dass es an deiner Waffe eine zusätzliche Seriennr gibt und du die gerne eingetragen hättest. Oder du entfernst die Seriennr von deinem Griffstück, damit es keine Verwirrung gibt. Melden müssen tust du gar nichts weil Griffstücke frei Teile sind, so lange das zur Zeit gültige Gesetz nichts andere sagt.Dante-Mante hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:00 Wie sieht es aus, wenn jemand sein originales Griffstück einer Glock im Jahr 2024 verkauft hat, aber sich ein LoneWolf-Griffstück zugelegt und auf die gemeldete Pistole montiert hat? Muss man dieses nun verwendete Griffstück auch melden?
Und selbst wenn Griffstücke meldepflichtig werden, wirst du wohl nur den Ist-Stand zur Zeit vom Inkrafttreten des eventuellen neuen Gesetzes melden können. Glaube kaum dass die Behörden Lust haben, die Kauf- und Verkauf Vorgänge für Griffstücke der letzten X Jahre rückwirkend in ihrem ZWR abzubilden. Und laut Ist-Stand hast du keine zusätzlichen Griffstücke, oder?
Wer mit der Wahrheit geht, erzeugt Leben
Von den Sumerern
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Genau so sehe ich das auch.Der_David hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:59 Die wahre Sauerei ist aber, dass Verkäufe von Privat zu Privat verboten werden, damit ist der Gebrauchtmarkt praktisch tot. Jetzt mischt bei jeden Privatverkauf ein Dritter(Händler) mit, der sich das wahrscheinlich auch ordentlich zahlen lassen wird, da wird der Gebraucht Kauf/Verkauf finanziell uninteressant.
Da haben die Waffenhändler aber ganze (Lobby)Arbeit geleistet
Schnäppchen kannst dann auch komplett vergessen,da sich der Händler wenn er Ahnung hat solche Stücke dann brav selbst unter den Nagel reißen wird!
Zudem können die Händler die Preise für solche "Verkaufsdienstleistungen" dann auch einfach selbst bestimmen.
Was die Sache noch uninteressanter machen wird.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Oder seine PK ist mit veralteten Infos vorbereitet worden. Wir sind in Österreich. Es würde mich tatsächlich nicht wundern.jirgel hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 13:16 Interessant Herr Mag Karner leierte gerade die Presse Version runter nicht die vom Verein anscheinend werden die Verbände ind Vereine verarscht.
https://www.vol.at/neues-waffengesetz-s ... en/9647789
https://www.sn.at/panorama/oesterreich/ ... -183897649


Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Kat. C Privatverkäufe laufen ja jetzt schon über den Händler der für ein paar Euro die Meldung ins ZWR macht. Keine Ahnung was sie hier ändern wollen. Ev muss man ab sofort den Verkauf direkt vor den Augen des Händlers abwickeln. Dass sich die „Händler Lobby“ hier ins Fäustchen lachen soll halte ich für völligen Unsinn. Ich glaube nicht, dass die Mehrheit auf diesen Aufwand wirklich Lust hat.ebner33 hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 13:17Genau so sehe ich das auch.Der_David hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:59 Die wahre Sauerei ist aber, dass Verkäufe von Privat zu Privat verboten werden, damit ist der Gebrauchtmarkt praktisch tot. Jetzt mischt bei jeden Privatverkauf ein Dritter(Händler) mit, der sich das wahrscheinlich auch ordentlich zahlen lassen wird, da wird der Gebraucht Kauf/Verkauf finanziell uninteressant.
Da haben die Waffenhändler aber ganze (Lobby)Arbeit geleistet
Schnäppchen kannst dann auch komplett vergessen,da sich der Händler wenn er Ahnung hat solche Stücke dann brav selbst unter den Nagel reißen wird!
Zudem können die Händler die Preise für solche "Verkaufsdienstleistungen" dann auch einfach selbst bestimmen.
Was die Sache noch uninteressanter machen wird.


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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das macht wirtschaflitch betrachtet wenig Sinn wenn der Waffenhandel Monopolistische Züge ergreifen wird. Was wird dann entstehen? Weniger Leute verkaufen weniger Waffen was wiederum zu weniger Neukäufe führt eben aus diesen besagten Gründen. Das Resultat der "Gier" wäre ein ruinöser Weg der nur Looser verursacht. Es wird immer mindestens 1 gscheiden geben der es im Gleichgewichtsverhältnis machen wird und wenn es einer macht, machen es langfristig mehrere und es wird sich einpendeln. Davon gehe ich fix aus.ebner33 hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 13:17Genau so sehe ich das auch.Der_David hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:59 Die wahre Sauerei ist aber, dass Verkäufe von Privat zu Privat verboten werden, damit ist der Gebrauchtmarkt praktisch tot. Jetzt mischt bei jeden Privatverkauf ein Dritter(Händler) mit, der sich das wahrscheinlich auch ordentlich zahlen lassen wird, da wird der Gebraucht Kauf/Verkauf finanziell uninteressant.
Da haben die Waffenhändler aber ganze (Lobby)Arbeit geleistet
Schnäppchen kannst dann auch komplett vergessen,da sich der Händler wenn er Ahnung hat solche Stücke dann brav selbst unter den Nagel reißen wird!
Zudem können die Händler die Preise für solche "Verkaufsdienstleistungen" dann auch einfach selbst bestimmen.
Was die Sache noch uninteressanter machen wird.
Wir können ja da eine Datenbanktransparenz gründen. Das führt zu besseren Preisen und Gewo kann dadurch die Plattform u.a. besser nutzen. ..

Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Äh mal so zwischendrin, abgesehen davon, dass ein "Entwurf" ja noch kein finales Gesetz ist:
"Rückwirkende Gesetzesänderung"?
Ich bin ja kein Jurist, aber nach meinem Kenntnisstand ist es ein wesentliches rechtsstaatliches Prinzip, dass man sich als Bürger auf geltendes Recht verlassen können muss.
Also wäre sowas meiner unmaßgeblichen Ansicht nach erstens gar nicht möglich und zweitens eine Steilvorlage für eine Klagewelle von LWB mit Rechtsschutzversicherung.
Es kommt häufig vor, dass neue Gesetze von nationalen Verfassungsgerichten wieder kassiert werden.
Weswegen ja auch die Auswahl von Verfassungsrichtern ein Politikum ist, siehe aktuell Deutschland.
Außerdem würde bei einer "rückwirkenden Gesetzesänderung" ja auch der irgendwie absurde Fall eintreten, dass Leute rückwirkend illegal Waffen gekauft und besessen haben, denn zum Zeitpunkt des Kaufes war das alles legal, "rückwirkend" dann aber nicht mehr.
"Rückwirkende Gesetzesänderung"?
Ich bin ja kein Jurist, aber nach meinem Kenntnisstand ist es ein wesentliches rechtsstaatliches Prinzip, dass man sich als Bürger auf geltendes Recht verlassen können muss.
Also wäre sowas meiner unmaßgeblichen Ansicht nach erstens gar nicht möglich und zweitens eine Steilvorlage für eine Klagewelle von LWB mit Rechtsschutzversicherung.
Es kommt häufig vor, dass neue Gesetze von nationalen Verfassungsgerichten wieder kassiert werden.
Weswegen ja auch die Auswahl von Verfassungsrichtern ein Politikum ist, siehe aktuell Deutschland.
Außerdem würde bei einer "rückwirkenden Gesetzesänderung" ja auch der irgendwie absurde Fall eintreten, dass Leute rückwirkend illegal Waffen gekauft und besessen haben, denn zum Zeitpunkt des Kaufes war das alles legal, "rückwirkend" dann aber nicht mehr.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn jemand permanent das Gesetz missachtet ist er sowieso nicht ganz "dicht".jirgel hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 09:31 Und es schärfste die Verkehrsbehörde muss auch Daten liefern sprich wer öfters geblitzt wird ist denn Lappen und denn Wbk los .
Raser sind genauso unzuverlässig und gefährden die Allgemeinheit. Sehe darin keinen Fehler.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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